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Startseite Vorsicht Insolvenzverfahren: Vorläufiger Insolvenzverwalter für ArtiMinds Robotics GmbH bestellt
Vorsicht

Insolvenzverfahren: Vorläufiger Insolvenzverwalter für ArtiMinds Robotics GmbH bestellt

geralt (CC0), Pixabay
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Aktenzeichen: 105 IN 104/25

Das Amtsgericht Karlsruhe hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der ArtiMinds Robotics GmbH (Albert-Nestler-Str. 11, 76131 Karlsruhe) am 31. Januar 2025 eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte

Bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung gelten folgende Anordnungen:

  • Zwangsvollstreckungen gegen die Schuldnerin werden untersagt (sofern nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind).
  • Verfügungen über das Vermögen sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters zulässig.
  • Konten und Außenstände dürfen nur noch durch den vorläufigen Insolvenzverwalter verwaltet werden.
  • Gläubiger dürfen Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten.

Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde bestellt:

Rechtsanwalt Olaf Spiekermann
Brinkmann & Partner
Augustaanlage 62-64, 68165 Mannheim
📞 Tel.: 0621 43 29 28 – 0
📠 Fax: 0621 43 29 28 – 27
📧 E-Mail: o.spiekermann@brinkmann-partner.de

Seine Aufgaben umfassen die Überwachung und Sicherung des schuldnerischen Vermögens sowie die Prüfung, ob die Vermögenswerte zur Deckung der Verfahrenskosten ausreichen.

Hinweise für Gläubiger und Betroffene

  • Verfügungen der Schuldnerin über Bankkonten oder Forderungen sind unzulässig.
  • Drittschuldner (Kunden, die der Schuldnerin Geld schulden) dürfen Zahlungen nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
  • Der Insolvenzverwalter ist befugt, Sonderkonten für die Abwicklung einzurichten.
  • Beschwerden gegen die Entscheidung sind innerhalb von zwei Wochen beim Amtsgericht Karlsruhe möglich.

Weitere Informationen zur elektronischen Einreichung von Rechtsbehelfen finden sich unter www.ejustice-bw.de.

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