Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev und Rechtsanwalt Jens Reime zur BaFin-Meldung über die Vintage Group und Empfehlungen für betroffene Anleger

Published On: Donnerstag, 04.07.2024By Tags:

Moderator: Guten Tag, Frau Bontschev und Herr Reime. Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, um über die jüngste BaFin-Meldung zu sprechen. Die BaFin warnt vor den Angeboten der Vintage Group, die angeblich Aktien der Northvolt AB verkaufen. Was bedeutet diese Warnung für die Anleger?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Guten Tag. Die BaFin-Meldung ist sehr ernst zu nehmen. Sie bedeutet, dass die Vintage Group ohne die erforderlichen Erlaubnisse Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet. Konkret täuscht sie Anleger darüber, dass sie Aktien der Northvolt AB kaufen können, obwohl sie keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) haben und kein erforderlicher Wertpapierprospekt vorliegt. Es bestehen erhebliche Zweifel daran, dass die angebotenen Aktien überhaupt existieren oder geliefert werden können.

Moderator: Herr Reime, was sollten betroffene Anleger jetzt tun, die bereits in dieses Angebot investiert haben?

Rechtsanwalt Jens Reime: Betroffene Anleger sollten umgehend handeln. Zunächst sollten sie jegliche weitere Investitionen in dieses Angebot stoppen und versuchen, bereits getätigte Zahlungen zurückzuholen. Es ist wichtig, alle Kommunikations- und Transaktionsdokumente zu sichern. Danach sollten sie rechtlichen Rat einholen, um ihre Ansprüche geltend zu machen und eventuell eine Strafanzeige wegen Betrugs zu erstatten. Es kann auch hilfreich sein, sich an die BaFin und andere Aufsichtsbehörden zu wenden, um Unterstützung zu erhalten.

Moderator: Frau Bontschev, was sind die rechtlichen Schritte, die Anleger in einem solchen Fall unternehmen können?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Anleger können zunächst zivilrechtliche Schritte einleiten, um ihr Geld zurückzufordern. Dies kann durch eine Klage auf Rückzahlung der investierten Beträge geschehen. Es ist auch möglich, dass Anleger Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Informationspflichten geltend machen. Zusätzlich sollten sie eine Strafanzeige wegen Betrugs bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten, um strafrechtliche Ermittlungen gegen die Verantwortlichen einzuleiten.

Moderator: Herr Reime, welche allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen sollten Anleger ergreifen, um nicht Opfer von Betrug zu werden?

Rechtsanwalt Jens Reime: Anleger sollten immer gründlich recherchieren, bevor sie in Angebote im Internet investieren. Sie sollten überprüfen, ob das Unternehmen eine gültige Erlaubnis der BaFin oder einer anderen zuständigen Aufsichtsbehörde hat. Es ist auch wichtig, nach einem genehmigten Wertpapierprospekt zu suchen, der detaillierte Informationen über das Angebot enthält. Misstrauen ist angebracht, wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, oder wenn Druck ausgeübt wird, schnell zu investieren.

Moderator: Frau Bontschev, haben Sie noch einen abschließenden Rat für betroffene Anleger?

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev: Ja, ich möchte betroffenen Anlegern raten, schnell zu handeln und sich nicht zu schämen, rechtlichen Rat einzuholen. Es ist wichtig, sich über die rechtlichen Möglichkeiten zu informieren und alle verfügbaren Ressourcen zu nutzen, um Verluste zu minimieren und rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen einzuleiten.

Moderator: Vielen Dank, Frau Bontschev und Herr Reime, für Ihre wertvollen Einblicke und Ratschläge. Wir hoffen, dass diese Informationen den betroffenen Anlegern helfen werden, die richtigen Schritte zu unternehmen.

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