Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB das mit dem Anwaltsifo müssen wir aber dann noch üben

Published On: Mittwoch, 22.05.2024By Tags:

Natürlich kennen wir die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB aus Berlin, die bei anwalt.de immer Werbung macht mit Anwaltsinfo. Nun wollten wir genau das einmal wörtlich nehmen, aber leider haben wir die Anwaltsinfo nicht erhalten, obwohl wir der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB in Person von Dr. Marc Liebscher eine ordentliche Presseanfrage übermittelt hatten.

Nun, möglicherweise will man uns die Anwaltsinfo ja auch deshalb nicht geben, weil wir kein Mandat erteilen wollen. „Keine Kohle, keine Info“ könnte dann möglicherweise auch eine Denke sein.

Kommen wir dann aber mal zum Punkt, worum es uns überhaupt geht. Dr. Marc Liebscher hatte uns eine E-Mail weitergeleitet, die eigentlich nicht für uns bestimmt war, darüber hatten wir berichtet. Wir hatten einen weiteren Bericht über die Jurfin GmbH veröffentlicht. Bei der Jurfin GmbH handelt es sich um einen Prozessfinanzierer mit dem Geschäftsführer Dr. Vitt. Jener Dr. Vitt hatte uns am Pfingstsonntag angeschrieben, um offenzulegen, wo wir eine auf unserer Seite veröffentlichte Information her hätten. Es ging dabei um die Veröffentlichung eines Beschlusses des Bayerischen Oberlandesgerichtes in Sachen Wirecard, den wir aus dem Bundesanzeiger übernommen hatten.

Herrn Dr. Vitt war unglaublicherweise wohl unbekannt, dass solche Veröffentlichungen im Bundesanzeiger stehen. Veröffentlichungen, die wir natürlich übernehmen dürfen. Jener Dr. Vitt war dann allerdings so dreist in seiner Mail an uns, dass wir uns entschlossen haben, darauf eine Replik folgen zu lassen – natürlich faktenbasiert, wie man dies von uns kennt.

Wir haben uns die Jurfin GmbH dann einmal angeschaut und festgestellt, dass es sich um eine bilanziell überschuldete Gesellschaft handelt. Ungewöhnlich, denn bei einem Prozessfinanzierer gehen wir eigentlich davon aus, dass es hier positive Bilanzen gibt.

Nun haben wir eben jenem Dr. Marc Liebscher die nachfolgenden Fragen mit der Bitte um eine Rückantwort übermittelt..

Zitat:

Wie ich dem Unternehmensregister entnehmen kann, ist die Gesellschaft, die Dr. Vitt als Geschäftsführer vertritt, bilanziell im mittleren sechsstelligen Bereich überschuldet. Wie stellen Sie sicher, dass mögliche Mandanten, wenn sie mit dieser Gesellschaft in einer Zusammenarbeit sind, nicht für mögliche Kosten eines Verfahrens in die Haftung genommen werden?
Gerade bei einer so hoch bilanziell überschuldeten Gesellschaft ist es wichtig, dass man diese im Auge behält. Nun hat das Unternehmen nicht einmal die gesetzlichen Vorschriften zur Bilanzhinterlegung beachtet und die Bilanz für 2022 nicht hinterlegt. Darüber habe ich das Bundesamt für Justiz informiert und gebeten, hier beim Unternehmen nachzufragen. Sollten Sie aber mit diesem Prozessfinanzierer in einer Zusammenarbeit sein, beobachten Sie die wirtschaftliche Lage des Unternehmens eigentlich?
Sagen Sie Ihren Mandanten eigentlich, dass der Prozessfinanzierer bilanziell überschuldet ist?

Zitat Ende

Wir hätten eine Beantwortung dann sehr begrüßt, Herr Dr. Marc Liebscher, denn uns ist es wichtig, immer einen ausgewogenen Artikel zu verfassen. Nun muss es eben so gehen.

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Generell

Wir sehen solche Fragen aus Anlegersicht als wichtig an, denn man sollte schon wissen, wenn ein Prozessfinanzierer im Spiel ist, wie dessen finanzielle Bonität ist, damit man als Anleger nicht möglicherweise in die Haftung kommt, wenn ein großer Prozess verloren geht, die Gesellschaft möglicherweise aber dann nicht zahlen kann.

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