BaFin warnt vor der Website steinberger-verwaltung.de wegen Identitätsmissbrauch

Published On: Mittwoch, 29.05.2024By Tags: ,

BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch: Webseite steinberger-verwaltung.de im Visier

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung vor den Angeboten der vermeintlichen Steinberger Verwaltung GmbH ausgesprochen. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website steinberger-verwaltung.de ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen.

Die angeblich in Stuttgart ansässige Firma bietet auf ihrer Webseite die Eröffnung von Tages- und Festgeldkonten bei ausländischen Banken sowie Anlageberatung an. Diese Angebote sind jedoch nicht autorisiert und stellen einen Identitätsmissbrauch dar. Betroffen sind dabei die Verwaltung Steinberger GmbH mit Sitz in Kerpen und die Zoeller Holding GmbH aus Sindelfingen, die beide keinerlei Verbindung zur Website steinberger-verwaltung.de haben. Ebenso besteht kein Zusammenhang mit der Steinberger Verwaltungs GmbH in Weikersheim.

Hintergrund:

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer entsprechenden Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Die BaFin überprüft und genehmigt solche Angebote, um den Markt und die Verbraucher zu schützen. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, können in der Unternehmensdatenbank der BaFin eingesehen werden.

Einige unseriöse Unternehmen bieten jedoch solche Dienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis an, was Verbraucher in finanzielle Gefahr bringen kann. Die BaFin rät daher dringend, vor einer Investition oder Eröffnung eines Kontos die Seriosität des Anbieters zu überprüfen.

Gesetzliche Grundlage:

Die Information und Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG). Diese gesetzliche Grundlage erlaubt es der BaFin, die Öffentlichkeit vor nicht autorisierten Finanzdienstleistungen zu schützen.

Verbraucher, die konkrete Hinweise oder Verdachtsmomente zu den genannten Anbietern haben, können diese an die BaFin weiterleiten. Dazu zählen beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern der Kommunikationspartner oder Kontoverbindungen der Anbieter.

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Marktintegrität und der Sicherheit der Verbraucher. Die BaFin appelliert an alle Verbraucher, vorsichtig zu sein und sicherzustellen, dass sie nur bei autorisierten und seriösen Anbietern investieren oder Konten eröffnen.

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