Forderung

Published On: Dienstag, 18.06.2024By Tags:

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat in einer Stellungnahme gefordert, den Verfassungsschutz bundesweit im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität (OK) einzusetzen. Bislang kommt der Verfassungsschutz nur in den Bundesländern Hessen und Bayern bei der Bekämpfung der OK zum Einsatz, wie der BDK-Vorsitzende Sebastian Peglow in einem Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ erläuterte.

Peglow betonte die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Verfassungsschutzbehörden und der Polizei, um die komplexen Strukturen krimineller Organisationen effektiver aufzudecken und zu zerschlagen. Insbesondere bei der Bekämpfung von kriminellen Clans, die oft in abgeschotteten Strukturen operieren, könne der Verfassungsschutz wertvolle Erkenntnisse liefern und die Arbeit der Polizei unterstützen.

Der BDK argumentiert, dass die bundesweite Einbindung des Verfassungsschutzes im Kampf gegen die OK ein wichtiger Schritt sei, um die Sicherheit der Bürger zu erhöhen und kriminelle Aktivitäten einzudämmen. Durch die Bündelung von Ressourcen und Expertise könne man den oft grenzüberschreitend agierenden kriminellen Organisationen besser begegnen und ihre Strukturen nachhaltig schwächen.

Die Forderung des BDK unterstreicht die wachsende Bedeutung einer behördenübergreifenden Zusammenarbeit im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität. Es bleibt abzuwarten, ob die Bundesregierung und die Landesregierungen der Empfehlung des BDK folgen und den Verfassungsschutz flächendeckend in die Bekämpfung der OK einbinden werden. Eine solche Entscheidung könnte einen Paradigmenwechsel in der deutschen Sicherheitsarchitektur bedeuten und die Effektivität der Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen die OK deutlich erhöhen.

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