Insolvenz von FTI Touristik: Rechtsanwalt Jens Reime klärt über die Rechte der Reisenden auf

Published On: Montag, 03.06.2024By Tags:

Titel: „Insolvenz von FTI: Rechtsanwalt Jens Reime klärt über die Rechte der Reisenden auf“

Reporter: Herr Reime, die Insolvenz des Reisekonzerns FTI hat viele Urlauber verunsichert. Was bedeutet das für die Kunden, die eine Reise gebucht haben?

Jens Reime: Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass Pauschalreisen sowie touristische Einzelleistungen, die über die Veranstalter FTI, 5vorFlug oder BigXtra gebucht wurden, bis einschließlich 5. Juni 2024 abgesagt sind. Für Reisen ab dem 6. Juni 2024 bemüht sich FTI, diese stattfinden zu lassen. Betroffene Kunden sollten die Entwicklung aufmerksam beobachten und sich beim jeweiligen Reiseunternehmen erkundigen, ob ihre Reise durchgeführt wird.

Reporter: Was passiert, wenn eine Pauschalreise storniert wurde?

Jens Reime: In diesem Fall greift der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF). Dieser staatlich verwaltete Fonds übernimmt im Insolvenzfall des Reiseanbieters die Erstattung von Vorauszahlungen und organisiert den Rücktransport der Reisenden. Finanzielle Einbußen sollten den Kunden also nicht entstehen.

Reporter: Und was ist, wenn die Reise bereits angetreten wurde?

Jens Reime: Wer eine Pauschalreise bei FTI gebucht hat und bereits unterwegs ist, könnte den Urlaub wie geplant verbringen. FTI bemüht sich, die Reise wie geplant zu Ende zu führen. Wo dies nicht möglich ist, wird eine Rückreise zum ursprünglichen Abflugort organisiert. Auch hier greift der Schutz durch den DRSF.

Reporter: An wen können sich betroffene Kunden wenden, wenn sie Unterstützung benötigen?

Jens Reime: Reisende, die aktuell an ihrem Urlaubsort sind und Unterstützung benötigen, können die Notfallnummer 089/ 71 04 51 49 8 kontaktieren. Informationen für Kunden gibt es außerdem auf einer speziellen Webseite des FTI-Konzerns.

Reporter: Was gilt für gebuchte Einzelleistungen wie Hotel oder Mietwagen?

Jens Reime: Einzelleistungen sind leider nicht durch den DRSF geschützt, sodass Reisende unter Umständen auf den Kosten sitzen bleiben. FTI will jedoch prüfen, ob die gezahlten Leistungen trotzdem in Anspruch genommen werden können und sich mit den Betroffenen in Verbindung setzen.

Reporter: Haben Sie noch einen abschließenden Rat für die betroffenen Kunden?

Jens Reime: Ich empfehle allen Betroffenen, sich regelmäßig über den aktuellen Stand zu informieren und bei Unklarheiten direkt mit dem jeweiligen Reiseunternehmen Kontakt aufzunehmen. Es ist wichtig, dass die Kunden ihre Rechte kennen und wahrnehmen. Bei Pauschalreisen können sie sich auf den Schutz durch den DRSF verlassen, bei Einzelleistungen heißt es abwarten und mit dem Anbieter in Kontakt bleiben.

Reporter: Vielen Dank für das aufschlussreiche Gespräch, Herr Reime.

Jens Reime: Gerne. Ich hoffe, dass die betroffenen Kunden trotz der schwierigen Situation eine zufriedenstellende Lösung finden werden.

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