BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG – kritische Bilanzanalyse aus Anlegersicht

Published On: Samstag, 24.08.2024By Tags:

Die Bilanz der BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 liefert wichtige Einblicke in die finanzielle Lage und die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, insbesondere aus Anlegersicht. Hier ist eine kritische Analyse:
Aktiva:

Anlagevermögen:
Die Finanzanlagen in Form von Beteiligungen sind von 472.500 EUR auf 440.549 EUR gesunken. Dieser Rückgang deutet auf eine Abwertung oder den Verkauf von Beteiligungen hin. Es ist wichtig zu hinterfragen, warum diese Abwertung stattfand und ob dies auf eine Verschlechterung der zugrunde liegenden Investitionen hinweist.

Umlaufvermögen:
Das Umlaufvermögen hat sich von 204.383,90 EUR auf 183.685,50 EUR reduziert. Besonders auffällig ist der Rückgang der liquiden Mittel von 22.907,95 EUR auf 4.257,78 EUR, was auf eine deutliche Verschlechterung der Liquidität hinweist. Dies könnte ein Risiko darstellen, falls kurzfristig Verbindlichkeiten bedient werden müssen.

Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten:
Der Verlustanteil ist leicht von 1.025.028,28 EUR auf 1.029.831,53 EUR gestiegen. Dieser Betrag stellt eine erhebliche finanzielle Belastung dar und deutet darauf hin, dass die Gesellschaft weiterhin Verluste erwirtschaftet, die nicht durch Eigenkapital gedeckt sind. Dies ist aus Anlegersicht sehr besorgniserregend, da es auf eine prekäre finanzielle Lage hindeutet.

Passiva:

Eigenkapital:
Es ist kein Eigenkapital vorhanden. Dies ist ein kritisches Signal, da ein Unternehmen ohne Eigenkapital finanziell extrem instabil ist. Investoren sollten sich bewusst sein, dass ein vollständiger Verlust des eingesetzten Kapitals möglich ist, insbesondere wenn das Unternehmen weiterhin Verluste macht.

Rückstellungen:
Die Rückstellungen sind von 12.792,50 EUR auf 10.710,00 EUR gesunken, was relativ gering ist und darauf hindeutet, dass das Unternehmen einige ungewisse Verbindlichkeiten hat, aber diese nicht signifikant erhöht wurden.

Verbindlichkeiten:
Die Verbindlichkeiten belaufen sich auf 1.643.356,03 EUR, was nahe dem Vorjahreswert von 1.689.119,68 EUR liegt. Dies zeigt, dass das Unternehmen stark fremdfinanziert ist. Besonders die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 1.625.938,43 EUR, die größtenteils aus partiarischen Darlehen bestehen, sind bemerkenswert. Diese Darlehen sind nachrangig und stellen ein erhebliches Risiko für Anleger dar, da sie im Falle einer Insolvenz erst nach anderen Gläubigern bedient werden.

Gewinn- und Verlustrechnung:

Umsatzerlöse:
Die Umsatzerlöse sind mit 4.458,78 EUR sehr gering und liegen nur leicht über dem Vorjahreswert von 3.567,60 EUR. Dies deutet darauf hin, dass das operative Geschäft der Gesellschaft kaum Erträge generiert.

Zinserträge:
Die Zinserträge sind von 215.698,76 EUR im Vorjahr auf 49.711,37 EUR stark gesunken. Dies ist ein negativer Trend und könnte darauf hindeuten, dass die Gesellschaft Schwierigkeiten hat, ihre Investitionen profitabel zu gestalten.

Jahresüberschuss:
Der Jahresüberschuss ist zwar auf 8.308,12 EUR gestiegen (gegenüber 1.220,30 EUR im Vorjahr), bleibt aber im Verhältnis zu den hohen Verbindlichkeiten und dem Verlustanteil der Kommanditisten sehr gering. Dies deutet darauf hin, dass die Ertragslage weiterhin sehr angespannt ist.

