Urteilsverkündung in Sachen Klagen DUH

Published On: Sonntag, 12.05.2024By

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wird im Rahmen der anhängigen Verfahren OVG 11 A 22/21 und OVG 11 A 31/22 zwischen der Deutschen Umwelthilfe e.V. und weiteren Klägern gegen die Bundesrepublik Deutschland wichtige Termine abhalten. Die mündliche Verhandlung ist für Donnerstag, den 16. Mai 2024, um 11:00 Uhr angesetzt, während die Entscheidung am Mittwoch, den 22. Mai 2024, um 10:00 Uhr verkündet wird.

Ort: Dienstgebäude Hardenbergstraße 31, Berlin-Charlottenburg, Saal 301 (Plenarsaal).

Streitgegenstand: Die Kläger fordern die Bundesregierung auf, ein effektives Klimaschutzprogramm gemäß § 9 Klimaschutzgesetz zu beschließen, das die vorgeschriebenen Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für 2024 bis 2030 einhält, insbesondere das Ziel einer Reduktion um mindestens 65 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 1990.

Allgemeine Informationen für Zuhörer:

Der Zugang zum Sitzungssaal wird ab 8:30 Uhr gewährt.
Sitzplätze sind begrenzt und werden nach der Reihenfolge des Eintreffens vergeben. Eine Vorreservierung ist nicht möglich.
Aufgrund von Personen- und Taschenkontrollen wird Besuchern empfohlen, frühzeitig einzutreffen und ein gültiges Lichtbildausweis mitzuführen.
Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird empfohlen, da keine Parkplätze verfügbar sind.

Hinweise für Medienvertreter:

Eine Akkreditierung ist nicht notwendig. 25 Sitzplätze sind für Medienvertreter reserviert und werden nach Ankunftsreihenfolge vergeben. Nicht besetzte Plätze werden 15 Minuten vor Beginn an andere Zuhörer vergeben.
Ton-, Film- und Fotoaufnahmen sind nur bis zum Beginn der Verhandlung erlaubt, wobei der Einsatz von Stativen untersagt ist. Kameraleute und Fotografen dürfen sich zu Beginn der Verhandlung kurz im Saal aufhalten, müssen aber danach den Saal verlassen.
Die Benutzung von mobilen IT-Geräten ist während der Verhandlung nur im Offline-Modus gestattet.
Bei einem übermäßigen Medieninteresse behält sich das Gericht vor, eine Pool-Regelung einzuführen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg setzt mit diesen Verhandlungen einen bedeutenden rechtlichen Rahmen im Bereich des Klimaschutzes, der von öffentlichem und medialem Interesse begleitet wird.

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