Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Startseite Allgemeines Politik Bundespolitik Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Bundespolitik

Physikalisch-Technische Bundesanstalt

IO-Images (CC0), Pixabay
Teilen

Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Bekanntmachung
gemäß § 26 der Strahlenschutzverordnung
2. Ergänzung zur Bauartzulassung
mit dem Bauartzeichen PTB 8/​19 T StrlSchG

Vom 20. Dezember 2023

Gemäß den §§ 45 bis 47 des Strahlenschutzgesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch die Bekanntmachung vom 3. Januar 2022 (BGBl. I S. 15) geändert worden ist, und den §§ 24 bis 26 Strahlenschutz­verordnung (StrlSchV) vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2034, 2036; 2021 I S. 5261), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I S. 4645) geändert worden ist, wird die Bauart der folgenden Vorrichtung wie folgt ergänzt:

Bezeichnung der Vorrichtung: Röntgenstrahler (gemäß § 18 Absatz 1 Nummer 2 StrlSchV)
Typ/​Firmenbezeichnung: HI-RAY 14
Inhaber der Zulassung/​
Hersteller der Vorrichtung:
Smiths Detection Germany GmbH
Im Herzen 4
65205 Wiesbaden
Zugelassene Verwendung: Als Röntgenstrahler für Röntgengrobstrukturuntersuchungen zugelassen, der weder zur Anwendung am Menschen noch zur Anwendung am Tier bestimmt ist
Befristung der Zulassung: 6. Dezember 2029

Die Ergänzung der Bauartzulassung umfasst Folgendes:

Für den Röntgenstrahler wurde eine neue Röntgenröhre optional aufgenommen. Der Röntgenstrahler wurde dafür im Bereich des Röhrenschutzgehäuses überarbeitet.

Typenbezeichnung der Röntgenröhre: SA2002VV0-B00
Anodenmaterial: Wolfram (W)
Hersteller: Shanghai Advanced NDT Aerosino Corporation
P. R. China
Die Vorrichtung wird zukünftig auch am Produktionsstandort bei
SMITHS DETECTION MALAYSIA SDN. BHD.
Lot 8, Jalan SiLC 1
Kawasan Perindustrian SiLC
79200 Iskandar Puteri, Johor Bahru, Johor
Malaysia
produziert.
Braunschweig, den 20. Dezember 2023

GZ 6/​19 T StrlSchG_​2023_​06 und _​11

Physikalisch-Technische Bundesanstalt

Im Auftrag
B. Pullner

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Bundespolitik

Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Braunkohletagebaus und der Stein- und Braunkohleanlagen

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmerinnen...