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Startseite Vorsicht Insolvenzverfahren gegen OWL Tierschutz e.V. – Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
Vorsicht

Insolvenzverfahren gegen OWL Tierschutz e.V. – Vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt

geralt (CC0), Pixabay
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Das Amtsgericht Detmold hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des OWL Tierschutz e.V. (VR 1706) mit Sitz in Dassel am 29. Januar 2025 vorläufige Maßnahmen angeordnet.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Schmidt aus Detmold bestellt. Der Verein darf nur noch mit seiner Zustimmung über sein Vermögen verfügen. Zudem wurde Drittschuldnern untersagt, Zahlungen an den Verein zu leisten.

Der Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Zwangsvollstreckungen gegen den Verein sind vorerst ausgesetzt, sofern sie keine unbeweglichen Vermögenswerte betreffen.

Die weiteren Schritte hängen von der Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab.

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