Beginn des Staatsschutzverfahrens gegen mutmaßliches Mitglied einer terroristischen Vereinigung

Published On: Samstag, 31.08.2024By

Am Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat heute die Hauptverhandlung im Staatsschutzverfahren gegen den 62-jährigen Wilhelm P. begonnen. Dem Angeklagten wird die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung sowie die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens zur Last gelegt.

Prozessbeteiligte und Verfahrenseröffnung:

  • Der Senat besteht aus drei Richtern, einschließlich des Vorsitzenden.
  • Anwesend sind der Angeklagte mit zwei Verteidigern sowie zwei Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
  • Nach Feststellung der Anwesenheit und Identität verlas die Generalstaatsanwaltschaft die Anklageschrift vom 22.03.2024.

Inhalt der Anklage:

  • Dem Angeklagten wird vorgeworfen, von Dezember 2021 bis April 2022 Mitglied einer Vereinigung gewesen zu sein, die den Umsturz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung plante.
  • Ziel war die Errichtung eines autoritären Regierungssystems nach dem Vorbild des Deutschen Reiches von 1871.
  • Geplant waren:
    1. Sprengstoffanschläge auf die Energieversorgung zur Herbeiführung eines bundesweiten Stromausfalls.
    2. Gewaltsame Entführung des Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach.

Rolle des Angeklagten:

  • Teilnahme an Treffen der Vereinigung
  • Mitwirkung an der Konkretisierung der Tatpläne
  • Bereitschaft zur Beteiligung an der geplanten Entführung
  • Zusage zur Zwischenlagerung von Waffen in seiner Garage

Verfahrensstand:

  • Fünf mutmaßliche Rädelsführer und Mitglieder stehen seit Mai 2023 vor dem OLG Koblenz vor Gericht.
  • Der Angeklagte befindet sich seit dem 10.10.2023 in Untersuchungshaft.
  • Nach Verlesung der Anklage erfolgte die Belehrung über seine Rechte.
  • Der Angeklagte äußerte sich zu seinen persönlichen Verhältnissen.
  • Eine Einlassung zur Sache ist für die nächste Sitzung angekündigt.

Fortsetzungstermine: Weitere Verhandlungstage sind bis zum 01.11.2024 angesetzt.

Aktenzeichen: 8 St 1/24 (Oberlandesgericht Frankfurt am Main)

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