Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage V (Medizinprodukte-Liste) – NaCl 0,9 % B. Braun; Aqua B. Braun; Ringer B. Braun; Dk-line®; Okta-lineTM; BSS® STERILE SPÜLLÖSUNG (Alcon Deutschland GmbH); BSS PLUS® (Alcon Deutschland GmbH); ProVisc®; VISCOAT®; DuoVisc®; VISMED®

Published On: Mittwoch, 10.07.2024By Tags:

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie:
Anlage V (Medizinprodukte-Liste) – NaCl 0,9 % B. Braun; Aqua B. Braun; Ringer B. Braun;
Dk-line®; Okta-lineTM;
BSS® STERILE SPÜLLÖSUNG (Alcon Deutschland GmbH); BSS PLUS® (Alcon Deutschland GmbH);
ProVisc®; VISCOAT®; DuoVisc®; VISMED®

Vom 28. Mai 2024

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gemäß § 3 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung in Verbindung mit dem 4. Kapitel § 41 Absatz 3 Satz 2 seiner Verfahrensordnung durch den Unterausschuss Arzneimittel in dessen Sitzung am 28. Mai 2024 beschlossen, die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) in der Fassung vom 18. Dezember 2008/​22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 2. Mai 2024 (BAnz AT 27.06.2024 B4) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

In der Anlage V wird die Tabelle wie folgt geändert:

1.
In den Zeilen „NaCl 0,9 % B. Braun“; „Aqua B. Braun“; „Ringer B. Braun“; „Dk-line®; „Okta-lineTM wird jeweils in der Spalte „Befristung der Verordnungsfähigkeit“ die Angabe „26. Mai 2026“ ersetzt durch die Angabe „31. Dezember 2028“.
2.
Die Zeile „BSS® STERILE SPÜLLÖSUNG (Alcon Deutschland GmbH)“ wird wie folgt geändert:

a)
In der Spalte „Produktbezeichnung“ wird die Angabe „BSS® STERILE SPÜLLÖSUNG (Alcon Deutschland GmbH)“ ersetzt durch das Wort „BSSTM STERILE SPÜLLÖSUNG (Alcon)“.
b)
In der Spalte „Befristung der Verordnungsfähigkeit“ wird die Angabe „26. Mai 2024“ ersetzt durch die Angabe „31. Dezember 2028“.
3.
Die Zeile „BSS PLUS® (Alcon Deutschland GmbH)“ wird wie folgt geändert:

a)
In der Spalte „Produktbezeichnung“ wird die Angabe „BSS PLUS® (Alcon Deutschland GmbH)“ ersetzt durch das Wort „BSS PLUSTM (Alcon)“.
b)
In der Spalte „Befristung der Verordnungsfähigkeit“ wird die Angabe „26. Mai 2024“ ersetzt durch die Angabe „31. Dezember 2028“.
4.
Die Zeile „ProVisc® wird wie folgt geändert:

a)
In der Spalte „Produktbezeichnung“ wird die Angabe „ProVisc® ersetzt durch das Wort „ProViscTM.
b)
In der Spalte „Befristung der Verordnungsfähigkeit“ wird die Angabe „26. Mai 2024“ ersetzt durch die Angabe „31. Dezember 2028“.
5.
Die Zeile „VISCOAT® wird wie folgt geändert:

a)
In der Spalte „Produktbezeichnung“ wird die Angabe „VISCOAT® ersetzt durch das Wort „VISCOATTM.
b)
In der Spalte „Befristung der Verordnungsfähigkeit“ wird die Angabe „26. Mai 2024“ ersetzt durch die Angabe „31. Dezember 2027“.
6.
Die Zeile „DuoVisc® wird wie folgt geändert:

a)
In der Spalte „Produktbezeichnung“ wird die Angabe „DuoVisc® ersetzt durch das Wort „DuoViscTM.
b)
In der Spalte „Befristung der Verordnungsfähigkeit“ wird die Angabe „26. Mai 2024“ ersetzt durch die Angabe „31. Dezember 2027“.
7.
Die Zeile „VISMED® wird wie folgt geändert:

a)
In der Spalte „Medizinisch notwendige Fälle“ wird das Wort „Lagophtalmus“ ersetzt durch das Wort „Lagophthalmus“.
b)
In der Spalte „Befristung der Verordnungsfähigkeit“ wird die Angabe „26. Mai 2024“ ersetzt durch die Angabe „26. September 2024“.
II.

Die Änderungen der Richtlinie treten mit Wirkung vom 27. Mai 2024 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 28. Mai 2024

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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