BaFin warnt vor unerlaubten Finanzgeschäften auf stockstrends.co

Published On: Donnerstag, 26.09.2024By Tags: ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine offizielle Warnung gegen die Website stockstrends.co ausgesprochen. Nach gründlichen Ermittlungen hat die Behörde festgestellt, dass der Betreiber der Plattform, die StocksTrends Ltd., ohne die erforderliche Genehmigung Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet.

Die Betreiber geben als Geschäftsadressen London und die Britischen Jungferninseln an – Orte, die häufig in Verbindung mit intransparenten Geschäftspraktiken genannt werden. Besonders auffällig ist, dass stockstrends.co mit auffälligen Phrasen wirbt, wie etwa „Betreten Sie mit stockstrends.co selbstbewusst die Handelsarena“, die auch auf anderen kürzlich entdeckten, nahezu identischen Websites verwendet werden.

Die BaFin erinnert daran, dass jedes Unternehmen, das in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, eine Zulassung der Aufsichtsbehörde benötigt. Das ist entscheidend, um die Sicherheit und Transparenz für Investoren zu gewährleisten. Anleger sollten sich stets darüber informieren, ob ein Anbieter in der offiziellen Unternehmensdatenbank der BaFin gelistet ist, bevor sie Geschäfte tätigen.

Diese Warnung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes, das die Behörde dazu befugt, gegen unerlaubte Geschäfte vorzugehen.

Hier die Originalmeldung der BaFin:
stockstrends.co: BaFin warnt vor Website

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website stockstrends.co. Nach ihren Erkenntnissen bietet der Betreiber dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Betreiber der Website ist die StocksTrends Ltd. Er gibt Geschäftsadressen in London, Vereinigtes Königreich, sowie auf den Britischen Jungferninseln an.

In letzter Zeit sind bereits einige Websites mit nahezu identischem Inhalt bekannt geworden, vor denen die BaFin ebenfalls gewarnt hat. In allen Fällen beginnt die Präsentation auf den Websites mit folgendem Satz: „Betreten Sie mit [Name der Website] selbstbewusst die Handelsarena“ bzw. in der englischen Version: „Step Into the Trading Arena With Confidence & [Name der Website]“.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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