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Startseite Allgemeines Insolvenzverfahren der LADA Automobile GmbH: Vorläufige Verwaltung angeordnet
Allgemeines

Insolvenzverfahren der LADA Automobile GmbH: Vorläufige Verwaltung angeordnet

Emslichter (CC0), Pixabay
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Am 4. November 2024 hat das Amtsgericht Tostedt die vorläufige Verwaltung des Vermögens der LADA Automobile GmbH, mit Sitz in der Erlengrund 11, 21614 Buxtehude, angeordnet (Aktenzeichen: 22 IN 153/24). Das Unternehmen, vertreten durch den Geschäftsführer Dieter Trzaska, befindet sich nun unter vorläufiger Insolvenzverwaltung.

Im Zuge des Verfahrens wurde Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Dr. Heerma, erreichbar unter der Adresse Colonnaden 3, 20354 Hamburg (Telefon: 040/46899150, E-Mail: Hendrik.Heerma@frh-recht.de), hat nun die Aufgabe, das Vermögen der Antragstellerin zu verwalten und über wesentliche Verfügungen zu wachen. Alle Vermögensverfügungen der LADA Automobile GmbH bedürfen ab sofort seiner Zustimmung, um wirksam zu sein.

Anweisungen an Schuldner

Die Schuldner der LADA Automobile GmbH werden aufgefordert, Zahlungen und Leistungen nur noch unter Berücksichtigung des Beschlusses zu erbringen, um die Vorgaben der Insolvenzordnung (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO) zu erfüllen.

Rechtsmittelbelehrung

Die LADA Automobile GmbH hat die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung eine sofortige Beschwerde einzulegen. Auch Gläubiger können unter bestimmten Voraussetzungen die internationale Zuständigkeit des Insolvenzverfahrens rügen und ebenfalls Beschwerde einlegen. Die Frist zur Einreichung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt, einzureichen und muss den angefochtenen Beschluss sowie die Beschwerdeabsicht eindeutig bezeichnen.

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