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Startseite Vorsicht Amtsgericht Leipzig hebt vorläufige Insolvenzmaßnahmen gegen CE Projekt GmbH auf
Vorsicht

Amtsgericht Leipzig hebt vorläufige Insolvenzmaßnahmen gegen CE Projekt GmbH auf

viarami (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Leipzig – Insolvenzgericht hat mit Beschluss vom 09. Januar 2025 mehrere zuvor erlassene Maßnahmen im Insolvenzverfahren der CE Projekt GmbH Consulting Engineers (Sitz: Zimmerstraße 1, 04109 Leipzig, HRB 36175) aufgehoben. Das Unternehmen wird durch Geschäftsführer Jörg Herbert Peper vertreten.

Aufhebung der bisherigen Insolvenzmaßnahmen

Mit der aktuellen Entscheidung wurden folgende Beschlüsse rückgängig gemacht:

  • Die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters sowie die Anordnung eines allgemeinen Zustimmungsvorbehalts vom 09.01.2025 wurden aufgehoben.
  • Die Untersagung bzw. einstweilige Einstellung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen wurde aufgehoben.
  • Der Beschluss vom 17.12.2024, mit dem Rechtsanwalt Dr. Thilo H. Korn (Karl-Tauchnitz-Straße 10, 04107 Leipzig) mit der Erstellung eines Massegutachtens beauftragt wurde, ist nicht mehr wirksam.

Die Gründe für die Aufhebung dieser Maßnahmen wurden in der veröffentlichten Entscheidung nicht näher erläutert.

Mögliche Rechtsmittel gegen die Entscheidung

Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde möglich. Sie muss innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Leipzig (Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig) eingereicht werden.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder – falls keine Verkündung erfolgt ist – mit deren Zustellung. Diese kann per Post oder durch öffentliche Bekanntmachung im Internet auf www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt werden. Sie muss den angefochtenen Beschluss genau bezeichnen und eine Erklärung enthalten, dass gegen diesen Beschwerde eingelegt wird. Eine Begründung wird empfohlen.

Außerdem besteht die Möglichkeit, die Beschwerde elektronisch einzureichen, sofern sie den Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) entspricht.

Bedeutung der Entscheidung

Mit der Aufhebung der vorläufigen Insolvenzmaßnahmen erhält die CE Projekt GmbH Consulting Engineers zumindest vorerst wieder mehr unternehmerische Handlungsfreiheit. Ob und in welchem Umfang ein reguläres Insolvenzverfahren eingeleitet wird oder ob das Unternehmen seine wirtschaftliche Situation stabilisieren kann, bleibt abzuwarten.

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