Rechtsanwalt Reime zum Thema HPI AG – das Interview

Published On: Mittwoch, 17.07.2024By Tags:

Interviewer: Herr Reime, die HPI AG hat kürzlich eine Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht. Können Sie uns erklären, worum es dabei geht?

Jens Reime: Gerne. Die HPI AG befindet sich offenbar in einer finanziellen Schieflage. Sie hat die Gläubiger ihrer Wandelschuldverschreibung 2011/2024 zu einer Abstimmung ohne Versammlung eingeladen. Ziel ist es, über ein Konzept zur Abwendung der Insolvenz abzustimmen.

Interviewer: Was genau schlägt das Unternehmen vor?

Reime: Die Gesellschaft möchte die bestehenden Schuldverschreibungen in Geschäftsanteile umwandeln. Der Grund dafür ist, dass die HPI AG aufgrund fehlender Umsatzerlöse nicht mehr in der Lage ist, Tilgungen und Zinszahlungen zu leisten. Durch diese Umwandlung soll eine drohende Zahlungsunfähigkeit und damit eine Insolvenz abgewendet werden.

Interviewer: Was bedeutet das für die Anleihegläubiger?

Reime: Die Anleihegläubiger stehen vor einer wichtigen Entscheidung. Wenn der Mehrheitsbeschluss zur Umwandlung der Schuldverschreibungen in Aktien mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wird, wäre dieser für alle Gläubiger bindend. Das bedeutet, dass auch Gläubiger, die dagegen gestimmt haben oder nicht abgestimmt haben, an diesen Beschluss gebunden wären.

Interviewer: Was können die Anleger jetzt konkret tun?

Reime: Die Anleger haben mehrere Handlungsoptionen:

1. Abstimmen: Sie können an der Abstimmung teilnehmen, die vom 26. bis 29. Juli 2024 stattfindet. Dabei ist es wichtig, dass sie die in der Aufforderung zur Stimmabgabe genannten Formvorschriften beachten.

2. Informieren: Die vollständige Aufforderung zur Stimmabgabe mit der Tagesordnung und den Hintergründen wird voraussichtlich am 11. Juli 2024 im Bundesanzeiger und auf der Website der HPI AG veröffentlicht. Anleger sollten diese Informationen sorgfältig prüfen.

3. Beratung einholen: Angesichts der Komplexität der Situation und der möglichen Konsequenzen empfehle ich Anleihegläubigern dringend, sich rechtlich beraten zu lassen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann die individuellen Umstände prüfen und die beste Vorgehensweise empfehlen.

4. Alternativen prüfen: Anleger sollten auch überlegen, ob sie ihre Anteile möglicherweise verkaufen möchten, falls dies noch möglich ist.

Interviewer: Was raten Sie Anlegern, die unsicher sind, wie sie abstimmen sollen?

Reime: Das hängt von der individuellen Situation des Anlegers ab. Grundsätzlich müssen sie abwägen: Stimmen sie für die Umwandlung, tauschen sie ihre Schuldverschreibungen gegen Aktien ein. Das birgt Chancen, aber auch Risiken. Lehnen sie ab, riskieren sie möglicherweise eine Insolvenz des Unternehmens, was zu einem Totalverlust führen könnte. In jedem Fall rate ich dazu, sich gründlich zu informieren und im Zweifel fachkundigen Rat einzuholen.

Interviewer: Vielen Dank für diese Erläuterungen, Herr Reime.

Reime: Gerne. Ich hoffe, das hilft den betroffenen Anlegern, die Situation besser einzuschätzen.

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