BaFin-Warnung: Vorsicht vor den Webseiten otc-500.ai, otc-500.com und trade-otc-investment.com

Published On: Mittwoch, 28.08.2024By Tags: , ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt ausdrücklich vor den Angeboten der OTC-500. Nach aktuellen Erkenntnissen bietet dieses Unternehmen auf den Websites otc-500.ai, otc-500.coDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt ausdrücklich vor den Angeboten der OTC-500. Nach aktuellen Erkenntnissen bietet dieses Unternehmen auf den Websites otc-500.ai, otc-500.com und trade-otc-investment.com Finanzdienstleistungen an, ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.

In Deutschland dürfen Finanzdienstleistungen nur mit einer entsprechenden Genehmigung der BaFin angeboten werden. Dennoch gibt es Unternehmen, die solche Dienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis anbieten. Um sicherzustellen, dass ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, können Sie die Unternehmensdatenbank der BaFin konsultieren.

Diese Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).m und trade-otc-investment.com Finanzdienstleistungen an, ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.

In Deutschland dürfen Finanzdienstleistungen nur mit einer entsprechenden Genehmigung der BaFin angeboten werden. Dennoch gibt es Unternehmen, die solche Dienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis anbieten. Um sicherzustellen, dass ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, können Sie die Unternehmensdatenbank der BaFin konsultieren.

Diese Warnung der BaFin erfolgt auf GruDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt ausdrücklich vor den Angeboten der OTC-500. Nach aktuellen Erkenntnissen bietet dieses Unternehmen auf den Websites otc-500.ai, otc-500.com und trade-otc-investment.com Finanzdienstleistungen an, ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin zu besitzen.

In Deutschland dürfen Finanzdienstleistungen nur mit einer entsprechenden Genehmigung der BaFin angeboten werden. Dennoch gibt es Unternehmen, die solche Dienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis anbieten. Um sicherzustellen, dass ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, können Sie die Unternehmensdatenbank der BaFin konsultieren.

Diese Warnung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).ndlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG).

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