Bekanntmachung Nr. 7/24/33 „Agrarökologische Innovationen für territoriale Märkte“ – Förderinstrument Internationale Forschungskooperationen zur Welternährung – Aufforderung zur Einreichung von Projektskizzen

Published On: Donnerstag, 04.07.2024By Tags:

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Bekanntmachung Nr. 7/​24/​33
„Agrarökologische Innovationen für territoriale Märkte“
Förderinstrument Internationale Forschungskooperationen zur Welternährung
Aufforderung zur Einreichung von Projektskizzen

Vom 7. Juni 2024

1 Hintergrund

Insbesondere in Zeiten multipler Krisen – Klimakrise, Kriege und Konflikte, Biodiversitätsverlust und Pandemien – ist eine nachhaltige Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme wichtiger denn je, um das Menschenrecht auf angemessene Nahrung für alle zu verwirklichen. Die globale Ernährungssituation hat sich in den letzten Jahren deutlich verschlechtert. Fast 2,37 Milliarden Menschen weltweit haben keinen Zugang zu adäquater Ernährung und ein großer Teil der Weltbevölkerung ist fehlernährt (FAO et al., 2023)1. Das häufig gleichzeitige Auftreten aller drei Ausprägungen von Fehlernährung, das heißt Über-, Unter- und Mangelernährung, belastet die ökonomische und gesundheitliche Leistungsfähigkeit von Menschen und Ländern erheblich. Für eine langfristige Verbesserung der Ernährungssicherheit ist es wichtig, die vielschichtigen miteinander verbundenen Systeme, Aktivitäten und Prozesse, die sich auf Landwirtschaft und Ernährung auswirken, ganzheitlich, gemeinsam und sektorübergreifend zu betrachten sowie Agrar- und Ernährungssysteme in ihrem Kontext zu begreifen und ihre Resilienz zu stärken.

Die verschiedenen Krisen, verbunden mit einer stetig wachsenden Bevölkerung, der fortschreitenden Urbanisierung und sich verändernden Konsumgewohnheiten, setzen bestehende Agrar- und Ernährungssysteme besonders in Regionen mit niedrigem Einkommen erheblich unter Druck und offenbaren gleichzeitig deren Schwachstellen zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung. Eine Umgestaltung hin zu klimafreundlichen und krisenfesten Agrar- und Ernährungssystemen ist dringend erforderlich, um sowohl Ernährungssicherheit und -qualität zu gewährleisten als auch Arbeitsplätze und Perspektiven für die stark wachsende Bevölkerung in ländlichen Räumen zu schaffen und den Migrationsdruck, vor allem in Bezug auf die Jugend, abzumildern. Es ist notwendig, standortangepasste, nachhaltige und resiliente landwirtschaftliche Produktions-, Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen sowie einen nachhaltigen Handel zu etablieren, sodass trotz auftretender Schocks und Krisen ausreichend qualitativ hochwertige Lebens- und Futtermittel produziert werden und zugänglich sind. Dabei gilt es, das große Potenzial agrarökologischer Ansätze für den Transformationsprozess zu nutzen sowie durch internationale Agrar- und Ernährungsforschung bestehende Wissenslücken zu schließen.

Als ein holistischer und integrierter Ansatz nutzt Agrarökologie neben wirtschaftlichen Elementen sowohl ökologische als auch soziale Konzepte und Prinzipien für die Gestaltung und Steuerung nachhaltiger Agrar- und Ernährungssysteme. Aufbauend auf territorialen Prozessen, die sektorübergreifend und gebietsbezogen konzipiert sind, trägt Agrarökologie dazu bei, kontextbezogene Lösungen zu identifizieren, bei denen die Menschen im Mittelpunkt stehen (FAO, 2023)2. Dabei wird traditionelles und wissenschaftliches Wissen kombiniert und soziale und kulturelle Praktiken werden mit Ökologie und Agronomie verbunden (UN A/​78/​202, 2023)3. Basierend auf den 13 Prinzipien des High Level Panel of Experts on Food Security and Nutrition (HLPE, 2019)4 wirkt Agrarökologie als ganzheitlicher sozial-ökologischer Ansatz daher weit über die landwirtschaftliche Produktionsebene hinaus und bietet ein ganzheitliches Leitbild, das maßgebend für die internationale Projektarbeit5 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ist. Dabei wird grundsätzlich eine Vernetzung der unterschiedlichen vom BMEL geförderten Aktivitäten angestrebt.

