Vorsicht! Aufforderung an die Inhaber der von der Inka Beteiligungsverwaltung GmbH, Wiesbaden (vormals Admiral Beteiligungsverwaltungs AG) begebene Anleihe

Published On: Dienstag, 23.04.2024By Tags:

Comecon GmbH
Wiesbaden
(Auffordernde)
Aufforderung an die Inhaber der von der
Inka Beteiligungsverwaltung GmbH, Wiesbaden
(vormals Admiral Beteiligungsverwaltungs AG) begebene Anleihe
WKN /​ ISIN
A1EWR6/​ DE000A1EWR69
zur Abgabe von Verkaufsangeboten
zu einem Preis von 7% des Nominalwertes

1. Aufforderung zur Verkaufsangebotsabgabe

Der Auffordernde fordert hiermit die Anleiheinhaber („Wertpapierinhaber“) auf, ihm Verkaufsangebote für die oben genannten Wertpapiere zu unterbreiten („Aufforderung“).

Der Erwerb der Anleihen schließt die Zahlung von Stückzinsen aus („flat“). Der Poolfaktor ist zu berücksichtigen. Der Auffordernde berechnet keine Gebühren /​ Kosten.

Diese Aufforderung, die Verkaufsangebote sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht. Die Aufforderung richtet sich nicht an Wertpapierinhaber in einer Jurisdiktion, in der die Aufforderung gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.

Die Frist („Angebotsabgabefrist“), innerhalb derer Verkaufsangebote abgegeben werden können, läuft bis zum 18. Juli 2024, 18:00 Uhr.

2. Durchführung der Verkaufsangebotsabgabe

2.1. Verkaufsangebotserklärung und Sperrvermerk

Wertpapierinhaber können Verkaufsangebote nur innerhalb der Angebotsabgabefrist abgeben. Die Verkaufsangebotsabgabe kann nur gegenüber einem depotführenden Kreditinstitut oder einem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen (nachfolgend „depotführendes Institut“) unter Angabe von Stückzahl und einem Preis 7 % des Nominalwertes erklärt werden. Die Abgabe des Verkaufsangebotes wird mit Zugang der Verkaufsangebotsabgabeerklärung bei dem depotführenden Institut wirksam.
Die Wertpapierinhaber erklären mit der Verkaufsangebotsabgabe, dass die angedienten Wertpapiere zu diesem Zeitpunkt und bis zur etwaigen Eigentumsübertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind und bleiben werden.
Mit der Abgabe des Verkaufsangebotes beauftragen und bevollmächtigen die jeweiligen verkaufsangebotsabgebenden Wertpapierinhaber ihr depotführendes Institut, unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen zur Abwicklung ihres Verkaufsangebotes vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, sowie im Fall der Annahme der Verkaufsangebote durch den Auffordernden den Eigentumsübergang der eingereichten Wertpapiere auf den Auffordernden herbeizuführen.

Die in den vorstehenden Absätzen aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung der Verkaufsangebote unwiderruflich erteilt.

2.2. Abwicklung des Verkaufsangebotes und Kaufpreiszahlung

Für die weitere Abwicklung der Verkaufsangebote ist es erforderlich, dass die depotführenden Institute

a.) spätestens an dem auf das Ende der Angebotsabgabefrist folgenden Bankarbeitstag (19. Juli 2024, 18:00 Uhr) dem Auffordernden Stückzahlen und Preise der angedienten Wertpapiere mitteilen, für die die Wertpapierinhaber dem depotführenden Institut fristgerecht die Verkaufsangebotsabgabe erklärt haben; und

b.) zusammen mit der Mitteilung über Stückzahlen und Preise der angedienten Wertpapiere gemäß vorstehend lit. a) dem Auffordernden mitteilen, auf welches Konto des depotführenden Instituts der Auffordernde die Kaufpreise überweisen soll; und

c.) nach Annahme der Verkaufsangebote durch den Auffordernden und Zahlung des jeweiligen Kaufpreises die Wertpapiere auf das Depot des Auffordernden übertragen.

Der Auffordernde tritt insoweit bei der Abwicklung mit Banken in Vorleistung (Zahlung vor Lieferung). Die Überweisung der Kaufpreise wird voraussichtlich am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Angebotsabgabefrist an die depotführenden Institute beauftragt. Mit der Gutschrift bei dem jeweiligen depotführenden Institut hat der Auffordernde seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises gegenüber dem das Verkaufsangebot abgebenden Wertpapierinhaber erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen depotführenden Institut, die Geldleistung dem verkaufsanbietenden Wertpapierinhaber gutzuschreiben.

