Klinikum Fulda gAG
Fulda
Hinweisbekanntmachung
(gemäß § 62 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 UmwG)
Die Klinikum Fulda gAG mit Sitz in Fulda (Amtsgericht Fulda, HRB 2294) ist Alleingesellschafterin der Klinikum Gersfeld gGmbH mit Sitz in Gersfeld (Amtsgericht Fulda, HRB 6416). Es ist beabsichtigt, die Klinikum Gersfeld gGmbH nach § 2 Nr. 1 UmwG auf die Klinikum Fulda gAG im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes zu verschmelzen.
Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde zum Handelsregister der Klinikum Fulda gAG eingereicht.
Der Verschmelzungsvertrag wurde am 26.06.2024 geschlossen.
Ein Verschmelzungsbeschluss bei der Klinikum Fulda gAG ist gem. § 62 Abs. 1 UmwG nicht erforderlich, wenn nicht Aktionäre der Klinikum Fulda gAG, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals erreichen, gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht weisen wir unsere Aktionäre ausdrücklich hin.
Ein Verschmelzungsbeschluss bei der übertragenden Klinikum Gersfeld gGmbH ist nach § 62 Abs. 4 UmwG entbehrlich, da der Klinikum Fulda gAG alle Geschäftsanteile der Klinikum Gersfeld gGmbH gehören.
In den Geschäftsräumen der Klinikum Fulda gAG liegen der Entwurf des Verschmelzungsvertrages, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre der Klinikum Fulda gAG und der Klinikum Gersfeld gGmbH zur Einsicht aus. Auf Verlangen wird jedem Aktionär kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen übersandt.
Fulda, 26.06.2024
Für die Klinikum Fulda gAG
Der Vorstand
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