Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß – Deutsche Lichtmiete AG Insolvenz – Shit Happens

Published On: Donnerstag, 18.07.2024By Tags:

Ah, welch glorreiche Neuigkeiten aus dem Hause Deutsche Lichtmiete! Unser Held in schimmernder Rüstung, Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß, verkündet frohe Botschaft: Die NOVALUMEN GmbH wird „solvent liquidiert“. Welch Oxymoron! Aber keine Sorge, liebe Gläubiger, denn die „bestmögliche Befriedigung“ ist natürlich immer noch das oberste Ziel. Wie beruhigend!

Freut euch, ihr glücklichen Direktinvestoren! Ihr dürft eure nicht-existenten Leuchten nun selbst abholen und verwerten. Ein wahrer Schnäppchentraum! Und falls ihr zufällig vergessen habt, wo genau eure imaginären Lampen hängen – kein Problem! NOVALUMEN bietet großzügig an, sie für euch zu demontieren. Wie zuvorkommend!

Aber Vorsicht! Wer sein Eigentum an den Leuchten nicht nachweisen kann, geht leer aus. Schließlich kann ja nicht jeder einfach behaupten, er besitze eine von den 293.000 nie produzierten Leuchten. Wo kämen wir da hin?

Und falls ihr dachtet, das Ganze sei ein schlechter Scherz – mitnichten! Es ist ein „Vielfaches des höchsten Kaufpreises“, der im Investorenprozess geboten wurde. Welch finanzielle Meisterleistung!

Zu guter Letzt erinnert uns Herr Weiß daran, dass er als Insolvenzverwalter nur an „berechtigte Personen“ zahlen darf. Also bitte, liebe Gläubiger, keine unrechtmäßigen Forderungen! Das wäre ja noch schöner.

Wahrlich, ein Lichtblick in der sonst so düsteren Welt der Insolvenzen. Wer hätte gedacht, dass „Light as a Service“ am Ende so wörtlich genommen würde – nämlich als Luftnummer?

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Die Originalmeldung  des Insolvenzverwalters:

WallnerWeiß
Kanzlei Expertise Team Mediathek Publikationen Onlinemeeting GIS

Deutsche Lichtmiete: bestmögliche Befriedigung der Gläubiger

WallnerWeiß
von sanierungsmagazin
Deutsche Lichtmiete:
bestmögliche Befriedigung
der Gläubiger
Verwertungsangebot
Rüdiger Weiß, Wallner Weiß Insolvenzverwalter Gutachter GbR

Oldenburg (Oldb.), 28. Mai 2024

Auch nach der Ankündigung der NOVALUMEN GmbH, ihren Geschäftsbetrieb im kommenden Jahr solvent zu liquidieren, ist die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger nach wie vor das oberste Ziel des Insolvenzverfahrens über die Deutsche Lichtmiete. Dies betonte der Insolvenzverwalter der Deutsche Lichtmiete- Gruppe, Rüdiger Weiß, unmittelbar nach der Ankündigung von NOVALUMEN, die Verwertungserlöse an den Insolvenzverwalter auszuschütten.

Die von NOVALUMEN für die Umsetzung der Liquidation entwickelte Verwertungslösung sieht eine gemeinschaftliche Vermarktung der Installationen und Leuchten mit den Direktinvestoren vor. Die gemeinsame Verwertung ist erforderlich, weil sich die für die Nutzung der Leuchten erforderlichen Installationen (Aufhängungen, Stromspeisungen etc.) sämtlich im Besitz von NOVALUMEN befinden. Sobald ein Direktinvestor einen solchen Verwertungsauftrag erteilt hat, kann NOVALUMEN dem jeweiligen Kunden ein Angebot zum Verkauf der vermieteten Installationen unterbreiten. Kommt eine solche Verwertungsvereinbarung nicht zustande, will NOVALUMEN den Mietern anbieten, die allein Leuchten gegen neue Leuchten auszutauschen. Die Direktinvestoren können in diesem Fall ihre Leuchten bei NOVALUMEN abholen und selbst verwerten.

Dasselbe Verwertungsangebot will NOVALUMEN auch der LIGHT NOW AG unterbreiten. Nach vorliegenden Informationen hat LIGHT NOW zahlreichen Direktinvestoren ihre Leuchten abgekauft, allerdings ohne bisher einen Kaufpreis dafür zu zahlen. Auch hier gilt, dass bei Nicht-Zustandekommen einer Verwertungsvereinbarung die Leuchten von NOVALUMEN bei den Mietern demontiert und von LIGHT NOW abgeholt werden müssen. Diese Verhandlungen mit den Direktinvestoren und den Kunden stehen unter einem gewissen Zeitdruck, der die Insolvenzverwalter voraussichtlich bis Oktober 2024 für sämtliche Endkundenverträge die „Nichterfüllung“ erklären wird.

