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Startseite Vorsicht Anlegerschutz Absage der gemäß § 122 Abs. 3 AktG kraft gerichtlicher Ermächtigung einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung
Anlegerschutz

Absage der gemäß § 122 Abs. 3 AktG kraft gerichtlicher Ermächtigung einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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ENDOR Aktiengesellschaft

Landshut

WKN 549166
ISIN DE0005491666

Eindeutige Kennung des Ereignisses: f307d0890848ef11b53800505696f23c

Absage der gemäß § 122 Abs. 3 AktG kraft gerichtlicher Ermächtigung einberufenen
außerordentlichen Hauptversammlung

Die mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 24. Juli 2024 für Dienstag, den 3. September 2024, 10:00 Uhr, im ta.la tagungszentrum landshut, Das Tagungszentrum der Sparkassen-Finanzgruppe Bayern, Turnhalle, Bürgermeister-Zeiler-Straße 1, 84036 Landshut einberufene außerordentliche Hauptversammlung 2024 muss auf Grund der Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts Landshut vom 11.07.2024, Az. HRB 5487 (Fall 43), durch das Oberlandesgericht München, abgesagt werden.

Die am 24. Juli 2024 im Bundesanzeiger bekannt gemachte Einberufung sowie die technischen Hinweise zur außerordentlichen Hauptversammlung sind damit gegenstandslos.

 

Landshut, 27. August 2024

Thomas Jackermeier und Bamboo Invest GmbH,

vertreten durch ihren einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer Thomas Jackermeier

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