Insolvenz: Freitag Straßenbau GmbH

Published On: Dienstag, 30.07.2024By Tags:

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67b IN 161/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögender im  Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 152490 eingetragenen Freitag Straßenbau GmbH, Obergeorgswerder Deich 26, 21109 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Wienholz

Geschäftszweig: Straßenbau sowie in diesem Zusammenhang zu erbringende Leistung betr. die Herstellung der unghebundenen Oberschichten, die Pflaster- bzw. Steinsetz- und Erdbauarbeiten, Asphaltarbeiten u. a.

ist am 30.07.2024, um 09:50 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Ulrich Rosenkranz, Friesenweg 22, 22763 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67b IN 161/24
Amtsgericht Hamburg, 30.07.2024

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