Die vorliegende Bekanntmachung erfolgt im Rahmen des Förderinstruments „Internationale Forschungskooperationen zur Welternährung“ des BMEL. Dabei werden gemeinsame Forschungsvorhaben zwischen deutschen Forschungseinrichtungen und solchen in Ländern Subsahara-Afrikas, Süd- und Südostasiens, die stark von Hunger und Fehlernährung betroffen sind, gefördert. Ziel der Förderung ist die Erarbeitung bedarfsorientierter Erkenntnisse und Lösungsansätze zur Verbesserung der Ernährungssicherheit unter besonderer Beachtung von Qualitätsaspekten, mit Hilfe von partizipativen, praxis- und anwendungsorientierten sowie inter- und transdisziplinären Forschungsansätzen. Zudem sollen durch eine interregionale Zusammenarbeit und einen länderübergreifenden Wissensaustausch die Entwicklung wissenschaftlicher Netzwerke gefördert und Partnerschaften langfristig etabliert werden. Ebenso soll ein Beitrag zur Weiterentwicklung von Kapazitäten vor Ort (Capacity Development) geleistet werden.

Im Rahmen der Forschungskooperationen zur Welternährung leistet das BMEL einen konkreten Beitrag vor allem zur Erreichung des Ziels für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goal, SDG) 2 „kein Hunger“, aber auch zu SDG 1 „keine Armut“ und SDG 3 „Gesundheit und Wohlergehen“. Maßgebend für das Engagement des BMEL im Bereich Welternährung sind internationale Verpflichtungen, die vor allem aus der Umsetzung des Menschenrechts auf angemessene Nahrung, der Agenda 2030 und dem Pariser Klimaabkommen hervorgehen.

Die für diese Bekanntmachung relevante Grundlage ist die „Richtlinie zur Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung“ vom 6. Dezember 2023 (BAnz AT 19.01.2024 B2)6.

2 Gegenstand der Förderung

2.1 Zuwendungszweck

Das BMEL fördert kooperative Forschungsprojekte zwischen deutschen Agrar- und Ernährungsforschungseinrichtungen mit solchen in Subsahara-Afrika, Süd- und Südostasien, die zur Erforschung und Etablierung innovativer, resilienter, standortangepasster und nachhaltiger Agrar- und Ernährungssysteme beitragen und so die Ernährung der Bevölkerung in den Zielregionen mittels ausreichend qualitativ hochwertiger Nahrungsmittel langfristig verbessern. Die Ergebnisse der Forschungsprojekte sollen einen Beitrag zur Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität in den Zielregionen leisten.

Das Thema der vorliegenden Bekanntmachung „Agrarökologische Innovationen für territoriale Märkte“ zur Förderung einer ausgewogenen Ernährung und einer nachhaltigen Transformation von Agrar- und Ernährungssystemen bildet den zweiten Teil des dreiteiligen Themenzyklus „Innovative, nachhaltige Ernährungssysteme“7. Unter agrarökologischen Innovationen sind solche zu verstehen, die agrarökologische Prinzipien und Praktiken, wie vom HLPE (HLPE, 2019)8 beschrieben, nutzen und etablieren. Der Schwerpunkt der Bekanntmachung liegt auf der Erforschung der Potenziale der Agrarökologie für territoriale Märkte und Wertschöpfungsketten, um zur Verbesserung der Ernährung vor Ort und damit mittelbar zur nachhaltigen Transformation von Agrar- und Ernährungssystemen beizutragen.

