Krankenhausreform

Published On: Freitag, 05.07.2024By Tags:

Am 5. Juli 2024 hat der Bundesrat in einer wegweisenden Sitzung den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen intensiv diskutiert. Nach einer lebhaften und tiefgreifenden Debatte verabschiedete die Länderkammer eine umfassende Stellungnahme, die sowohl Zustimmung als auch kritische Anmerkungen zum Ausdruck bringt.

Die Länder begrüßen grundsätzlich den Ansatz einer umfassenden Krankenhausreform, erkennen sie doch die prekäre wirtschaftliche Lage vieler Kliniken an. Gleichzeitig betonen sie nachdrücklich die Notwendigkeit, eine flächendeckende medizinische Versorgung sicherzustellen – ein Aspekt, der gerade in ländlichen Regionen von immenser Bedeutung ist.

Trotz dieser grundsätzlichen Zustimmung fordern die Länder zahlreiche und teilweise tiefgreifende Änderungen am Gesetzentwurf. Ein Kernpunkt der Kritik betrifft die vorgesehene Vergütungssystematik, die nach Ansicht der Länder einer grundlegenden Überarbeitung bedarf. Sie mahnen an, bürokratische Mehrbelastungen und Doppelstrukturen abzubauen und die bestehenden Verfahrensabläufe der Krankenhausplanung stärker zu berücksichtigen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Länderforderungen betrifft die zeitliche Umsetzung der Reform. Die im Entwurf vorgesehenen Fristen werden als zu eng bemessen kritisiert. Die Länder plädieren für eine Verlängerung dieser Fristen, um den erheblichen Zeitbedarf für die notwendige Überarbeitung der Krankenhauspläne und Krankenhausgesetze auf Länderebene angemessen zu berücksichtigen.

Besonderes Augenmerk legen die Länder auch auf die Weiterentwicklung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen. Sie fordern, die diesbezüglichen Regelungen zeitnah weiterzuentwickeln, um eine ganzheitliche und effiziente Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt darauf ab, die Behandlungsqualität in Krankenhäusern zu sichern und zu steigern, eine flächendeckende medizinische Versorgung zu gewährleisten und die Effizienz in der Krankenhausversorgung zu erhöhen. Ein zentrales Element des Entwurfs ist die Einführung einer sogenannten Vorhaltevergütung, die das bestehende System der Fallpauschalen ablösen soll. Diese Neuerung soll dazu beitragen, wichtige Strukturen in Krankenhäusern zu sichern, auch wenn diese vergleichsweise wenige Behandlungen durchführen. Ziel ist es, den Anreiz für Krankenhäuser zu reduzieren, die Zahl der Behandlungen zu erhöhen, indem sie künftig einen Großteil ihrer Vergütung für das bloße Vorhalten bestimmter Leistungsangebote erhalten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs liegt auf der Sicherstellung einer wohnortnahen Grundversorgung, insbesondere in bevölkerungsarmen Regionen. Zu diesem Zweck soll der Ausbau der sektorenübergreifenden und integrierten Gesundheitsversorgung vorangetrieben werden. Zudem sieht der Entwurf Maßnahmen zum Bürokratieabbau vor, um den Verwaltungsaufwand in den Krankenhäusern zu reduzieren.

Die nun vom Bundesrat verabschiedete Stellungnahme wird über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Dort wird sie in die weiteren Beratungen einfließen. Nach der Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung im Bundestag wird das Gesetz noch einmal zur abschließenden Beratung im sogenannten zweiten Durchgang in den Bundesrat zurückkehren.

Diese intensive Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf unterstreicht die enorme Bedeutung und Komplexität der Krankenhausreform. Sie verdeutlicht die Herausforderung, ein System zu schaffen, das sowohl die wirtschaftliche Stabilität der Krankenhäuser als auch eine qualitativ hochwertige und flächendeckende Versorgung gewährleistet. Die kommenden Wochen und Monate werden zeigen, inwieweit es gelingt, die verschiedenen Interessen und Anforderungen in einem ausgewogenen und zukunftsfähigen Gesetz zu vereinen.

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