BaFin warnt vor unerlaubten Angeboten der Algo Pro Version

Published On: Donnerstag, 16.05.2024By Tags: , ,

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor den Angeboten der Algo Pro Version. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website algoproversion.com ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Auf der Website wird behauptet, dass Handelskonten eröffnet werden können, über die Geschäfte mit Devisen, Aktien, Indizes, Metallen und Kryptowährungen abgewickelt werden.

Der Betreiber der Website tritt lediglich unter der Bezeichnung Algo Pro Version auf, ohne eine Rechtsform anzugeben. Es fehlen Angaben zum Geschäftssitz und ein Impressum, was zusätzliche Zweifel an der Seriosität des Anbieters weckt.

In Deutschland ist für das Anbieten von Bankgeschäften sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die notwendige Erlaubnis an, was illegal ist.

Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und soll potenzielle Anleger davor schützen, unregulierte und möglicherweise betrügerische Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Die BaFin rät dringend dazu, Angebote sorgfältig zu prüfen und sich über die Zulassung des Anbieters zu informieren.

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