ZurichSwift GmbH: BaFin warnt vor Websites zurichswift.net und zurichswift.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung vor den Angeboten der ZurichSwift GmbH herausgegeben. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website zurichswift.net ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Zuvor war das Unternehmen als ZurichSwift AG bekannt und betrieb die Website zurichswift.com.

Warnungen der Aufsichtsbehörden

Auch die Schweizer Finanzaufsicht FINMA hat bereits eine Warnung zur ZurichSwift AG veröffentlicht. Diese Warnungen deuten darauf hin, dass die ZurichSwift GmbH möglicherweise unerlaubte Finanzdienstleistungen anbietet.

Weitere verdächtige Websites

Die BaFin weist darauf hin, dass die Websites zurichswift.net und zurichswift.com möglicherweise Teil einer größeren Plattformreihe sind. Weitere Websites, die sich in Inhalt, Design und Aufbau kaum unterscheiden, sind mib40.org und tridentfm.com. Auch vor diesen Seiten warnt die BaFin ausdrücklich.

Erlaubnispflicht in Deutschland

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Genehmigung der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, können in der Unternehmensdatenbank der BaFin nachgeprüft werden.

Rechtliche Grundlage

Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG), das die Aufsicht und Regulierung von Finanzdienstleistungen in Deutschland regelt. Verbraucher sollten daher besonders vorsichtig sein und die Seriosität von Finanzdienstleistern gründlich überprüfen, bevor sie deren Angebote nutzen.

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