Territoriale Märkte sind in bestimmte Gebiete eingebettet und auf vielfältige Weise wirtschaftlich, sozial, kulturell und ökologisch eng mit diesen verbunden (FAO, 2022; CFS, 2016)9. Die Forschungsprojekte sollen Ansätze für agrarökologisch ausgerichtete und ernährungssensitive Wertschöpfungsketten und territoriale Märkte für tierische und pflanzliche Lebensmittel erarbeiten, weiterentwickeln oder testen. Zur Stärkung ländlicher Räume und lokaler Agrar- und Ernährungssysteme sollen diese sozial ausgewogen, kulturell akzeptiert, ökonomisch tragfähig und ökologisch angepasst sein. Die Vorhaben können unter anderem traditionell genutzte sowie vernachlässigte aquatische wie terrestrische Pflanzen- und Tierarten (neglected and underutilized species, NUS) mit hoher ernährungsphysiologischer Wertigkeit berücksichtigen. Die Forschungsarbeiten sollen komplementär und, wo passend, direkt verzahnt zu aktuellen Anstrengungen für eine agrarökologisch ausgerichtete Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme mittels Agrarforschung sein und entsprechend zum Beispiel Aktivitäten der Transformative Partnership Platform on Agroecology10, der CGIAR Initiative Transformational Agroecology Across Food, Land and Water11 oder der Agroecology Coalition12 berücksichtigen.

2.2 Forschungsansätze

Im Rahmen der vorliegenden Bekanntmachung können Forschungsansätze unterschiedlicher wissenschaftlicher Disziplinen, unter anderem naturwissenschaftliche, politische sowie soziologische, genutzt sowie bestehende Datensätze einbezogen und für politikberatende Elemente entsprechend aufbereitet werden (angewandte Datenwissenschaften). Die Forschungsvorhaben sollen einen inter- und transdisziplinären Multiakteursansatz verfolgen und im bestehenden Umfeld umsetzbare, anschlussfähige und nachhaltige Lösungen erarbeiten.

Es soll ein klarer Bezug auf vorhandene internationale, regionale und nationale Politikstrategien für eine nachhaltige Ernährung beziehungsweise nachhaltigere Agrar- und Ernährungssysteme genommen werden. Dabei können Verbindungslinien zu den vom Welternährungsausschuss (Committee on World Food Security) erarbeiteten Politikempfehlungen zu agrarökologischen und anderen innovativen Ansätzen13 gezogen und deren Umsetzung gestärkt sowie Synergien mit dem internationalen Projektportfolio des BMEL gehoben werden. Darüber hinaus dient die vorliegende Bekanntmachung der Umsetzung der im BMEL-Forschungsplan verankerten Missionen, insbesondere Teilzielen der Missionen in Nummer 3.2 (Nachhaltigkeit entlang der Wertschöpfungsketten et cetera) sowie Nummer 3.4 (Gesundheitsförderliche Ernährung und nachhaltiger Konsum/​transparente und offene Märkte)14.

Die Forschungsprojekte sollen einen Beitrag zur Transformation zu nachhaltigen, leistungsstarken, resilienten und klimaangepassten Agrar- und Ernährungssystemen unter Einbeziehung innovativer Ansätze leisten. Dabei sollen sie sich an Problemstellungen aus der Praxis orientieren und spezifische Zielgruppen (etwa Personen mit politischen Entscheidungsbefugnissen, Konsumierende, Produzierende) und deren (lokales) Wissen frühzeitig und dauerhaft einbinden. Zudem soll Eigenverantwortung für das Projekt kreiert und somit die Nachhaltigkeit der Maßnahmen auch über die Projektlaufzeit hinaus gestärkt werden.

Die Forschungsvorhaben sollen außerdem den Wissensaustausch sowie die politische und/​ oder ökonomische Anschlussfähigkeit der Forschungsergebnisse sicherstellen. Hierfür kommt der partizipativen Wissensgenerierung (Co-creation of knowledge) im Rahmen der transdisziplinären Untersuchung des Forschungsgegenstandes eine besondere Bedeutung zu.

