Kann die Energiekonzepte Deutschland GmbH Anwaltskosten nicht bezahlen?

Published On: Dienstag, 10.09.2024By Tags:

Oh, was ist denn da los bei der Energiekonzepte Deutschland GmbH? Scheint so, als könnte man die Rechnung für die Rechtsanwaltskosten nicht begleichen – zumindest wirkt es so. Eigentlich sollte EKD Solar bis zum 6. September 2024 eine ordentliche Summe auf das Konto der Kanzlei überweisen, die uns vertritt. Doch siehe da, der Kontostand bleibt verdächtig unverändert.

Was war passiert? EKD hatte es tatsächlich geschafft, in der ersten Instanz vor der „Kammer des Schreckens“ in Leipzig ein Urteil zu erstreiten – eines, das in puncto Absurdität neue Maßstäbe gesetzt hat. Aber wir wären ja nicht wir, wenn wir das einfach so hingenommen hätten! Also haben wir weitergekämpft und einen glorreichen Sieg vor dem Oberlandesgericht in Dresden davongetragen.

Da wir die Rechtsanwaltskosten aus der ersten Instanz schon brav bezahlt haben, steht uns die Rückzahlung dieses Geldes natürlich rechtmäßig zu. Die uns vertretende Kanzlei hat EKD also freundlich daran erinnert, den offenen Betrag bis zum 6. September 2024 zu überweisen. Aber Pustekuchen – bisher ist kein Cent auf unserem Konto angekommen. Schon seltsam, oder? Man fragt sich, warum ein Unternehmen wie die Energiekonzepte Deutschland GmbH hier ins Stocken gerät.

Dass sich das Unternehmen so eine Blöße gibt, ist für uns ehrlich gesagt schwer nachvollziehbar. Wir sind jedenfalls gespannt, wie lange es noch dauert, bis die Zahlung endlich ausgeglichen wird. Und das Beste daran: Ab dem 6. September kommen nun auch noch täglich neue Säumniszuschläge obendrauf. Hat Dr. Lucas Brost das vielleicht einfach übersehen?

Na ja, wir werden auf jeden Fall dranbleiben und berichten. Mal sehen, wann EKD sich endlich regt!

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