Sonstige Anmerkungen:

Liquiditätsrisiko:
Die Liquiditätssituation ist besorgniserregend, insbesondere angesichts der hohen Verbindlichkeiten und der geringen liquiden Mittel. Anleger sollten das Risiko einer möglichen Zahlungsunfähigkeit in Betracht ziehen, auch wenn die Geschäftsführung betont, dass derzeit keine Insolvenzgefahr besteht.

Beteiligungen:
Die Gesellschaft hält verschiedene Beteiligungen, von denen einige in den Vorjahren abgewertet wurden. Dies könnte auf Schwierigkeiten bei den zugrunde liegenden Projekten hinweisen. Anleger sollten prüfen, ob die verbleibenden Beteiligungen rentabel sind und ob weitere Abschreibungen zu erwarten sind.

Partiarische Darlehen:
Diese Darlehen sind nachrangig, was bedeutet, dass sie im Insolvenzfall zuletzt bedient werden. Angesichts der finanziellen Lage der Gesellschaft stellt dies ein erhebliches Risiko dar.

Fazit:

Aus Anlegersicht zeigt die Bilanz der BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG eine angespannte finanzielle Lage mit erheblichem Liquiditäts- und Insolvenzrisiko. Der fehlende Eigenkapitalanteil, die hohen Verbindlichkeiten und die niedrigen Umsatzerlöse machen die Investition in dieses Unternehmen äußerst riskant. Zudem ist der leichte Jahresüberschuss im Verhältnis zu den Gesamtverbindlichkeiten vernachlässigbar. Anleger sollten die Risiken sorgfältig abwägen und sich der Möglichkeit eines Totalverlusts bewusst sein. Die Gesellschaft muss dringend Maßnahmen ergreifen, um die Rentabilität und Liquidität zu verbessern, um langfristig stabil zu bleiben.

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BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG

Berlin

Jahresbericht nach KAGB, VermAnIG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz zum 31.12.2022

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 440.549,00 472.500,00
Summe Anlagevermögen 440.549,00 472.500,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. fertige Erzeugnisse und Waren 56.000,90 56.000,90
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. sonstige Vermögensgegenstände 123.426,82 125.475,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.257,78 22.907,95
Summe Umlaufvermögen 183.685,50 204.383,90
C. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil Kommanditisten 1.029.831,53 1.025.028,28
1.654.066,03 1.701.912,18

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Bilanzgewinn 0,00 0,00
Summe Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 10.710,00 12.792,50
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.004,02 25.262,80
2. Verbindlichkeiten gegenüber persönlich haftenden Gesellschaftern 16.413,58 16.929,22
3. sonstige Verbindlichkeiten 1.625.938,43 1.646.927,66
1.643.356,03 1.689.119,68
1.654.066,03 1.701.912,18

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 4.458,78 3.567,60
2. Gesamtleistung 4.458,78 3.567,60
3. sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 3.153,50 0,00
b) übrige sonstige betriebliche Erträge 738,06 0,00
3.891,56 0,00
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen 73,24 1.020,00
5. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) Raumkosten 0,00 4.569,60
b) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 884,57 2.071,00
c) verschiedene betriebliche Kosten 13.474,08 25.743,51
d) übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 0,00 783,30
14.358,65 33.167,41
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 49.711,37 215.698,76
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 34.755,84 183.458,58
8. Ergebnis nach Steuern 8.873,98 1.620,37
9. sonstige Steuern 565,86 400,07
10. Jahresüberschuss 8.308,12 1.220,30
11. Gutschrift auf Kapitalkonten 8.308,12 1.220,30
12. Bilanzgewinn 0,00 0,00

Anhang vom 01. Januar bis 31. Dezember 2022

I. Allgemeine Angaben zum Abschluss

Die BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG ist im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRA 51564 B eingetragen

Der Abschluss zum 31. Dezember 2022 wurde unter Beachtung der generellen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 256a HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§ 264a HGB i.V.m. §§ 264 bis 288 HGB) aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte entsprechend den Bestimmungen der §§ 265, 266 und 275 HGB i.V.m. § 264a Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.2 HGB gegliedert.