Bei der Bearbeitung des Forschungsthemas können sowohl auftretende Synergieeffekte als auch mögliche Lösungsansätze für festgestellte Zielkonflikte im Hinblick auf die Transformation von Agrar- und Ernährungssystemen untersucht beziehungsweise weiterentwickelt werden. Die Forschungsvorhaben sollen Aspekte von Gender, Vulnerabilität, Marginalisierung und Alter berücksichtigen und soziale Gerechtigkeit stärken. Es sollen sowohl die ländliche als auch die städtische Bevölkerung in den Zielregionen sowie die Vernetzung der beiden Gruppen betrachtet werden.

2.3 Forschungsschwerpunkte

Die Forschungsvorhaben sollen unter Berücksichtigung der genannten Forschungsansätze einen oder mehrere der folgenden Schwerpunkte mit dem Fokus auf agrarökologisch ausgerichtete, ernährungssensitive und inklusive territoriale Märkte und Wertschöpfungsketten adressieren:

(Weiter-)Entwicklung und Anwendung von agrarökologischen (unter anderem technologisch, digital, institutionell, organisatorisch, sozial) Innovationen, unter Berücksichtigung von Input-Lieferketten und deren Märkten sowie Möglichkeiten der Skalierung;
Verknüpfung von ländlichen und/​oder urbanen Produzierenden agrarökologischer Produkte mit Abnehmenden, alternative Ernährungsnetzwerke, Diversifizierung von Vermarktungswegen und -systemen (value webs), verantwortungsvolle innovative Finanzierungsmechanismen und Geschäftsmodelle inklusive solidarökonomischer Strategien und Innovationen;
Standards und Zertifizierung zur Differenzierung und Bewertung von agrarökologischen Lebensmitteln, Investitionen und Geschäftsmodellen, inklusive entsprechender Implementierungsmodelle unter Berücksichtigung von Lebensmittelsicherheit und Arbeiterrechten;
Verbraucherverhalten und Marketing-Innovationen zur Erschließung von Märkten für agrarökologisch produzierte Lebensmittel;
Politische Rahmenbedingungen und Governance zur Stärkung agrarökologischer Vermarktungswege und territorialer Märkte, Untersuchung von Ernährungspolitiken und Anreizsystemen, Rolle von Wissens- und Innovation­systemen.

3 Voraussetzungen für die Förderung und Projektstruktur

Gemäß der zugrundeliegenden Förderrichtlinie werden im Rahmen des Förderinstrumentes grundsätzlich nur Konsortien, die aus mindestens einer deutschen Forschungseinrichtung sowie aus mindestens einer Forschungseinrichtung aus Subsahara Afrika und/​oder Süd- beziehungsweise Südostasien bestehen, gefördert. Antragsberechtigt sind dabei deutsche Forschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft sowie deutsche Universitäten, deutsche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Der deutsche Verbundpartner fungiert als Projektkoordinator, der für das Vorhaben die Projektskizze nebst Anlagen einreicht und dem Projektträger Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient. Bei mehreren deutschen Verbundpartnern ist von den Partnern ein Projektkoordinator zu benennen. Die afrikanischen oder asiatischen Partner sollten aus Forschungseinrichtungen aus der Zielregion kommen. Zur Förderung der lokalen Wertschöpfung können innovative kleinere und mittlere Unternehmen (einschließlich Start-ups) aus den Zielregionen und aus Deutschland eingebunden werden. Diese sind ebenfalls förderfähig, wenn sie sich an nicht-wirtschaftlicher Forschung beteiligen und der Veröffentlichung aller Ergebnisse zustimmen. Die Beteiligung von Unternehmen regelt die Richtlinie zur Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung. Für Wissenstransfer und Kapazitätsentwicklung (Capacity Development) können in geringerem Umfang auch Akteure außerhalb der Wissenschaft gefördert werden. Generell sollen Arbeiten im Projekt entsprechend des jeweiligen Forschungsansatzes inhaltlich und finanziell angemessen und ausgewogen zwischen allen beteiligten Partnern aufgeteilt sein.

