Wichtige Aspekte aus Anlegersicht zur Hauptversammlung der ELARIS AG

Published On: Freitag, 02.08.2024By Tags:

Wichtige Aspekte aus Anlegersicht zur Hauptversammlung der ELARIS AG
1. Termin und Ort der Hauptversammlung

Datum: 23. August 2024
Uhrzeit: 14:30 Uhr (MESZ)
Ort: Hotel Jakobslust, Jakobstraße 15, 67269 Grünstadt

2. Tagesordnungspunkte

Vorlage des Jahresabschlusses 2023 und des Berichts des Aufsichtsrats
Kein Beschluss erforderlich.
Aktionäre haben das Recht, Fragen zu stellen.

Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder.

Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
Beschlussfassung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder.

Bestellung des Abschlussprüfers für 2024
Vorschlag: Herr Prof. Dr. Heinz-Christian Knoll.

Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen
Umfang: Bis zu 100 Millionen EUR.
Ermächtigung zur Ausgabe bis zum 22. August 2029.
Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts.

Schaffung eines bedingten Kapitals 2024 und entsprechende Satzungsänderung
Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 3.500.000 EUR.
Zweck: Gewährung von Aktien an Inhaber der oben genannten Schuldverschreibungen.

Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG
Erwerb eigener Aktien bis zu 10% des Grundkapitals.
Verwendung der eigenen Aktien für verschiedene Zwecke (z.B. Mitarbeiterprogramme, Unternehmensübernahmen).
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in bestimmten Fällen.

Sitzverlegung der Gesellschaft nach Bad Dürkheim und entsprechende Satzungsänderung
Neuer Sitz: Bad Dürkheim.

3. Relevanz der Tagesordnungspunkte aus Anlegersicht

Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats: Stellt das Vertrauen der Aktionäre in die Leitung und Überwachung des Unternehmens dar. Eine Nicht-Entlastung könnte auf Unzufriedenheit mit der Geschäftsführung hinweisen.

Bestellung des Abschlussprüfers: Gewährleistet die Unabhängigkeit und Qualität der finanziellen Berichterstattung.

Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen: Kann zu Kapitalerhöhungen führen, was die Verwässerung bestehender Aktionärsanteile zur Folge haben könnte. Die Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts ist kritisch zu bewerten, da sie bestehende Aktionäre benachteiligen kann.

Erwerb und Verwendung eigener Aktien: Kann den Aktienkurs stabilisieren und signalisiert Vertrauen in die eigene Aktie. Der Ausschluss des Bezugsrechts bei bestimmten Verwendungen ist ebenfalls kritisch zu betrachten.

Sitzverlegung: Kann operative oder strategische Gründe haben, die die Effizienz und Geschäftstätigkeit beeinflussen können.

4. Teilnahmerechte und Datenschutz

Anmeldung und Stimmrechtsausübung: Aktionäre müssen im Aktienregister eingetragen sein und sich rechtzeitig anmelden.
Bevollmächtigung: Aktionäre können ihr Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.
Datenschutz: Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind detailliert beschrieben.

Fazit

Für Anleger sind die Beschlüsse zur Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats, die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen sowie die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien besonders wichtig. Diese Entscheidungen können die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft und den Wert der Aktien erheblich beeinflussen. Es ist wichtig, dass Anleger diese Tagesordnungspunkte sorgfältig prüfen und ihre Stimmrechte entsprechend ausüben.

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