Die BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG, Berlin, (kurz: Gesellschaft) ist eine kleine Kommanditgesellschaft i.S.v. § 264a Abs. 1 HGB i. V. m. § 267 Abs. 1 HGB und nach dem Gesetz über Vermögensanlagen (Vermögensanlagengesetz – VermAnlG) dazu verpflichtet, den Jahresabschluss um einen Lagebericht sowie um eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter zu erweitern.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2022 bei einem gezeichneten und einbezahlten Kommanditkapital in Höhe von EUR 2.000,00 einen nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditisten in Höhe von EUR 1.029.831,53 aus. Nach Einschätzung der Geschäftsführung liegt keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vor, da gewährte partiarische Darlehen in Höhe von EUR 1.600.300,00 als Nachrangdarlehen gem. § 39 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 der Insolvenzordnung ausgestaltet sind. Ferner ist die Gesellschaft nach Einschätzung der Geschäftsführung in der Lage, ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachzukommen, sodass auch keine Zahlungsunfähigkeit im insolvenzrechtlichen Sinne vorliegt oder droht.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt

Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt. Es wurden keine Wertberichtigungen im Berichtsjahr vorgenommen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zu Nennwerten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem vorsichtig geschätzten notwendigen Erfüllungsbetrag.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).

Eigenkapital per 31. Dezember 2022:

Einlagekonto I Ergebniskonto II Entnahmekonto III Kapitalanteile der
EUR EUR EUR Kommanditisten
Stand 01.01.2022 2.000,00 -960.772,81 -66.255,47 -1.025.028,28
Entnahmen -13.111,37 -13.111,37
Einlagen
Fehlbetrag/​ Überschuss 8.308,12 8.308,12
Stand 31.12.2022 2.000,00 -952.464,69 -79.366,84 -1.029.831,53

Die im Handelsregister eingetragenen Kommanditisten haften im Außenverhältnis in Höhe der getätigten Entnahmen nach § 172 Abs. 4 S. 2 HGB, höchstens jedoch bis zu dem Betrag der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme. Diese beträgt zum Bilanzstichtag EUR 2.000,00. Die Außenhaftung der Kommanditisten erlischt erst mit Löschung der Gesellschaft im Handelsregister, bei Nachhaftungstatbeständen erst mit Ablauf der 5-jährigen Verjährungsfrist (§§ 159, 161 II HGB).

Der Betrag der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 10.710,00 (Vorjahr: EUR 12.792,50).

Verbindlichkeitenspiegel per 31. Dezember 2022:

Gesamtbetrag 31.12.2022 Kleiner 1 Jahr Größer 1 Jahr kleiner 5 Jahre Größer 5 Jahre
Bilanzposten EUR EUR EUR EUR
(Vorjahr EUR) (Vorjahr EUR) (Vorjahr EUR) (Vorjahr EUR)
1. Verbindlichkeiten 1.004,02 1.004,02 0,00 0,00
aus Lieferungen und Leistungen (25.262,80) (25.262,80)
2. Verbindlichkeiten 16.413,58 16.413,58 0,00 0,00
gegenüber persön lich haftenden Gesellschaftern (16.929,22) (16.929,22)
3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.625.938,43 670.938,43 955.000,00 0,00
(1.646.927,66) (16.627,66) (1.630.300,00)

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Partiarischen Darlehen in Höhe von EUR 1.600.300,00 (Vorjahr: EUR 1.630.300,00) ausgewiesen. Die Laufzeit der Partiarischen Darlehen ist zeitlich unbestimmt, solange sie nicht gekündigt sind.

Die Partiarischen Darlehen sind für beide Parteien mit einer Frist von zwölf Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals ordentlich kündbar, erstmals jedoch unter Einhaltung der gesetzlichen Mindestlaufzeit für Vermögensanlagen von 24 Monaten. IV. Sonstige Angaben

IV. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft hat sich bis zum Bilanzstichtag 31.12.2022 als typisch stille Gesellschafterin an der FRD Objekt 11 GmbH & Co. KG mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 223.000,00 (Vorjahr: EUR 233.000,00), an der FRD Wohnkonzept GmbH mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 34.000,00 (Vorjahr: EUR 39.500,00) sowie an der FRD Projektmanagement GmbH mit einer Kapitaleinlage in Höhe von EUR 183.549,00 (Vorjahr: EUR 200.000,00) beteiligt.

