Betrugsverfahren in Sachen Cybertrading

Published On: Samstag, 18.05.2024By

Die 7. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat heute die Angeklagten Kfir L., Chen G. und Stoyan B. wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb von Cybertrading-Plattformen schuldig gesprochen. Die Freiheitsstrafen betragen für L. 1 Jahr und 8 Monate, für G. 2 Jahre und für B. 7 Jahre. Bei L. wurde zudem die Einziehung von rund 666.000 € angeordnet, und G. erhielt eine zusätzliche Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu je 180 €. Die Freiheitsstrafen für G. und B. wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagten betrieben gefälschte Online-Handelsplattformen für Finanzinstrumente, insbesondere Kryptowährungen. Die täuschend echt wirkende Software der Plattformen zeigte den Kunden reale Handelskurse und suggerierte sowohl Gewinne als auch Verluste. Tatsächlich fand jedoch kein echter Handel statt, und Auszahlungen beschränkten sich auf minimale Testrückzahlungen, um das Vertrauen der Anleger zu gewinnen. Die Investoren glaubten an die Funktionsfähigkeit der Plattformen und zahlten erhebliche Summen ein, die von den Betrügern einbehalten wurden.

Die Gruppe agierte von Call-Centern in Sofia, Sarajevo und Belgrad aus und vertrieb die nicht existierenden Finanzprodukte zwischen 2017 und 2019. L. leitete das Back-Office, übernahm zentrale Management-Aufgaben und sorgte für die kontinuierliche Professionalisierung der Arbeitsabläufe. G. und B. hatten ebenfalls wichtige Rollen, gehörten jedoch nicht zum innersten Führungszirkel.

Durch die Betrügereien entstand ein Schaden von rund 8 Millionen Euro. Ein besonders erschütternder Fall betraf einen Handwerker, der seine gesamte Altersvorsorge in die betrügerische Plattform investierte und alles verlor.

Die Geständnisse der Angeklagten wurden strafmildernd berücksichtigt. Zwei Angeklagte leisteten in Parallelverfahren als Zeugen Aufklärungshilfe, und G. zahlte etwa 450.000 € an Geschädigte zurück. Das Gericht bewertete jedoch die herausgehobene Stellung von L. bei der Begehung der Taten als strafverschärfend.

Die Angeklagten wurden aus den Philippinen, den Niederlanden, Zypern und Bulgarien ausgeliefert. Die in den Philippinen erlittene Abschiebehaft wurde angerechnet.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen. Nur der Angeklagte G. verzichtete auf Rechtsmittel.

Warnung vor den Gefahren des Cybertradings

Dieser Fall zeigt eindringlich die Gefahren des Cybertradings. Online-Plattformen, die sich als seriöse Handelsplätze für Kryptowährungen und andere Finanzinstrumente ausgeben, können in Wirklichkeit betrügerische Systeme sein. Anleger sollten stets Vorsicht walten lassen, skeptisch gegenüber unrealistischen Gewinnversprechen sein und sich gründlich über die Seriosität von Plattformen informieren, bevor sie investieren. Vertrauen Sie nur etablierten und regulierten Handelsplattformen und seien Sie wachsam, um nicht Opfer von Cyberbetrug zu werden.

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