Der mutmaßliche GGMT Goldbetrug was Anleger nun tun können Rechtsanwalt Jens Reime

Published On: Freitag, 13.09.2024By Tags:

Interviewer: Herr Reime, vielen Dank, dass Sie sich Zeit für dieses Interview nehmen. Der Prozess gegen die Verantwortlichen der GGMT und deren Goldinvestment-Angebote hat großes Aufsehen erregt. Viele Anleger fühlen sich betrogen und wissen nicht, wie sie jetzt vorgehen sollen. Was raten Sie den betroffenen Anlegern?

Jens Reime: Vielen Dank, dass Sie dieses wichtige Thema ansprechen. Für die betroffenen Anleger ist es natürlich eine sehr belastende Situation. Mein erster Rat ist, Ruhe zu bewahren und die eigenen Unterlagen zu sichten. Es ist wichtig, dass man zunächst sämtliche Dokumente, wie Verträge, Korrespondenzen und Zahlungsnachweise, zusammenstellt. Diese können in einem möglichen Prozess als Beweismaterial dienen.

Interviewer: Viele Anleger fragen sich nun, ob sie überhaupt eine Chance haben, ihr Geld zurückzubekommen. Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten ein?

Jens Reime: Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Fällen wie diesem gibt es in der Regel zwei Optionen: Zum einen besteht die Möglichkeit, im Rahmen des strafrechtlichen Verfahrens zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Wenn die Angeklagten verurteilt werden, könnte das Gericht auch festlegen, dass sie Schadensersatz leisten müssen. Allerdings muss gesagt werden, dass es oft schwierig ist, das verlorene Geld vollständig zurückzubekommen – insbesondere, wenn die Angeklagten nicht mehr über ausreichende finanzielle Mittel verfügen.

Zum anderen können betroffene Anleger zivilrechtliche Klagen gegen die Verantwortlichen oder andere involvierte Parteien, wie Banken oder Vermittler, erheben, die möglicherweise eine Mitschuld tragen. Hier ist es wichtig, die genaue Rolle aller Beteiligten zu prüfen.

Interviewer: Gibt es denn bereits Anzeichen dafür, dass die Angeklagten in diesem Fall noch Vermögenswerte besitzen, die zur Entschädigung der Anleger herangezogen werden könnten?

Jens Reime: Das wird im laufenden Verfahren sicherlich noch ermittelt. Es kommt darauf an, ob die Angeklagten Vermögen ins Ausland verschoben haben oder ob noch nennenswerte Gelder vorhanden sind, die eingefroren oder beschlagnahmt werden können. In solchen Fällen wird oft versucht, das verbliebene Vermögen zu sichern, damit es den geschädigten Anlegern zugutekommen kann. Es ist jedoch nicht unüblich, dass bei groß angelegten Betrugsfällen nur ein Teil der Verluste wieder hereingeholt werden kann. Betroffene sollten sich also darauf einstellen, dass der Weg zu einer Entschädigung langwierig und nicht garantiert ist.

Interviewer: Angesichts der großen Anzahl von geschädigten Anlegern: Gibt es die Möglichkeit, dass sich die Geschädigten in einer Sammelklage zusammenschließen?

Jens Reime: Leider gibt es in Deutschland keine echte Sammelklage wie beispielsweise in den USA. Allerdings besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer sogenannten Musterfeststellungsklage oder durch gemeinsame Klagen mehrerer Geschädigter zu organisieren. Der Vorteil dabei ist, dass sich die Kläger die Kosten für die Klage teilen können und gemeinsam stärker auftreten. Eine weitere Option ist der Anschluss an eine bereits laufende Klage. Hierbei wäre es sinnvoll, sich an einen spezialisierten Anwalt zu wenden, um die individuelle Situation zu bewerten und die beste Vorgehensweise zu finden.

Interviewer: Was können betroffene Anleger jetzt tun, um sich rechtlich abzusichern?

Jens Reime: Wie gesagt, der erste Schritt ist, alle relevanten Unterlagen sorgfältig zu sichern. Außerdem sollten betroffene Anleger zügig anwaltlichen Rat einholen. Viele wissen nicht, dass Ansprüche möglicherweise verjähren könnten. In der Regel beträgt die Verjährungsfrist für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche drei Jahre, beginnend ab dem Zeitpunkt, an dem der Geschädigte von dem Betrug erfahren hat oder hätte erfahren müssen. Es ist also wichtig, schnell zu handeln, um diese Frist nicht zu verpassen.

Des Weiteren empfehle ich, sich in Gruppen zu organisieren, um Kosten zu sparen und eine stärkere Verhandlungsposition zu haben. Es gibt bereits Anlegergruppen, die sich zusammengeschlossen haben, um gemeinsam gegen die Verantwortlichen vorzugehen.

Interviewer: Welche Rolle spielt das strafrechtliche Verfahren gegen die Verantwortlichen in diesem Zusammenhang? Können Anleger auch dann erfolgreich Ansprüche geltend machen, wenn es zu einem Freispruch kommt?

Jens Reime: Das strafrechtliche Verfahren und zivilrechtliche Ansprüche sind grundsätzlich voneinander getrennt. Selbst wenn es zu einem Freispruch im Strafverfahren kommt, kann ein geschädigter Anleger zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. Die Beweislast im Zivilverfahren ist anders, und es reicht bereits aus, wenn die Wahrscheinlichkeit für ein schuldhaftes Handeln höher ist als die Wahrscheinlichkeit dagegen. Das bedeutet, dass ein Freispruch im Strafrecht nicht automatisch bedeutet, dass die Verantwortlichen im Zivilrecht keine Haftung tragen.

Allerdings könnte eine Verurteilung im Strafprozess ein starkes Signal für die Erfolgsaussichten im Zivilverfahren sein. Hier ist es wichtig, dass betroffene Anleger sich parallel zu den strafrechtlichen Entwicklungen auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche konzentrieren.

Interviewer: Was wäre Ihr abschließender Rat für betroffene Anleger?

Jens Reime: Mein Rat ist, nicht zu lange zu zögern. Die Wahrscheinlichkeit, dass man alleine und ohne juristischen Beistand zu einer Entschädigung kommt, ist gering. Betroffene Anleger sollten sich an einen spezialisierten Anwalt wenden und prüfen lassen, welche Schritte sie unternehmen können.

www.rechtsanwalt-reime.de

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