Persönlich haftende Gesellschafterin:

BIK Projekt Beteiligungen GmbH, Berlin, Stammkapital EUR 25.000,00

Die Komplementärin hat keine Einlage zu leisten und ist am Kapital, am Ergebnis und am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.

Zur Geschäftsführung der Gesellschaft berechtigt war im abgelaufenen Geschäftsjahr 2022 ausschließlich die Komplementärin BIK Projekt Beteiligungen GmbH, Berlin.

Die Komplementärin wird durch ihren Geschäftsführer Sascha Falk, Diplom-Kaufmann, Berlin, vertreten. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Berlin, 16.11.2023

BIK Projekt Beteiligungen GmbH
diese vertreten durch

Sascha Falk, Geschäftsführer

Anlagenspiegel zum 31.12.2022

Anschaffungs-, Zugänge Umbuchungen kumulierte Abschreibungen Buchwert Buchwert
Herstellungs Abgänge- Abschreibungen Zuschreibungen-
kosten vom 01.01.2022
01.01.2022 31.12.2022 bis 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2021
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 472.500,00 -31.951,00 0,00 440.549,00 472.500,00
Summe Finanzanlagen 472.500,00 -31.951,00 0,00 440.549,00 472.500,00
Summe Anlagevermögen 472.500,00 -31.951,00 0,00 440.549,00 472.500,00

Lagebericht vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022

1. Grundlagen des Unternehmens

Die BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG, Berlin, (im Folgenden kurz „Gesellschaft“ genannt) wurde am 16.09.2015 auf unbestimmte Zeit gegründet. Gründungsgesellschafter und Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind die Komplementärin, BIK Projekt Beteiligungen GmbH mit Sitz in Berlin, sowie der Kommanditist, Herr Sascha Falk.

Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.

Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin der An- und Verkauf sowie die Entwicklung von Immobilien, die Projektentwicklung von Liegenschaften in Gestalt von Wohnimmobilien, Sanierung und Umbau einschließlich Teilung in Teil- bzw. Wohnungseigentum, sowie die anschließende Veräußerung der neu gebildeten Eigentumseinheiten.

Gegenstand des Unternehmens sind weiterhin verwandte Nebengeschäfte, die zur Erreichung des Firmenzweckes geeignet sind. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind.

Die wichtigste Tätigkeit der BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG ist die Finanzierung von Immobilienprojekten. Zu diesem Zweck schließt die Gesellschaft mit den jeweiligen Immobilien-Projektgesellschaften einen entsprechenden Finanzierungsvertrag ab.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Zu Beginn des Jahres 2022 zeichnete sich das Ende der Pandemie ab. Jedoch entwickelte sich der politische Konflikt zwischen der Ukraine und Russland zu einer umfangreichen Krise zwischen beiden Ländern mit weitreichenden Folgen für ganz Europa. Im Februar 2022 entschloss sich Russland zu einer Invasion der Ukraine, die sich zu einem umfangreichen Angriffskrieg entwickelt hat.t

Die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika haben die Ukraine mit Waffenlieferungen unterstützt sowie gegenüber Russland Sanktionen ausgesprochen. Hierzu zählte neben finanzwirtschaftlichen Sanktionen insbesondere die Beschränkung von russischen Öl- und Gaslieferungen nach Europa, welche zu einer folgenschweren Energiekrise in Europa geführt hat. Gestiegene Energiekosten haben seitdem die Inflation in der Eurozone auf eine Rekordhöhe geführt. Die europäische Zentralbank hat seit Mitte 2022 mit Zinssteigerungen auf die Inflation reagiert. Die Zinssteigerungen wurden seitdem kontinuierlich mit entsprechenden Folgen für den Immobilienmarkt fortgeführt.