Insolvenzverwalter Rüdiger Weiß betonte den offenen und kooperativen Umgang von NOVALUMEN, dass beide Wege für die Mieter absolut reibungslos sind: „Ganz egal, ob die Mieter die Leuchten auf Grundlage einer Verwertungsvereinbarung behalten oder auf den Austausch bestehen – die Kosten und Aufwände tragen jeweils wir und auch die Kosten für den Austausch sind uns bereits bekannt und berücksichtigen“, ergänzte Rüdiger Weiß, Namenspartner der bekannten Insolvenzrechtskanzlei WallnerWeiß. Es erscheint daher im Sinne der Direktinvestoren, sich mit NOVALUMEN über einen Verkauf an die Endkunden zu einigen. Dies gilt umso mehr, als der Nachweis des Eigentums an den Leuchten nicht einfach ist, weil die Leuchten bei den Mietern in mehreren Metern Höhe unter Hallendecken hängen und nur mit einer Hebebühne demontiert werden können.

Die NOVALUMEN-Liquidationserlöse fließen zunächst auf ein Treuhandkonto. Nach Angaben von NOVALUMEN ist mit Erlösen in Millionen-Höhe zu rechnen. Weiß geht davon aus, dass am Ende dieses Verwertungsprozesses nach Abzug der Verfahrenskosten ein Millionenbetrag an die Gläubiger der betroffenen Insolvenzverfahren im Deutsche Lichtmiete-Komplex fließen kann. Dies entspricht einem Vielfachen des höchsten Kaufpreises, der im Investorenprozess für die Deutsche Lichtmiete geboten worden war. Dieses geringe Gebot war auch der Grund gewesen, warum sich die Gläubiger für das Angebot von NOVALUMEN entschieden haben, weil dies die Chance für einen deutlich höheren Erlös für die Gläubiger eröffnet hätte, was ja nun trotz der widrigen Umstände auch eintreten soll. Aus dem auf dem Treuhandkonto vorhandenen Geldbetrag erhalten auch die Direktinvestoren das ihnen zustehende Geld – soweit sie nachweisen können, dass ihnen die jeweiligen Leuchten auch gehören.

„Als Insolvenzverwalter darf ich Zahlungen nur an berechtigte Personen leisten, hier lässt das Insolvenzrecht keinerlei Spielraum“, betont der Insolvenzverwalter der Deutsche-Lichtmiete-Gruppe, Rüdiger Weiß von der Kanzlei WallnerWeiß. „Das gleiche gilt für sogenannte Aussonderungen, in diesem Fall also die Herausgabe von Leuchten aus der Insolvenzmasse. Direktinvestoren müssen nachweisen, dass ihnen eine bestimmte Leuchte gehört.“ Entsprechende Forderungen von verschiedener Seite an die Insolvenzverwaltung, Leuchten ohne entsprechenden Nachweis auszuzahlen, sind also eindeutig rechtswidrig. Das betrifft nicht zuletzt die große Gruppe der Direktinvestoren, deren Leuchten vermarktet wurden, aber niemals existiert haben. Nach bisherigen vorliegenden Zahlen hat die insolvente Deutsche Lichtmiete rund 430.000 Leuchten an Direktanleger vermarktet, von denen allerdings nur rund 137.000 tatsächlich produziert worden waren. „Die restlichen rund 293.000 wurden also nie montiert“, so Rüdiger Weiß.

Weitere Informationen erhalten die Gläubiger der Deutsche Lichtmiete über die Webseite des Insolvenzverwalters unter
» https://insol-litm.de.

Über Deutsche-Lichtmiete-Gruppe
Das Geschäftsmodell der Deutsche Lichtmiete-Gruppe bestand in der Produktion von Beleuchtungssystemen und der Vermietung dieser Systeme an Unternehmen. Die 2008 gegründete Unternehmensgruppe hat die Installationen ihrer Leuchten mit einem Gesamtvolumen i.H.v. 130 Mio. Euro in ganz Deutschland vermietet. Die Insolvenzverfahren über mehrere Unternehmen der Gruppe sind seit Dezember 2021 beim Amtsgericht Oldenburg anhängig.

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