Es ist auffällig, dass seit längerer Zeit keine neuen Beiträge des DEGP auf „dieBewertung“ erschienen sind – und das, obwohl sich die Lage des Verbands zunehmend zuspitzt und viele Mitglieder offenbar verunsichert sind.
Hier sind die aktuellen Entwicklungen:
Finanzielle Schwierigkeiten:
Die letzte verbliebene Steuerberaterin, die für den DEGP als Prüferin tätig war, hat ihre Arbeit eingestellt. Der Grund: offene Forderungen in fünfstelliger Höhe. Die Durchsetzung dieser Ansprüche liegt inzwischen bei einem Anwalt.
Gerichtliche Niederlage:
Im November 2024 verlor der Verband einen Prozess vor dem Amtsgericht Dessau. Das Gericht erklärte zentrale Beschlüsse zur Vorstandsbesetzung für unwirksam.
Fehlende Qualifikationen:
Trotz der Gerichtsentscheidung werden weiterhin Prüfungen durchgeführt, ohne dass eine fachliche Qualifikation nachgewiesen wurde.
Verwaiste Geschäftsstelle:
Die Geschäftsstelle des DEGP in Dessau ist dauerhaft unbesetzt. Mitarbeiter sind nicht vor Ort tätig.
Offene Rechnungen und weiterer Rechtsstreit:
Anfang Februar 2025 steht eine Gerichtsverhandlung in Dessau an. Ein Dienstleister, der eine Internetseite für den DEGP erstellt hat, fordert sein ausstehendes Honorar, obwohl die Leistung schriftlich beauftragt und abgenommen wurde. Der Verband weigert sich jedoch zu zahlen.
Untätigkeit der Staatsaufsicht:
Trotz der anhaltenden Unregelmäßigkeiten ist von der Staatsaufsicht bisher keine Reaktion erfolgt.
Mitglieder wenden sich ab:
Immer mehr Genossenschaften verlassen den DEGP und schließen sich anderen Prüfungsverbänden an.
Die Entwicklungen lassen Zweifel an der Zukunft des Verbands aufkommen. Ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, bleibt abzuwarten.
Diesen Beitrag erhielten wir in unsere Redaktion den wir hier gerne veröffentlichen. Name des Verfassers der REdaktion bekannt. Wir warten derzeit auf eine Rückantwort in dem Voirgang vom Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt.
Gerade kam die Mitteilung des IT-Dienstleisters, der seinen Prozess gegen den DEGP im Wege eines Versäumnisurteils gewonnen hatte, dass die Vollstreckung inzwischen eingeleitet sei. Das Urteil gegen den DEGP sei bestandskräftig und vollstreckbar. Gezahlt worden sei aber nichts. Erreichbar sei beim DEGP auch seit Wochen niemand. Es werde befürchtet, dass Zahlungsunfähigkeit vorliegt und der Verdacht der Insolvenzverschleppung im Raum steht. Dies müssen die Behörden dann prüfen. Der Wirtschaftsprüfer, der als Vorstand des DEGP agiert, wird sich verantworten müssen. Daran ändert eine wahrscheinlich unter dem Druck der Ereignisse bei ihm aufgetretene retinae cohortis nichts. Gute Besserung!
Im Verfahren eines IT-Dienstleisters gegen den DEGP wurde am 07.02.2025 vor dem Amtsgericht Dessau-Roßlau zum Aktenzeichen 4 C 351/24 Recht gesprochen und der DEGP zur Zahlung einer vierstelligen Summe an den IT-Dienstleister verurteilt. Dieser hatte eine neue Internetseite für den DEGP gestaltet und wurde trotz mangelfreier Abnahme der erbrachten Leistungen bis zum Urteil des Amtsgerichts nicht für seine Leistungen entlohnt. Das Interessante an dem Gerichtstermin war nicht die Verurteilung des DEGP in dieser Sache, sondern die Bemerkung, des Richters zum Anwalt des Klägers, wonach der DEGP „wohl öfter“ vor dem Gericht zu erscheinen habe. Der Rechtsanwalt des DEGP war zum Termin gar nicht erst erschienen und hatte die Klageforderung wohl in einer E-Mail an den Rechtsanwalt des Klägers am Vorabend des Gerichtstermins noch anerkannt.
Es wird Zeit, dass den verantwortlichen Typen auf gut deutsch mal so richtig der Arsch aufgerissen wird!
Er wurde inzwischen mit Unterstützung des ehemaligen Verbandsratsmitglieds des DEGP, Herrn Roland Sperling, ein neuer Prüfungsverband mit Sitz in Landsberg OT Queis gegründet. Hier sollen die vom DEGP geflüchteten Genossenschaften Zuflucht finden. Der Neue Prüfungsverband heißt „GGP Gemeinwohlorientierter Genossenschaftlicher Prüfungsverband für Europa e.V.“. Im Vereinsregister eingetragen ist dieser Verein noch nicht. Ein Wirtschaftsprüfer im Vorstand ist noch nicht in Sicht. Von der Aufsichtsbehörde als Prüfverband zugelassen ist dieser Verband ebenfalls noch nicht. Aber: Es gibt schon eine Internetpräsenz: http://www.ggp-ev.de Viel Glück!
Das Arbeitsgerichtliche Verfahren eines Arbeitnehmers gegen den DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband e.V. vor dem Arbeitsgericht Dessau-Roßlau mit dem Aktenzeichen 10 Ca 266/24 geht weiter. Der Prüfungsverband will sich nicht gütlich mit dem Arbeitnehmer einigen, obwohl der Verband das Bestehen eines sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsverhältnisses anerkannt hatte. Er wird wieder teuer!
Als erfahrener steuerlicher Berater meine ich, dass der Wirtschaftsprüfer, der zur Zeit alleiniger Vorstand des DEGP Deutsch-Europäischer Genossenschafts- und Prüfungsverband ist, ein Herr Kai Fengels mit der Berufsregisternummer 121736400 bei der Wirtschaftsprüferkammer, längst einem berufsrechtlichen Prüfungsverfahren hätte unterzogen werden müssen. Die Wirtschaftsprüferkammer ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts DIE Aufsichtsbehörde für die Wirtschaftsprüfer und unter der Anschrift Rauchstraße 26 in 10787 Berlin zu erreichen. Dort muss geprüft werden, ob die Tätigkeit des Herrn Fengels den qualitativen und berufsethischen Anforderungen des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer entspricht.
Darüber hinaus ist die Wirtschaftsprüferkammer für die Qualitätsprüfung beim genossenschaftlichen Prüfungsverband zuständig.
Seien Sie versichert, dass dies dort schon angeregt ist. Dort wird man dann die richtigen Fragen stellen.
Nachdem die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vorsitzenden des Aufsichtsrats des DEGP e.V. zum Aktenzeichen 36e IK 4575/2024 Ende Januar 2025 mangels Masse abgelehnt wurde, gerät wahrscheinlich jetzt auch der als alleiniger Vorstand dort tätige Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Dipl.. Kaufmann Kai Fengels in den Fokus einer berufsrechtlichen Prüfung durch die zuständigen Berufskammern.
Es steht der von mehreren Petenten geäußerte Verdacht einer möglichen Interessenkollision bei der Ausübung des Berufs als Wirtschaftsprüfer und Vorstand für zwei im Wettbewerb stehende Genossenschaftsverbände im Raum. Dieser Verdacht ist von der Wirtschaftsprüferkammer als auch von der zuständigen Steuerberaterkammer zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten.