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Startseite Vorsicht Insolvenzverfahren über das Zentrum für angewandte Notfallwissenschaft GmbH eröffnet – Was bedeutet das für Betroffene?
Vorsicht

Insolvenzverfahren über das Zentrum für angewandte Notfallwissenschaft GmbH eröffnet – Was bedeutet das für Betroffene?

geralt (CC0), Pixabay
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Das Zentrum für angewandte Notfallwissenschaft GmbH, ein Unternehmen mit Schwerpunkt auf medizinische und nicht-medizinische Simulationen, hat am 17. Januar 2025 beim Amtsgericht Hamburg ein Insolvenzeröffnungsverfahren eingeleitet.

Die Gesellschaft, eingetragen unter HRB 170651, wird von den Geschäftsführern Leander Thormann und Dr. Claudia Gerda Katharina Coordes geleitet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Dr. Birthe Vietze aus Hamburg bestellt.

Was bedeutet die vorläufige Insolvenz?

Mit der Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens wurden folgende Maßnahmen getroffen:

🔹 Eingeschränkte Verfügungsgewalt: Das Unternehmen darf nur noch mit Zustimmung der Insolvenzverwalterin über sein Vermögen verfügen.
🔹 Zahlungsstopp an die Firma: Drittschuldner, also Kunden oder Partner, dürfen keine Zahlungen mehr direkt an das Unternehmen leisten, sondern müssen sich an die Insolvenzverwalterin halten.
🔹 Einsammeln von Guthaben: Bankguthaben und Forderungen werden nun durch die Insolvenzverwalterin verwaltet.
🔹 Stopp von Vollstreckungsmaßnahmen: Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen sind grundsätzlich untersagt, mit Ausnahme unbeweglicher Vermögenswerte (z. B. Immobilien).

Was bedeutet das für Kunden und Geschäftspartner?

📌 Laufende Verträge und Projekte:
Ob Dienstleistungen noch erbracht werden oder bestehende Aufträge storniert werden, hängt von der Entscheidung der Insolvenzverwalterin ab. Geschäftspartner und Kunden sollten sich darauf einstellen, dass es zu Verzögerungen oder Ausfällen kommen kann.

📌 Bereits geleistete Zahlungen:
Kunden, die bereits gezahlt haben, aber keine Leistung erhalten haben, sollten ihre Forderungen frühzeitig beim Insolvenzverwalter anmelden.

📌 Zukunft des Unternehmens:
Noch ist nicht entschieden, ob das Unternehmen fortgeführt, verkauft oder vollständig abgewickelt wird.

Wie sollten Betroffene reagieren?

✅ Sofort schriftlich Kontakt mit der Insolvenzverwalterin aufnehmen und eigene Forderungen anmelden.
✅ Keine weiteren Zahlungen an die Firma leisten, bis geklärt ist, ob Leistungen erbracht werden.
✅ Prüfen, ob bereits getätigte Zahlungen über Rückbuchungen (z. B. Kreditkarte oder Lastschrift) erstattet werden können.
✅ Rechtlichen Rat einholen, falls größere Geldbeträge betroffen sind.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob das Unternehmen eine Sanierung anstrebt oder ob eine komplette Abwicklung erfolgen wird. Wir halten Sie über die Entwicklungen auf dem Laufenden.

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