Die Finanzierung der afrikanischen und asiatischen Partner erfolgt grundsätzlich über die Weiterleitung von Zuwendungen. Innerhalb des Projekts übernimmt dies der Koordinator des internationalen Konsortiums, der somit grundsätzlich immer eine deutsche Forschungseinrichtung sein muss. Der Koordinator beantragt die notwendigen Fördermittel und leitet diese als Erstempfänger von Zuwendungen an die ausländischen Partner weiter. Antragstellende deutsche Einrichtungen müssen zur Weiterleitung von Projektmitteln berechtigt und geeignet sein. Auf das umfassende Prüfrecht des Projektträgers, seiner Beauftragten sowie des Bundesrechnungshofs (nach § 91 der Bundeshaushaltsordnung) wird hingewiesen.

Internationale Agrarforschungseinrichtungen der Consultative Group on International Agricultural Research (CGIAR) und der Association of International Research and Development Centers for Agriculture (AIRCA) sind nicht förderfähig, dürfen sich aber auf eigene Kosten an den Projektkonsortien beteiligen.

Im Falle einer Projektförderung verpflichten sich die Projektbeteiligten, die gewonnenen Forschungsdaten nach Abschluss des Projekts in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung (zum Beispiel institutionellen oder fachspezifischen Repositorien) zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, langfristige Datensicherung, Sekundärauswertungen oder eine Nachnutzung zu ermöglichen. Dort werden die Daten archiviert und dokumentiert und der wissenschaftlichen Gemeinschaft zur Verfügung gestellt. Um die Weitergabefähigkeit der eigenen Forschungsdaten an eine geeignete Einrichtung zu gewährleisten, müssen die Antragstellenden ein eigenes Forschungsdatenmanagement betreiben, das in einem Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) zu dokumentieren ist. Die erforderlichen Inhalte des FDMP sind dem dazugehörigen Merkblatt zu entnehmen (Allgemeine Vordrucke: https:/​/​foerderportal.bund.de/​easy/​easy_​index.php?auswahl=easy_​formulare&formularschrank=ble). Von einer Veröffentlichung der Forschungsdaten kann abgesehen werden, wenn dies aus rechtlichen, patentrechtlichen, urheberrechtlichen, wettbewerblichen oder ethischen Aspekten sowie aufgrund von Regelungen, die sich aus internationalem Recht ergeben, nicht möglich ist. Eine entsprechende Begründung ist im FDMP darzulegen. Der FDMP ist Teil der Projektbeschreibung und wird begutachtet.

Die Ergebnisse der Forschungsarbeiten leisten einen Beitrag zur Verbesserung der Ernährungssicherheit und sind daher durch Veröffentlichungen oder in sonst geeigneter Weise für die allgemeine Öffentlichkeit zugänglich und nutzbar zu machen, zum Beispiel über Webseiten, Veröffentlichungen und Vorstellung auf Veranstaltungen. Insbesondere aber der/​den Zielgruppe/​n soll/​en die Ergebnisse in einer geeigneten Sprache beziehungsweise in einem geeigneten Medium zur Verfügung stehen.

Die Förderung der akademischen Ausbildung von geeignetem wissenschaftlichen Nachwuchs (auf Master und/​oder PhD-Ebene) an den Institutionen der ausländischen Forschungspartner im Rahmen der Forschungsvorhaben ist ausdrücklich gewünscht.

4 Art und Umfang der Zuwendung

Die Zuwendungen werden auf dem Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse auf Grundlage der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben beziehungsweise Kosten als Vollfinanzierung beziehungsweise Anteilsfinanzierung gewährt.

5 Rechtsgrundlagen

Das BMEL gewährt im Rahmen dieser Bekanntmachung unter Zugrundelegung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung Zuwendungen zur Förderung von Forschungsprojekten.

Maßgeblich für diese Bekanntmachung ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung vom 6. Dezember 2023.

Die Richtlinie regelt die Vorgaben zum Aufbau der geförderten Forschungsprojekte und Ziele des Förderinstruments sowie die rechtlichen Bestimmungen. Bei der Vergabe von Zuwendungen sind die Vorgaben des EU-Beihilferechts nach Maßgabe der in der Richtlinie dargestellten Grundsätze zu beachten.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis sind grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Projektförderung (NABF).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis sind grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (NKBF 2017).

