PKV:Provisionsdeckelung

Published On: Donnerstag, 13.10.2011By

Seit Monaten gibt es eine öffentliche Diskussion unter den Finanzberatern über zu hohe Provisionen bei der Vermittlung von privaten Krankenversicherungen. Nicht zuletzt durch die Pleite der MEG AG war diese Diskussion ins Rollen gekommen.

Die geplante Begrenzung der Provisionen beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV) wird einem Medienbericht zufolge nicht bei acht, sondern neun Monatsbeiträgen liegen. So soll die maximale Provisionshöhe nicht wie zunächst geplant bei höchstens 2,67 Prozent der Bruttobeitragssumme, was acht Monatsbeiträgen (MB) entspricht, sondern bei höchsten 3,3 Prozent, was neun MB entspricht, liegen dürfen. Das berichtet der Branchendienst „Versicherungsjournal“ unter Berufung auf ein Papier aus dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).

Viel wichtiger ist aber das Vorhaben der Ausweitung der Stornohaftung des Vermittlers auf 60 Monate. Um hier nicht in eine „Stornofalle“ hineinzulaufen, kann man dem Vermittler nur raten, sich dann zukünftig die Provision immer nur ratierlich für den Teil des Vermittlungsgeschäftes auszuzahlen, den er bereits verdient hat.

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