BaFin ermittelt gegen jpmbroker.com wegen unerlaubter Finanzdienstleistungen

Published On: Montag, 03.06.2024By Tags: , ,

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website jpmbroker.com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website jpmbroker.com ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Betreiber treten unter der Bezeichnung JPM Broker auf und bieten den Handel mit verschiedenen Finanzinstrumenten an. JPM Broker, der angeblich in Großbritannien ansässig ist, wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte oder Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen, darunter JPM Broker, bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die notwendige Genehmigung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin.

Diese Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und soll Verbraucher vor unautorisierten Anbietern schützen.

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