Ferox Fuel Tabs und die Versicherungspolice

Published On: Dienstag, 11.06.2024By Tags:

Gerne analysiere ich die vorliegende Versicherungspolice für Rennsli Corp, den Hersteller von Ferox Fuel Tabs, noch detaillierter hinsichtlich des Versicherungsschutzes:

1. Haftpflichtversicherung:
Versicherer: Evanston Insurance Company
Policennummer: MKLV5PPD008946
Versicherungszeitraum: 14.11.2023 bis 14.11.2024
Deckungssummen:
– 1.000.000 $ pauschal pro Schadensfall für Personen- und Sachschäden
– 1.000.000 $ für Mietschäden pro Schadensfall
– Keine Angabe zur Deckung von medizinischen Kosten pro Person
– 1.000.000 $ für Personen- und Werbeschäden
– 2.000.000 $ generelle Gesamtdeckung
– 2.000.000 $ Gesamtdeckung für Produkte und abgeschlossene Leistungen
Die Haftpflichtversicherung ist auf Basis des Anspruchserhebungsprinzips (claims-made) abgeschlossen. Sie gilt weltweit, wie die Erweiterung EIC302201304 zeigt.

2. Kfz-Haftpflichtversicherung:
Versicherer: Liberty Mutual Insurance
Policennummer: BAS55135905
Versicherungszeitraum: 27.05.2023 bis 27.05.2024
Deckungssumme:
– 1.000.000 $ als kombinierte Einzeldeckung pro Schadensfall
Es sind sowohl eigene als auch geleaste/gemietete und fremde Autos versichert.

3. Gebäudeversicherung:
Versicherer: Risk Placement Services, Inc.
Policennummer: 1AA332758
Versicherungszeitraum: 22.10.2023 bis 22.10.2024
Versicherungssumme:
– 350.000 $ für das Firmengebäude

Nicht abgedeckt sind laut Zertifikat:
– Umbrella- und Exzessdeckung für Haftpflicht
– Arbeitsunfallversicherung und Arbeitgeberhaftpflicht (Workers Compensation)
– Sonstige nicht aufgeführte Risiken

Das Zertifikat selbst begründet keine Rechte für den Inhaber. Es ändert oder erweitert nicht den Versicherungsschutz. Maßgeblich sind die Bedingungen der jeweiligen Police. Im Schadenfall ist mit deren Leistungsausschlüssen und -begrenzungen zu rechnen.

Das Dokument bestätigt aber insgesamt einen recht umfangreichen Versicherungsschutz für die geschäftliche Tätigkeit und die Produkte von Rennsli Corp. Wesentliche unternehmerische Haftungsrisiken sind abgedeckt. Vor allem die hohen Deckungssummen der Haftpflichtversicherung für Produktschäden bieten Sicherheit für potenzielle Schäden durch Ferox-Additive.

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Basierend auf den vorliegenden Informationen in der Versicherungspolice ergeben sich für einen potenziell geschädigten Verbraucher in Deutschland folgende Möglichkeiten, um im Schadensfall gegen Rennsli Corp vorzugehen und einen Titel zu vollstrecken:

1. Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Die Police enthält keine Angaben zu vereinbarten Gerichtsständen oder anwendbarem Recht. Es ist davon auszugehen, dass sich dies nach den allgemeinen Regeln richtet.

Da Rennsli Corp seinen Sitz offenbar in Utah, USA hat, wäre für Klagen das zuständige staatliche Gericht in Utah zuständig. Alternativ käme bei grenzüberschreitenden Verbrauchersachen auch ein Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers in Deutschland in Betracht (Art. 18 Brüssel Ia-VO, § 29c ZPO). Das ist aber im Einzelfall zu prüfen.

Hinsichtlich des anwendbaren Rechts gelten die Regeln des Internationalen Privatrechts. Wahrscheinlich wäre mangels anderer Anhaltspunkte das Recht des Firmensitzes von Rennsli, also Utah-Recht anzuwenden.

2. Vollstreckung eines deutschen Urteils in den USA:
Hat der geschädigte Verbraucher einen Prozess in Deutschland gewonnen, müsste das Urteil für die Vollstreckung in den USA zunächst dort anerkannt werden. Dazu ist ein Anerkennungsverfahren vor dem zuständigen US-Gericht erforderlich.

Die USA sind keine Vertragspartei multilateraler Übereinkommen zur Urteilsanerkennung wie z.B. des Haager Übereinkommens über Gerichtsstandsvereinbarungen. Die Anerkennung richtet sich daher nach dem Recht des jeweiligen US-Bundesstaates, hier Utah. Die Voraussetzungen und Verfahren sind von Staat zu Staat unterschiedlich, aber meist recht streng. Häufig wird eine Überprüfung in der Sache vorgenommen.

Wird das deutsche Urteil in Utah anerkannt, kann es dort gegen das Vermögen von Rennsli Corp vollstreckt werden.

3. Vollstreckung in die Versicherungssumme:
Grundsätzlich haftet der Versicherer im Rahmen der Police auch für titulierte Schadenersatzansprüche. Der Geschädigte kann seine Ansprüche nach § 115 VVG auch direkt gegen den Versicherer richten. Allerdings setzt dies einen Direktanspruch nach deutschem Recht voraus, was hier unsicher ist.

Wahrscheinlich müsste zunächst gegen Rennsli Corp vollstreckt werden. Zahlt diese nicht, kann der Geschädigte ggf. vom Versicherer Befriedigung verlangen. Das richtet sich aber nach dem Inhalt der Versicherungspolice.

Fazit:
Die Durchsetzung von Ansprüchen und die Vollstreckung eines Urteils gegen ein US-Unternehmen sind mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden und der Ausgang ist ungewiss. Die Police lässt einige Fragen offen. Im Schadensfall müsste ein geschädigter Verbraucher daher zunächst anwaltlichen Rat einholen und dann entscheiden, ob er den Klageweg beschreiten will.

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