Durch die höheren Finanzierungskosten ist der Immobilienmarkt in Deutschland insgesamt und in Berlin im Besonderen ab dem 2. Halbjahr 2023 nahezu zum Erliegen gekommen und die Nachfrage nach Immobilienfinanzierungen ist spürbar zurückgegangen. Neubauprojekte werden seitdem vorerst gestoppt oder verschoben.

Durch den Angriffskrieg in der Ukraine suchte im Jahr 2022 eine hohe Zahl von Flüchtlingen in Deutschland Schutz. Dieser Umstand hat den Berliner Wohnungsmietmarkt, der bereits von einem knappen Wohnungsangebot geprägt war, merklich beeinflusst.

Trotz eines zinsbedingten Rückgangs der Verkaufszahlen für Eigentumswohnungen und Mietshäuser sind das Miet- und das Kaufpreisniveau in Berlin im Jahr 2022 aufgrund des geringen Angebots stabil geblieben.

Die Politik wird nun entsprechende Impulse setzen müssen, um einen Neubau von Wohnungen zu unterstützen und damit eine Entspannung auf dem Berliner Wohnungsmarkt herbeizuführen.

Vor dem Hintergrund des weiterhin knappen Angebots an Wohnungen und der hohen Nachfrage ist trotz der gegenwärtigen konjunkturellen Schwächen ein weiterer Anstieg der Mietpreise in Berlin zu erwarten.

Die Eindämmung der Inflation durch die gestiegenen Zinsen zeigt bereits einen positiven Effekt und es ist davon auszugehen, dass die Europäische Zentralbank die Zinsen in den nächsten Monaten nicht weitersteigen lässt, um einer Rezession entgegenzuwirken. Eine solide Zinsplanung wird dem Finanzierungsmarkt neue positive Impulse geben und die Nachfrage nach Immobilien schrittweise erhöhen.

Somit sind die Aussichten auf die Zukunft insgesamt positiv und eine Belebung des Immobilienmarktes ist spätestens im Jahr 2024 zu erwarten.

Geschäftsverlauf und Lage

Die Gesellschaft hat unverbriefte und nachrangig ausgestaltete Nachrangdarlehen an Kapitalanleger in Deutschland vergeben.

Die Laufzeit der Vermögensanlage ist unbestimmt. Sie beginnt am Gewährungszeitpunkt (Tag der Gutschrift des Anlagebetrags nach Zeichnung auf dem Konto der Gesellschaft) und endet durch Kündigung. Eine Kündigung ist erstmalig zum Ablauf der Mindestlaufzeit von 54 Monaten möglich und kann sowohl durch den Anleger als auch die Gesellschaft erfolgen. Bei Kündigung zum Ablauf der Mindestlaufzeit ist seitens des Anlegers und seitens der Emittentin eine Kündigungsfrist von 12 Monaten einzuhalten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Anleger die Vermögensanlage zum Ablauf weiterer zwölf Monate kündigen. Der Anleger erhält für seine Vermögensanlage eine gewinnabhängige Verzinsung von 7,00% p.a. (§4 der Bedingungen der Partiarischen Nachrangdarlehen der Gesellschaft).

Die Gesellschaft investiert das eingeworbene Nachrangkapital nach Abzug der emissionsbedingten Kosten ihrerseits im Rahmen einer typisch stillen Beteiligung in zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung der Vermögensanlage noch nicht konkret feststehende Immobilienprojekte. Grundlage und Voraussetzung für Investitionsentscheidungen sind feste Investitionskriterien, die ein Projekt zu erfüllen hat (Seite 37 ff. des Emissionsprospekts der Vermögensanlage der Gesellschaft, Investitionskriterien Immobilienprojekte).

