Journalisten dürfen ins Grundbuch Einsicht nehmen
Die Presse kann ein Recht haben, das Grundbuch und die Grundakten eines Grundstücks einzusehen, wenn dies einer journalistischen Recherche zu einem Thema von öffentlichem Interesse dient.
http://www.haufe.de/immobilien/newsDetails?newsID=1317303794.41&d_start:int=9&topic=WirtschaftPolitik&topicView=Wirtschaft%20%26%20Politik
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