Die Nebenbestimmungen sowie die Richtlinien für Zuwendungsanträge sind unter folgendem Link abrufbar:

https:/​/​foerderportal.bund.de/​easy/​easy_​index.php?auswahl=easy_​formulare&formularschrank=ble

Bei Nutzung genetischer Ressourcen, die unter das Nagoya-Protokoll fallen, und traditionellen Wissens, das sich auf solche genetischen Ressourcen bezieht, weisen wir auf die Einhaltung der Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 4 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 511/​2014 vom 16. April 2014 und die damit verbundenen Dokumentationspflichten hin.

Wer Forschungsmittel für die Nutzung genetischer Ressourcen erhält und in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 511/​2014 fällt, wird vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) seit dem 10. Mai 2018 dazu verpflichtet, eine Sorgfaltserklärung abzugeben (siehe Allgemeinverfügung des BfN im Bundesanzeiger vom 9. Mai 2018, auf die das BfN auf seinen Internetseiten verweist: siehe https:/​/​www.bfn.de/​nutzung-genetischer-ressourcen).

Eine Übersicht zum Thema „Access and Benefit Sharing“ und Nagoya-Protokoll hat auch die BLE unter dem Link: https:/​/​www.genres.de/​access-and-benefit-sharing/​das-nagoya-protokoll zusammengestellt.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet über den Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel.

6 Verfahren

6.1 Auswahl- und Entscheidungsverfahren

Grundlage für eine Auswahl zur Projektförderung ist die Eignung der Skizzen und Projektpartner gemäß der Richtlinie zur Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung.

Auswahlkriterien sind insbesondere, dass

das Vorhaben einen Beitrag zur Verbesserung der Ernährungssicherheit entlang aller Dimensionen und unter besonderer Beachtung von Qualitätsaspekten leistet,
das Vorhaben den Zielen und Schwerpunkten dieser Bekanntmachung entspricht und damit einen Beitrag zur Transformation von Agrar- und Ernährungssystemen leistet,
das Vorhaben sich auf die nationalen Politiken und Strategien vor Ort bezieht,
es sich um partizipative, angewandte und bedarfs- und lösungsorientierte Forschung handelt, mit Praxisrelevanz und Innovationspotential für die Zielregion,
vom Antragsteller eine ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Vorhabens vorgelegt wird,
der Antragsteller und die Partner über die notwendige Qualifikation zur Durchführung der Arbeiten verfügen,
Maßnahmen zu Capacity Development, Nachwuchsförderung und Wissensaustausch berücksichtigt werden,
das Vorhaben Aspekte von Gender, Jugend und Marginalisierung berücksichtigt,
das Vorhaben einen Beitrag zur Erreichung der SDGs leistet,
die skizzierte Finanzplanung plausibel und der Mitteleinsatz angemessen sind.

Mit der Einreichung der Projektskizze stimmt der Antragsteller einer Weiterleitung der Unterlagen zu deren Bewertung an Personen mit Fachexpertise zu.

6.2 Antragstellung im Zweischrittverfahren mit Initiierungsphase

6.2.1 Erster Schritt: Projektskizze und Konzept Initiierungsphase

Im ersten Schritt reichen Konsortien eine Projektskizze mit rechtsverbindlicher Unterschrift, einen Projektsteckbrief (kopierfähig) sowie eine von allen Projektpartnern unterzeichnete Konsortialvereinbarung und einen Forschungsdatenmanagementplan (Skizzenphase) und ein Konzept zur Initiierungsphase jeweils in englischer Sprache ein (Dokumente abrufbar unter: http:/​/​www.ble.de/​pt-foodsecurity). Anhand der Skizzen werden die förderwürdigen Projekte ausgewählt.

