ecoligo Projects Eight UGBerlinBericht über die Mittelverwendungskontrolle zur Vermögensanlage „Nachrrangdarlehen_Agricola Munizaga El Ingenio I_5,75 %_2023_2028“
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Höhe der eingesammelten Anlegergelder | 286.950,00 EUR | |
Höhe der davon in Anlageobjekte investierten Anlegergelder | 278.494,71 EUR | |
Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden | 7.040,08 EUR | |
Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben: |
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1. | Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos in Höhe von 2,2 % bzw. 0,25 % der Gesamtnachlangdarlehensvaluta sowie eine Fixvergütung in Höhe von 250,00 EUR bzw. ab der vierten Teilauszahlung auf das Mittelverwendungskonto 30,00 EUR je Teilauszahlung zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) | 6.344,64 EUR |
2. | Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs in Höhe von 0,3 % der Gesamtnachrangdarlehensvaluta zzgl. Umsatzsteuer (MV 1. Ebene) | 695,44 EUR |
Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte: |
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Die unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebene Solaranlage wurde am 1. April 2024 in Betrieb genommen. Die bis zum Berichtsstichtag investierten Anlegergelder in Höhe von 278.494,71 EUR betreffen Meilensteinzahlungen inklusive Transaktionsgebühren zzgl. Umsatzsteuer an den Generalunternehmer, der mit dem Bau der unter Abschnitt „Anlageobjekt“ beschriebenen Solaranlage betraut ist (MV 2. Ebene). | 278.494,71 EUR | |
Summe der nicht investierten Anlegergelder | 1.415,21 EUR |
Anlegergelder gelten für die Berichterstattung als eingesammelt, wenn sie bis zum Berichtsstichtag auf das Mittelverwendungskonto transferiert worden sind.
Zahlungen, die in fremden Währungen vorgenommen worden sind, wurden zum Wechselkurs des Zahltages in EUR umgerechnet und in die obige Aufstellung mit dem EUR-Betrag aufgenommen.
Die Nettoeinnahmen aus den Nachrangdarlehen (eingeworbene Fundingsumme abzüglich Vermittlungsgebühr des Plattformbetreibers und Gebühr für Einrichtung des Treuhandkontos sowie Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs) wurden auf Grundlage des Weiterleitungskredits durch Zahlungen der Emittentin am 6. Juli 2023, 24. August 2023, 4. Oktober 2023 und 13. Mai 2024 an die Projektinhaberin weitergeleitet (MV 1. Ebene).
Nach den mir vorliegenden Unterlagen und erteilten Aussagen ist die Verwendung der Anlegergelder bisher dem Grunde nach planmäßig erfolgt. Abweichend von den Ausführungen im Vermögensanlageninformationsblatt wurde von dem Plattformbetreiber bzw. der Zahlungstreuhänderin jedoch ab der vierten Teilauszahlung auf das Mittelverwendungskonto eine zusätzliche Gebühr in Höhe 30,00 EUR je Teilauszahlung zzgl. Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Leipzig, den 15. Februar 2025
Martin Jäschke
Steuerberater
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