Prozess: Büro des Altbundeskanzlers Gerhard Schröder – Termin zur mündlichen Verhandlung

Published On: Sonntag, 02.06.2024By Tags:

Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat in dem Verfahren OVG 10 B 34/23, Gerhard Schröder gegen die Bundesrepublik Deutschland, einen Termin zur mündlichen Verhandlung festgelegt:

Datum: Donnerstag, 6. Juni 2024
Zeit: 10.00 Uhr

Streitgegenstand:
Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeskanzleramt, um die fortgesetzte Nutzung seines ruhend gestellten Büros im Deutschen Bundestag. Schröder fordert die Wiedereinrichtung des Büros inklusive der bisherigen Sach- und Personalausstattung.

Seit den 1960er Jahren erhalten ehemalige Bundeskanzler und Bundeskanzlerinnen ein Büro nach ihrer Amtszeit. Diese Büros werden von Beschäftigten des Bundeskanzleramtes betrieben. Schröders Büro befand sich in den Räumen der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag. Am 19. Mai 2022 beschloss der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, das Büro aufgrund fehlender fortwirkender Verpflichtungen Schröders ruhend zu stellen. Schröders Klage gegen diese Entscheidung, die er auf Gewohnheitsrecht und den Gleichbehandlungsgrundsatz stützt, wurde vom Verwaltungsgericht Berlin abgewiesen.

Hinweise für Zuhörer:
Die Anzahl der Zuhörerplätze ist begrenzt und wird in der Reihenfolge des Eintreffens vergeben. Eine Reservierung ist nicht möglich. Wegen der erforderlichen Personen- und Taschenkontrollen kann es zu Verzögerungen beim Einlass kommen. Ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild ist bei der Eingangskontrolle vorzulegen. Es stehen keine Parkplätze zur Verfügung; die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wird empfohlen.

 

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