BaFin warnt vor MayFairCap: Unerlaubte Finanzdienstleistungen auf mayfaircap.org

Published On: Montag, 03.06.2024By Tags: , ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor den Angeboten von MayFairCap ausgesprochen. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website mayfaircap.org ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Bereits am 26. April 2024 hatte die BaFin vor der identischen Website mayfaircap.io gewarnt.

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Genehmigung der BaFin angeboten werden. Es gibt jedoch immer wieder Unternehmen, die solche Dienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis anbieten. Kunden und Interessenten können in der Unternehmensdatenbank der BaFin überprüfen, ob ein bestimmtes Unternehmen zugelassen ist.

Die Warnung der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

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