Interview: EKD und das Problem der Rückerstattung von Mehrwertsteuer

Published On: Mittwoch, 14.08.2024By Tags:

Interviewer: Wir haben bereits mehrfach über das Thema berichtet, dass einige Ihrer Mandanten, die Verträge über den Erwerb und die Installation von Photovoltaikanlagen mit der EKD Deutschland GmbH abgeschlossen haben, Schwierigkeiten bei der Rückerstattung der Mehrwertsteuer haben. Können Sie das Problem kurz erläutern?

Kerstin Bontschev: Natürlich. Unsere Mandanten haben Rechnungen von der EKD Deutschland GmbH erhalten, in denen Mehrwertsteuer ausgewiesen war. Dies ist problematisch, da die Inbetriebnahme der Anlagen erst nach dem 01.01.2023 erfolgte, und für diese Fälle keine Mehrwertsteuer geschuldet war. Die EKD hätte diese Steuer also weder berechnen noch einnehmen dürfen.

Interviewer: Können Ihre Mandanten die zu Unrecht gezahlte Umsatzsteuer direkt vom Finanzamt zurückfordern?

Kerstin Bontschev: Leider nein. Unsere Mandanten haben keinen direkten Anspruch gegen das Finanzamt auf Rückerstattung der zu Unrecht gezahlten Umsatzsteuer. Allerdings hat das Landgericht Leipzig entschieden, dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Umsatzsteuer gegen die EKD GmbH besteht.

Interviewer: Die EKD GmbH hat in den Rechnungen die S-Factoring GmbH als Zahlungsempfänger angegeben. Hat das Auswirkungen auf die Rückerstattungsansprüche?

Kerstin Bontschev: Ja, das ist ein wichtiger Punkt. Da die Zahlungen an die S-Factoring GmbH geleistet wurden, könnte auch ein Anspruch auf Rückzahlung der Umsatzsteuer gegen das Factoring-Unternehmen bestehen. Nach unserer Ansicht hat sich die S-Factoring GmbH durch die Einnahme der nicht geschuldeten Umsatzsteuer ungerechtfertigt bereichert und müsste diesen Betrag zurückerstatten.

Interviewer: Die S-Factoring GmbH hat jedoch erklärt, dass sie nicht in den Rückabwicklungsprozess involviert sei. Wie beurteilen Sie diese Aussage?

Kerstin Bontschev: Diese Haltung der S-Factoring GmbH ist für uns irritierend. Nach unserer Auffassung sollten sie in den Rückabwicklungsprozess einbezogen werden, da sie die ungerechtfertigt gezahlte Umsatzsteuer erhalten haben. Wir prüfen derzeit die rechtlichen Möglichkeiten, um auch hier Ansprüche geltend zu machen.

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