Gliederung der Projektskizze:

1.
Deckblatt, tabellarisch

Titel, Kurzdarstellung (Abstract), Keywords, Gesamtkosten, Projektdauer, Kontaktdaten des Antragstellers, Partnerinstitution(en) im Zielland/​in den Zielländern und gegebenenfalls in Deutschland
2.
Zielsetzung

Bezug zu den Zielen dieser Bekanntmachung
Thema und dessen Relevanz für eine Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme durch entsprechende agrarökologische Innovationen für territoriale Märkte und Wertschöpfungsketten in der/​den gewählten Zielregion/​en
Darstellung möglicher Synergien beziehungsweise Abgrenzung zu bestehenden Projekten, laufenden oder Vorläufer-Forschungsvorhaben, existierenden Initiativen und Netzwerken
3.
Arbeitsplan

Darstellung der Aktivitäten, der Methoden, der erwarteten Ergebnisse sowie des potenziellen Beitrags zur Transformation der Agrar- und Ernährungssysteme durch entsprechende agrarökologische Innovationen für territoriale Märkte und Wertschöpfungsketten in der/​den gewählten Zielregion/​en
4.
Verwertung der Ergebnisse

Darstellung der möglichen Verwertung, des möglichen Capacity Development beziehungsweise der Nachwuchsförderung sowie des Wissenstransfers in die Praxis
5.
Vorstellung der Projektpartner in Deutschland und in der Zielregion

Bezug und Kompetenzen der Partner zum Thema
6.
Zeitplan/​Gantt-Diagramm

Zeitliche Abfolge der Arbeitsschritte inklusive Meilensteine
7.
Finanzierungsplan

Budgetaufstellung nach Partnern und Jahren

Formatvorgabe: maximal zwölf Seiten (ohne Deckblatt), DIN A4, Times New Roman, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5.

Optional: Ergänzungen als Anlagen. Diese Ergänzungen dienen nur der Veranschaulichung von Informationen und werden beim Begutachtungsprozess nicht mitberücksichtigt.

Zusätzlich: Maximal zwei Seiten Konzept zur Umsetzung der Initiierungsphase.

Die Initiierungsphase soll der Durchführung des Forschungsvorhabens vorgeschaltet werden. Dafür können Mittel in Höhe von bis zu 40 000 Euro für einen Zeitraum von fünf Monaten veranschlagt werden. Die Initiierungsphase soll genutzt werden, um geeignete Partner sowie Stakeholder und Zielgruppen zu identifizieren und einzubinden. Des Weiteren sollen die in der Projektskizze vorgeschlagenen Forschungsregionen auf ihre Eignung zur Durchführung der Forschung überprüft werden. Ergebnis der Initiierungsphase soll ein eng mit den Partnern abgestimmter Vollantrag sowie eine detaillierte Budgetplanung für ein dreijähriges Forschungsvorhaben sein. Für die Initiierungsphase sind Aufwendungen für Reisen und Workshops zuwendungsfähig. Eine entsprechende Budgetplanung der Initiierungsphase soll in dem Konzept enthalten sein.

6.2.2 Zweiter Schritt: Projekt-Vollantrag mit Initiierungsphase

Nach Begutachtung der Skizzen werden die zur Förderung ausgewählten Antragstellenden aufgefordert, einen Vollantrag, inklusive einer umfassenden Vorhabenbeschreibung in englischer Sprache und einem detaillierten Budgetplan, einzureichen. Dieser soll im Rahmen der Initiierungsphase in enger Abstimmung mit den Projektpartnern erstellt werden. Wo passend, wird darüber hinaus eine Vernetzung mit internationalen Projekten des BMEL im Rahmen der Initiierungsphase angestrebt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie zu gegebener Zeit seitens des Projektträgers BLE.

