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Startseite Allgemeines Bekanntmachung über das Erteilen und Erlöschen von Freistellungen nach § 2 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes
Allgemeines

Bekanntmachung über das Erteilen und Erlöschen von Freistellungen nach § 2 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes

MIH83 (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über das Erteilen und Erlöschen von Freistellungen
nach § 2 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes

Vom 17. Januar 2025
I.

Erstmalige Erteilung von Freistellungen nach § 2 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG)

Im Jahr 2024 wurden keine neuen Freistellungen nach § 2 Absatz 4 KWG erteilt.

II.

Erlöschen von Freistellungen nach § 2 Absatz 4 KWG

Bei folgenden Unternehmen ist die nach § 2 Absatz 4 KWG erteilte Freistellung im Jahr 2024 erloschen:

Avacon AG, Helmstedt

Baby-Plus Ein- und Verkaufsgenossenschaft eG, Würzburg

E G E Elektro-Großhandel Einkauf Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bonn

Marianne von Weizsäcker Stiftung Integrationshilfe für ehemals Suchtkranke e.V., Hamm

Mentzel Autovermietung GmbH, Nürnberg

ORTHEG eG Einkaufsgenossenschaft für Orthopädie-Technik, Laupheim

Studierendenwerk Hamburg AöR, Hamburg

Bonn, den 17. Januar 2025

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
D. Kammler

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