Bilanziell überschuldete „Immobilien kann jeder GmbH“ offensichtlich doch nicht jeder………….

Published On: Samstag, 27.04.2024By Tags:

Könnte man auch sarkastisch anmerken. Nun, große Werbung prangt im Augsburger Fußballstadion von dem Unternehmen „Immobilien kann jeder GmbH“.

Da denkt man natürlich: super Unternehmen, wenn man sich solch eine Werbung leisten kann. Da schauen wir uns das Unternehmen doch einmal genauer an.

Oh Schreck, denn der Blick in die Bilanz weist eine bilanzielle Überschuldung aus, die aber nicht zu verwechseln bzw. gleichzusetzen ist mit einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne. Trotzdem sehen wir solche Unternehmen immer kritisch.

Bei solchen Unternehmen sollte man aus unserer redaktionellen Sicht immer Vorsicht walten lassen, mehr Vorsicht als bei einem Unternehmen, das ein ordentliches Eigenkapital ausweisen kann.

Nun sind wir natürlich einmal gespannt, ob die nächste Bilanz dann besser aussieht. Bis dahin ist aber dann möglicherweise noch etwas Zeit. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag ist dann auch noch vom Vorjahr aus gesehen deutlich angestiegen.

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Erklärungen:

Bilanzielle Überschuldung

Definition: Eine bilanzielle Überschuldung liegt vor, wenn das Gesamtvermögen eines Unternehmens in der Bilanz die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt. Hierbei werden alle Aktiva und Passiva nach handelsrechtlichen oder internationalen Rechnungslegungsstandards bewertet.
Bewertung: Die Aktiva werden zu Buchwerten angesetzt, die auf historischen Kosten oder anderen Bewertungsgrundlagen basieren können. Es geht um eine rein rechnerische Gegenüberstellung von Vermögenswerten und Schulden.
Folgen: Eine bilanzielle Überschuldung führt nicht automatisch zu rechtlichen Schritten wie einer Insolvenzanmeldung, kann aber ein Warnsignal für wirtschaftliche Schwierigkeiten sein und erfordert eine sorgfältige Prüfung und eventuell eine Neubewertung der Geschäftsstrategie.

Insolvenzrechtliche Überschuldung

Definition: Insolvenzrechtliche Überschuldung ist ein Insolvenzgrund gemäß Insolvenzordnung (InsO). Sie liegt vor, wenn eine Fortführungsprognose negativ ist und die Passiva die Aktiva übersteigen, d.h., das Unternehmen voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
Bewertung: Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird nicht nur deren aktueller Buchwert berücksichtigt, sondern es wird auch eine Prognose über die künftige wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens einbezogen. Dies schließt eine Bewertung zu Liquidations- oder Fortführungswerten ein, je nachdem, ob eine Fortführung des Unternehmens als wahrscheinlich angesehen wird oder nicht.
Folgen: Eine festgestellte insolvenzrechtliche Überschuldung verpflichtet die Geschäftsführung, ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen, einen Insolvenzantrag zu stellen, sofern keine Sanierungsaussichten bestehen.

Zusammenfassung

Der Hauptunterschied liegt also in der Art der Bewertung und den rechtlichen Konsequenzen. Die bilanzielle Überschuldung ist primär ein buchhalterisches Konzept, während die insolvenzrechtliche Überschuldung direkt mit der Zahlungsfähigkeit und den Fortbestandsaussichten des Unternehmens verknüpft ist und rechtliche Schritte nach sich ziehen kann.

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