2.3 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2.3.1 Vermögenslage

Bis zum 31. Dezember 2022 wurde durch Kapitalanleger insgesamt Nachrangkapital zugunsten der Gesellschaft in Höhe von EUR 1.600.300,00 (Vj. EUR 1.630.300,00) gezeichnet und eingezahlt. Die Gesellschaft hat ihrerseits im Rahmen von typisch stillen Beteiligungen zum 31.12.2022 Kapitaleinlagen an folgende Gesellschaften geleistet:

• FRD Objekt 11 GmbH & Co. KG: EUR 223.000,00 (Vj. EUR 233.000,00)

• FRD Wohnkonzept GmbH: EUR 34.000,00 (Vj. EUR 39.500,00)

• FRD Projektmanagement GmbH: EUR 183.549,00 (Vj. EUR 200.000,00)

2.3.2 Finanzlage

Die Liquiditätssituation war im Jahr 2022 zufriedenstellend. Die Gesellschaft war während des Geschäftsjahres jederzeit in der Lage, sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.

Aus den getätigten Investitionen in die Projektgesellschaften FRD Objekt 11 GmbH & Co. KG, FRD Wohnkonzept GmbH sowie FRD Projektmanagement GmbH erwartet die Gesellschaft im Jahr 2023 Zinseinnahmen in Höhe von EUR 66.144,55 (Vj. EUR 65.156,30). Die genannten Projektgesellschaften konnten in den vergangenen zwölf Monaten erfolgreich Wohnungen verkaufen und haben die o.g. Zinszahlungen bereits für das Jahr 2023 bestätigt.

2.3.3 Ertragslage

Der Geschäftsverlauf der Gesellschaft ist im Wesentlichen durch die Investitionstätigkeit geprägt.

Der Jahresüberschuss in Höhe von EUR 8.308,12 (Vj. EUR 1.220,30 ) resultiert insbesondere aus den Zinserträgen in Höhe von EUR 49.711,37 (Vj. EUR 215.698,76), aus den Kosten für Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von EUR 34.755,84 (Vj. EUR 183.458,58) und aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 13.474,08 (Vj. EUR 25.743,51).

Die Gesamtlage der Gesellschaft und der Geschäftsverlauf entsprachen den an die konjunkturelle Lage angepassten Erwartungen der Geschäftsleitung. Die im Lagebericht des Vorjahres dargelegte Prognose wurde leicht unterboten.

Die Geschäftsleitung beurteilt den Geschäftsverlauf und die Lage der Gesellschaft trotz der konjunkturellen Rahmenbedingungen insgesamt als zufriedenstellend.

3. Prognosebericht

Die Prognose für die Geschäftsjahre 2022/​23 ist insbesondere geprägt durch den Verlauf der bestehenden Projektinvestitionen sowie durch die Auswahl von Investitionen in weitere aussichtsreiche Projekte.

Für die bestehenden Investitionen steht im Jahr 2023 der erfolgreiche Abschluss und Rückführung der Investition des Projekts Treseburger Ufer 52 in Britz der FRD Wohnkonzept GmbH bevor. Auch für das Projekt Michendorf der FRD Projektmanagement GmbH zeichnet sich im Jahr 2023 ebenfalls ein positiver Verlauf und Rückführung der Investition ab.

Neben den Projektverläufen der bestehenden Projektinvestitionen im Jahr 2022 gibt es darüber hinaus die Möglichkeit in ein weiteres sehr aussichtsreiches Projekt der FRD Berlin West GmbH in der Kaiser-Friedrich-Str. 91 in Berlin Charlottenburg sowie der FRD Berlin Tempelhof GmbH in der Manteuffelstr. 47 in Berlin Tempelhof zu investieren und weitere Einnahmen zu generieren.

Durch die getätigten Investitionen ist die BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG in der Lage, Darlehen auch zukünftig zurückzuführen. Anzumerken ist, dass die Rückführung der Darlehen nicht einheitlich zu einem Zeitpunkt erfolgt. Die Vermögensanlagen als partiarische Darlehen sind grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt. Eine erstmalige Kündigung ist nach 54 Monaten Laufzeit mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten möglich. Die Rückführung verteilt sich so auf einen längeren Zeitraum und kann entsprechend vorbereitet und erwirtschaftet werden.