6.3 Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Federal Office for Agriculture and Food
Deichmanns Aue 29, 53179 Bonn, Germany

Klima, Welternährung, Internationale Zusammenarbeit (Referat 334)
Climate, Food Security, International Cooperation (Div. 334)

Internet: http:/​/​www.ble.de/​pt-foodsecurity

Sprechzeit: von 9 bis 12 Uhr

Kontaktperson 1:

Frau Dr. Katharine Tröger

Telefon: +49 (0)228 6845-3931
Telefax: +49 (0)30 1810 6845-3029
E-Mail: katharine.troeger@ble.de

Kontaktperson 2:

Dr. Christine Hbirkou

Telefon: +49 (0)228 6845-7121
Telefax: +49 (0)30 1810 6845-3029
E-Mail: christine.hbirkou@ble.de

6.4 Unterlagen und Fristen

Die rechtsverbindlich unterschriebene Skizze nebst Konsortialvereinbarung, Projektsteckbrief (kopierfähig), Forschungsdatenmanagementplan (Skizzenphase) und dem Konzept zur Initiierungsphase ist über das Inter­netportal „easy-online“
(https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline/​reflink.jsf?m=BLE_​PT-WE&b=BLEPTWEAGIM_​SKIZZE&t=SKI) in elektro­nischer Form bis zum 30. September 2024 einzureichen.

Verspätet eingehende Projektskizzen werden nicht berücksichtigt.

Der Projektträger informiert den Antragsteller über das Ergebnis. Bei positiver Bewertung wird der Antragsteller aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (siehe Nummer 6.2.2) einzureichen.

7 Inkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 7. Juni 2024

Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft

Im Auftrag
Dr. U. Monnerjahn

1
FAO, IFAD, UNICEF, WFP and WHO. 2023. The State of Food Security and Nutrition in the World 2023. Urbanization, agrifood systems transformation and healthy diets across the rural-urban continuum. Rome, FAO (https:/​/​doi.org/​10.4060/​cc3017en).
2
https:/​/​www.fao.org/​agroecology/​overview/​en/​
3
https:/​/​www.ohchr.org/​en/​documents/​thematic-reports/​a78202-interim-report-special-rapporteur-right-food
4
HLPE. 2019. Agroecological and other innovative approaches for sustainable agriculture and food systems that enhance food security and nutrition. A report by the High Level Panel of Experts on Food Security and Nutrition of the Committee on World Food Security, Rome. https:/​/​www.fao.org/​3/​ca5602en/​ca5602en.pdf
5
https:/​/​www.bmel.de/​DE/​themen/​internationales/​agenda-2030/​globale-ernaehrungssicherung.html und https:/​/​www.bmel-kooperationsprogramm.de/​mission-statement-internationale-projektarbeit-des-bmel/​
6
www.ble.de/​SharedDocs/​Downloads/​DE/​Projektfoerderung/​InternationaleForschungszusammenarbeit/​Forschungskooperationen_​International/​RichtlinieWelternaehrung_​de.pdf;jsessionid=4AE651EDD6264AC1D5C3B599A11BCD6A.1_​cid335?_​_​blob=publicationFile&v=2
7
Erste Bekanntmachung:
https:/​/​www.ble.de/​DE/​Projektfoerderung/​Foerderungen-Auftraege/​Internationale-Forschungszusammenarbeit/​Forschungskooperationen-Welternaehrung/​2022_​Bekanntmachung-Produktionssysteme.html?nn=8903576
8
HLPE. 2019. Agroecological and other innovative approaches for sustainable agriculture and food systems that enhance food security and nutrition. A report by the High Level Panel of Experts on Food Security and Nutrition of the Committee on World Food Security, Rome. https:/​/​www.fao.org/​3/​ca5602en/​ca5602en.pdf
9
https:/​/​www.fao.org/​3/​cb9332en/​cb9332en.pdf; https:/​/​www.csm4cfs.org/​wp-content/​uploads/​2016/​10/​ENG-ConnectingSmallholdersToMarkets_​web.pdf
10
https:/​/​glfx.globallandscapesforum.org/​topics/​21467/​page/​TPP-home
11
https:/​/​www.cgiar.org/​initiative/​agroecology/​
12
https:/​/​agroecology-coalition.org/​agroecology-coalition/​
13
CFS 2021/​48/​2 Policy Recommendations on Agroecological and other Innovative Approaches for Sustainable Agriculture and Food Systems that enhance Food Security and Nutrition
14
https:/​/​www.bmel.de/​SharedDocs/​Downloads/​DE/​Broschueren/​forschungsplan.pdf?_​_​blob=publicationFile&v=4

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