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Startseite Allgemeines Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrrangdarlehen_Agricola Munizaga El Ingenio I_5,75 %_2023_2028“
Allgemeines

Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrrangdarlehen_Agricola Munizaga El Ingenio I_5,75 %_2023_2028“

MIH83 (CC0), Pixabay
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ecoligo Projects Eight UG

Berlin

Bericht über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrrangdarlehen_​Agricola Munizaga El Ingenio I_​5,75 %_​2023_​2028“
der ecoligo Projects Eight UG (haftungsbeschränkt)
(Veröffentlichungsdatum: 29. Mai 2023)

Auftrag und Auftragsdurchführung

Mit Vertrag vom 25. November 2021, zuletzt geändert am 21. Mai 2024, wurde ich, Steuerberater Martin Jäschke, Leibnizstraße 23a, 04105 Leipzig (im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleur“), von der ecoligo Projects Eight UG (haftungsbeschränkt), Zimmerstraße 90, 10117 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Berlin (Charlottenburg) unter HRB 248029 (im Folgenden „Emittent“, „Emittentin“ oder „Gesellschaft“) beauftragt, die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) für eine Vermögensanlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG durchzuführen. Die Emittentin hat ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden. In diesem Bericht informiere ich über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle der Vermögensanlage „Nachrrangdarlehen_​Agricola Munizaga El Ingenio I_​5,75 %_​2023_​2028“. Berichtsstichtag ist der 15. Juni 2024. Frühere Berichterstattungen datieren auf den 15. Juli 2023 (Berichtsstichtag: 15. Juni 2023) und 7. April 2024 (Berichtsstichtag: 15. Dezember 2023).

Anlageobjekt

Das Anlageobjekt wird im Vermögensanlageninformationsblatt nachfolgend beschrieben: „Der Emittent wird die Nettoeinnahmen aus diesem Nachrangdarlehen im Rahmen des Weiterleitungskredits an den Projektinhaber weiterleiten (unmittelbares Anlageobjekt). Der Projektinhaber wird das aus dem Weiterleitungskredit finanzierte Solarprojekt bestehend aus dem Neubau und Betrieb einer 300 kWp Solaranlage für den Kunden Sociedad Agrícola Muniziaga y Compañia Ltda. durchführen (mittelbares Anlageobjekt). Die Solaranlage wird am Boden auf dem Grundstück des Kunden in Ovalle, Coquimbo, Chile (Koordinaten: 30°30’33.1″S 71°09’44.6″W) installiert.“

Prüfungsergebnisse zum Berichtsstichtag

Die Ergebnisse der Prüfung, die die Verwendung der Mittel (MV) auf Ebene der Emittentin (1. Ebene) und der Projektinhaberin (2. Ebene) umfassen, werden nachfolgend zusammengefasst:

Höhe der eingesammelten Anlegergelder 286.950,00 EUR
Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder 278.494,71 EUR
Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden 7.040,08 EUR

Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben:

1. Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos in Höhe von 2,2 % bzw. 0,25 % der Gesamtnachlangdarlehensvaluta sowie eine Fixvergütung in Höhe von 250,00 EUR bzw. ab der vierten Teilauszahlung auf das Mittelverwendungskonto 30,00 EUR je Teilauszahlung zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 6.344,64 EUR
2. Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs in Höhe von 0,3 % der Gesamtnachrangdarlehensvaluta zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) 695,44 EUR

Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte:

Die unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebene Solaranlage wurde am 1. April 2024 in Betrieb genommen. Die bis zum Berichtsstichtag investierten Anlegergelder in Höhe von 278.494,71 EUR betreffen Meilensteinzahlungen inklusive Transaktionsgebühren zzgl. Umsatzsteuer an den Generalunternehmer, der mit dem Bau der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Solaranlage betraut ist (MV 2. Ebene). 278.494,71 EUR
Summe der nicht investierten Anlegergelder 1.415,21 EUR

Anlegergelder gelten für die Berichterstattung als eingesammelt, wenn sie bis zum Berichtsstichtag auf das Mittelverwendungskonto transferiert worden sind.

Zahlungen, die in fremden Währungen vorgenommen worden sind, wurden zum Wechselkurs des Zahltages in EUR umgerechnet und in die obige Aufstellung mit dem EUR-Betrag aufgenommen.

Die Nettoeinnahmen aus den Nachrangdarlehen (eingeworbene Fundingsumme abzüglich Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos sowie Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs) wurden auf Grundlage des Weiterleitungskredits durch Zahlungen der Emittentin am 6. Juli 2023, 24. August 2023, 4. Oktober 2023 und 13. Mai 2024 an die Projektinhaberin weitergeleitet (MV 1. Ebene).

Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen ist die Verwendung der Anlegergelder bisher dem Grunde nach planmäßig erfolgt. Abweichend von den Ausführungen im Vermögensanlageninformationsblatt wurde von dem Plattformbetreiber bzw. der Zahlungstreuhänderin jedoch ab der vierten Teilauszahlung auf das Mittelverwendungskonto eine zusätzliche Gebühr in Höhe 30,00 EUR je Teilauszahlung zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

 

Leipzig, den 15. Februar 2025

 

Martin Jäschke
Steuerberater

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