Großangelegte Durchsuchungen in vier Bundesländern unter Leitung der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen Düsseldorf und des Zolls

Published On: Samstag, 18.05.2024By Tags:

Am frühen Morgen des 16. Mai 2024 fanden zeitgleich in vier Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hessen und Niedersachsen) umfangreiche Durchsuchungen statt. Diese Aktion wurde unter der Leitung der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen Düsseldorf und des Hauptzollamts Duisburg durchgeführt.

Der Großeinsatz wurde mit einem Großaufgebot von rund 250 Einsatzkräften koordiniert, darunter Zöllnerinnen und Zöllner, Kräfte der Staatsanwaltschaft, der Bundespolizei, des Technischen Hilfswerks und der Landespolizei. Insgesamt wurden 23 Objekte, bestehend aus Geschäftsräumen und Privatwohnungen, durchsucht. Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden vom Amtsgericht Düsseldorf erlassen, und die Maßnahmen fanden vorwiegend in Wesel, Oberhausen, Köln, Essen und Wurzen statt.

Der Hintergrund dieser umfangreichen Maßnahmen ist ein Ermittlungsverfahren, das bei der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Düsseldorf und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Duisburg geführt wird. Die Ermittlungen richten sich gegen mehrere Beschuldigte aus dem Bereich des Glasfaserausbaus und basieren unter anderem auf Prüfungen der FKS verschiedener Hauptzollämter.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, systematisch ausländische Arbeitnehmer ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel beschäftigt und die fälligen Beiträge zur Sozialversicherung nicht abgeführt zu haben. Zudem gibt es Hinweise auf unangemessen niedrige Entlohnung und schlechte Arbeitsbedingungen. In einigen Fällen soll der versprochene Lohn den Arbeitnehmern vollständig vorenthalten worden sein.

Die Einsatzkräfte der FKS stellten umfangreiches Beweismaterial sicher, darunter Computer und Mobiltelefone, die nun von Spezialkräften der IT-Forensik ausgewertet werden. Aufgrund der Komplexität der Ermittlungen wird die Auswertung der sichergestellten Beweise voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen.

Wegen der laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Angaben gemacht werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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