Verbesserter Schutz für Einsatzkräfte und Kommunalpolitiker: Bundesrat berät über härtere Strafen

Published On: Freitag, 27.09.2024By Tags:

Der Bundesrat wird in seiner nächsten Sitzung über die Pläne der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches beraten, die den Schutz von Polizeibeamten, Rettungskräften, Feuerwehrleuten, Ehrenamtlichen sowie Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern verbessern soll. Ziel der Gesetzesänderung ist es, Menschen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, besser vor Angriffen und Bedrohungen zu schützen.

Gesellschaftlicher Zusammenhalt in Gefahr

In der Begründung des Gesetzentwurfs wird betont, dass Personen, die für das Gemeinwohl tätig sind, zunehmend Opfer von Angriffen und Bedrohungen werden – ob im Ehrenamt, in politischen Ämtern oder in anderen Berufen, die Verantwortung für das demokratische Gemeinwesen tragen. Diese Angriffe haben nicht nur schwerwiegende Folgen für die Betroffenen, sondern können auch das gesamte Gemeinwesen beeinträchtigen. Wenn Menschen, die sich für die Gesellschaft einsetzen, aus Angst vor Angriffen ihre Tätigkeiten niederlegen, schwächt das den gesellschaftlichen Zusammenhalt und schreckt potenzielle Nachfolger ab.

Geplante Änderungen im Strafgesetzbuch

Um den Schutz dieser Personengruppen zu verbessern, plant die Bundesregierung mehrere Änderungen im Strafgesetzbuch:

  1. Strafverschärfende Berücksichtigung: Bei der Strafzumessung soll klargestellt werden, dass die Eignung einer Straftat, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht unerheblich zu beeinträchtigen, strafschärfend berücksichtigt werden kann.
  2. Erweiterung von Nötigungstatbeständen: Die bestehenden Straftatbestände der Nötigung von Verfassungsorganen sowie der Nötigung des Bundespräsidenten und von Mitgliedern eines Verfassungsorgans sollen ausgeweitet werden. Künftig sollen auch Mitglieder des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission und des Europäischen Gerichtshofs darunterfallen. Zudem werden Mitglieder kommunaler Gremien, Bürgermeister und Landräte in diesen Schutz einbezogen.
  3. Hinterlistiger Überfall als besonders schwerer Fall: Bei den Straftatbeständen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte soll ein besonders schwerer Fall künftig regelmäßig dann vorliegen, wenn die Tat als hinterlistiger Überfall begangen wird.

Forderungen nach härteren Strafen: Hessen und Baden-Württemberg

Neben den Plänen der Bundesregierung gibt es weitere Vorschläge aus den Ländern Hessen und Baden-Württemberg, die noch härtere Strafen fordern:

  • Hessen schlägt vor, die Strafen bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und gleichgestellte Personen wie Feuerwehrleute und Rettungskräfte zu verschärfen. Künftig sollen bei diesen Straftaten keine Geldstrafen mehr möglich sein, sondern ausschließlich Freiheitsstrafen. Zudem soll – wie im Entwurf der Bundesregierung – ein besonders schwerer Fall vorliegen, wenn die Tat als hinterlistiger Überfall verübt wird.
  • Baden-Württemberg möchte die Mindeststrafen für besonders schwere Fälle von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte weiter anheben. Konkret wird vorgeschlagen, die Mindeststrafe von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe zu erhöhen. Bei tätlichen Angriffen auf Vollstreckungsbeamte soll die Mindeststrafe von drei auf sechs Monate angehoben werden.

Schutz des Gemeinwohls durch schärfere Gesetze

Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen und Strafverschärfungen zielen darauf ab, den Schutz des Gemeinwohls zu stärken und zu verhindern, dass Menschen, die sich im öffentlichen Dienst, im Ehrenamt oder in der Politik engagieren, aufgrund von Bedrohungen und Gewalt ihre Tätigkeit aufgeben. Angesichts der zunehmenden Aggressionen gegen Einsatzkräfte und politisch Verantwortliche sollen diese Maßnahmen als Abschreckung dienen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt festigen.

Nächste Schritte

Der Bundesrat wird über die verschiedenen Gesetzentwürfe abstimmen. Anschließend wird der Vorschlag zur Änderung des Strafgesetzbuches über die Bundesregierung dem Bundestag zur weiteren Beratung und Entscheidung zugeleitet.

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