Mitteilungen der depotführenden Institute an den Auffordernden nach den vorstehenden Absätzen sollen

per E-Mail an: sekretariat@comecon-gmbh.de

oder

per Telefax an: +46 6122 7070624

oder

per Post an:

Comecon GmbH
Borsigstraße 7a
D-65205 Wiesbaden

erfolgen.

Der Auffordernde behält sich vor, alle, keine oder bestimmte der ihm angebotenen Wertpapiere zu kaufen. Der Auffordernde wird den depotführenden Instituten voraussichtlich am dritten Bankarbeitstag nach Ende der Angebotsabgabefrist per Telefax oder per E-Mail die Annahme oder Nichtannahme der Verkaufsangebote mitteilen.

2.3. Kosten der Verkaufsangebotsabgabe und des Verkaufs

Etwaige mit der Verkaufsangebotsabgabe oder dem Verkauf entstehende Kosten sind von dem jeweiligen Wertpapierinhaber selbst zu tragen. Der Auffordernde berechnet keine Gebühren /​ Kosten.

2.4. Zustellung dieser Aufforderung

Sollten Sie diese Aufforderung trotz etwaiger Informationspflicht nicht automatisch von Ihrer Depotbank erhalten, bitten wir Sie, sich diese von Ihrer Depotbank unter Hinweis auf Nr. 16 der „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte“ zusenden zu lassen, um Ihnen Gelegenheit zur Abgabe eines Verkaufsangebots zu geben und um damit mögliche Nachteile zu vermeiden.

3. Steuerlicher Hinweis

Die steuerliche Behandlung des Veräußerungsvorgangs bei den Wertpapierinhabern hängt von den jeweiligen individuellen steuerlichen Verhältnissen des Wertpapierinhabers ab.

4. Rückfragen und Kontakt

Rückfragen richten Sie bitte

per E-Mail an: sekretariat@comecon-gmbh.de

oder

per Telefax an: +46 6122 7070624

oder

per Post an:

Comecon GmbH
Borsigstraße 7a
D-65205 Wiesbaden

Wiesbaden, im April 2024
Comecon GmbH
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BITTE SENDEN SIE DIESES FORMULAR ZUR ABGABE DES VERKAUFSANGEBOTES INNERHALB DER ANGEBOTSABGABEFRIST BIS ZUM 18. Juli2024, 18:00 Uhr, AUSGEFÜLLT AN IHRE DEPOTBANK!
Verkaufsangebotsabgabeerklärung
zur Aufforderung von Comecon GmbH (Auffordernde)
an die Inhaber der von der
Inka Beteiligungsverwaltung GmbH, Wiesbaden, (vormals Admiral Beteiligungsverwaltungs AG)
begebenen Anleihe zur Abgabe von Verkaufsangeboten.

Die Auffordernde hat im April 2024 durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger der Bundesrepublik Deutschland eine Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten („Aufforderung“) an die Inhaber der Wertpapiere WKN /​ ISIN
A1EWR6 /​ DE000A1EWR69

veröffentlicht. Die Angebotsabgabefrist endet am 18. Juli 2024, 18:00 Uhr. Die Aufforderung, die Verkaufsangebote sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen deutschem Recht.

Ich

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(Name, Vorname)

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(Kontonummer)

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(Depotnummer)

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(Name der Bank)

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(Bankleitzahl)

biete dem Auffordernden an, von mir Wertpapiere der WKN /​ ISIN

A1EWR6 /​ DE000A1EWR69

im Nominalwert von EUR _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ zu einem Preis von 7 % des Nominalwertes (ohne Stückzinsen, d.h. „flat“),

nach Maßgabe der Bestimmungen der Aufforderung zu erwerben.

Ich erkläre, dass die zum Erwerb angedienten Wertpapiere im Zeitpunkt der Verkaufsangebotsabgabe sowie bis zum etwaigen Eigentumsübergang auf den Auffordernden frei von Rechten Dritter sind. Der Auffordernde behält sich die Annahme oder Nichtannahme des Verkaufsangebotes nach Maßgabe der Bestimmungen der Aufforderung vor.

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Ort, Datum Unterschrift
BITTE SENDEN SIE DIESES FORMULAR ZUR ABGABE DES VERKAUFSANGEBOTES INNERHALB DER ANGEBOTSABGABEFRIST BIS ZUM 18.07.2024, 18:00 Uhr, AUSGEFÜLLT AN IHRE DEPOTBANK!

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