BaFin warnt vor unerlaubten Finanzdienstleistungen auf finflex.org durch FinFlex

Published On: Freitag, 09.08.2024By Tags: , ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Angeboten der Plattform FinFlex auf der Website finflex.org. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber dieser Website ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbieten.

Auffällig ist, dass die Website inhaltlich identisch mit anderen Plattformen aufgebaut ist, vor denen die BaFin bereits gewarnt hat. Diese Websites nutzen denselben Eingangssatz „Optimieren Sie Ihr Trading mit…“ und scheinen nach einem ähnlichen Muster zu agieren.

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit einer Genehmigung der BaFin durchgeführt werden. Unternehmen, die solche Dienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis anbieten, handeln illegal. Verbraucher können die Unternehmensdatenbank der BaFin nutzen, um zu prüfen, ob ein Anbieter zugelassen ist.

Die Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG).

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