4. Risikobericht

Die Gesellschaft partizipiert im Rahmen der typisch stillen Beteiligung an der FRD Objekt 11 GmbH & Co. KG, der FRD Wohnkonzept GmbH und der FRD Projektmanagement GmbH am zukünftigen Erfolg der von diesen Gesellschaften durchgeführten Immobilienprojektentwicklungen und unterliegt somit grundsätzlich den hieraus typischerweise entstehenden Projektentwicklungs-, Ausfall-, Liquiditäts- und Zahlungsstromänderungsrisiken.

Diese Risiken könnten sich bei einer lang anhaltenden ungünstigen konjunkturellen und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung kumuliert verwirklichen und somit mittelfristig eine deutliche negative Auswirkung auf die Gesellschaft entfalten.

Die dargestellten Risiken könnten einen negativen Einfluss auf unsere Prognosen haben.

Die dargelegten Risiken werden nach aktuellem Kenntnisstand trotz der eingetrübten konjunkturellen Gesamtlage aufgrund der anhaltendenden Wohnungsknappheit in Berlin mit einer niedrigen Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.

Bestandsgefährdende Risiken sind der Geschäftsleitung derzeit nicht bekannt.

5. Chancenbericht

Die Gesellschaft hat ein Vermögensanlagekonzept in Form von Nachrangdarlehen erstellt und diese zum öffentlichen Vertrieb in Deutschland genehmigen lassen. Hieraus hat sie sich Chancen erwartet, die jedoch auch durch Risiken beeinträchtigt werden konnten. Das Vermögensanlagekonzept der Gesellschaft sollte den Kapitalanlegern die Möglichkeit bieten, im Rahmen einer Investition als nachrangige Darlehensgeber mittelbar an Immobilienprojektentwicklungen für die BIK Unternehmensgruppe in Berlin, Leipzig und Hamburg und deren Umland zu partizipieren.

Wegen des mäßigen Platzierungserfolgs, konnten bisher die Investitionen in diese Unternehmen der BIK Unternehmensgruppe nicht in dem Umfang vorgenommen werden, wie dies prognostiziert und auch prospektiert war. Die infolge des mäßigen Platzierungserfolgs vorgenommene Fokussierung der Investitionstätigkeit auf den aussichtsreichen Wohnungsmarkt in Berlin bietet jedoch auch in den Jahren 2023 und 2024 sehr gute Entwicklungsperspektiven.

6. Zusätzliche Angaben gemäß § 24 Abs. 1 VermAnlG

Gesamtsumme der Vergütungen, § 24 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VermAnlG

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen gemäß § 24 Abs. 1 Nr. 1 VermAnlG umfasst variable Vergütungen von EUR 0,00 (Vj. EUR 5.085,41), und feste Vergütungen von EUR 0,00 (Vj. EUR 5.950,00).

Zahl der Begünstigten

a. Haftungsvergütung (BIK Verwaltung GmbH): EUR 0,00 (Vj. EUR 5.950,00)

b. Geschäftsführungsvergütung (BIK Verwaltung GmbH): EUR 0,00 (Vj. EUR 5.085,41)

Im Jahr 2022 wurden keine Vergütungen an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlt, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil der Gesellschaft auswirkt.

 

Berlin, 16.11.2023

BIK Projekt Beteiligungen GmbH
diese vertreten durch

Sascha Falk, Geschäftsführer

Sonstige Berichtsbestandsteile

Entsprechenserklärung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 der BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG, Berlin, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Berlin, 16.11.2023

BIK Projekt Beteiligungen GmbH
diese vertreten durch

Sascha Falk, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG, Berlin, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022, der Gewinn und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BIK Deutsche Metropolen 2 GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022,

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.

Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

● identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können,

● gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben,

● beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben,

● ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann,

● beurteilen wir die Darstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt,

● beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens,

● führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststelle.

 

Olfen, den 16. November 2023

Osolnik & Patzwaldt GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Sebastian Gert Patzwaldt,Wirtschaftsprüfer

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