BaFin warnt vor betrügerischen Websites: green ULTRA operiert ohne Erlaubnis

Published On: Freitag, 16.08.2024By Tags: , ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine dringende Warnung vor den Websites green-ultra.com und green-ultra.net ausgesprochen. Nach intensiven Ermittlungen ist die BaFin zu dem Schluss gekommen, dass auf diesen Plattformen ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden.

Der Betreiber dieser Websites tritt unter dem Namen green ULTRA auf, ohne jedoch eine rechtlich einwandfreie Unternehmensform zu benennen. Als angeblicher Unternehmenssitz wird das kanadische Toronto angegeben, und es wird behauptet, dass das Unternehmen in Kanada und Europa von den sogenannten „CADFIRA“ und „European Financial Security“ bzw. „FINA-EU“ beaufsichtigt wird. Diese angeblichen Aufsichtsbehörden existieren jedoch nicht, wie auch die Ontario Securities Commission, die Börsenaufsichtsbehörde der kanadischen Provinz Ontario, bereits klargestellt hat.

In Deutschland dürfen Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nur mit ausdrücklicher Genehmigung der BaFin angeboten werden. Unternehmen, die ohne diese Erlaubnis agieren, setzen ihre Kunden erheblichen Risiken aus. Die BaFin warnt daher eindringlich davor, sich auf Angebote von green ULTRA einzulassen und rät dazu, die Seriosität eines Anbieters stets in der BaFin-Unternehmensdatenbank zu überprüfen.

Diese Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes und dient dem Schutz der Verbraucher vor betrügerischen Angeboten. Die BaFin ruft alle potenziellen Anleger dazu auf, äußerste Vorsicht walten zu lassen und keine Geschäfte mit dubiosen Anbietern einzugehen.

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