In der Schweiz gibt es klare Regelungen dafür, was du tun kannst, wenn dein Arbeitgeber dir den Lohn nicht mehr zahlt. Es ist wichtig, schnell und korrekt zu handeln, damit du deine Ansprüche nicht verlierst – insbesondere, wenn dein Arbeitgeber in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder Konkurs anmeldet. Hier die wichtigsten Punkte:
1. Lohnforderung stellen
Wenn dein Arbeitgeber den Lohn nicht bezahlt, solltest du schriftlich eine Mahnung schicken und eine Frist setzen (z. B. 5 oder 10 Tage), um die Zahlung zu fordern. Bewahre Kopien auf – das kann später wichtig sein.
2. Arbeitsamt informieren / RAV anmelden
Wenn du merkst, dass dein Arbeitgeber längerfristig nicht zahlen kann, oder sogar Konkurs droht, solltest du sofort Kontakt mit dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) aufnehmen und dich dort melden.
3. Konkurs oder Lohnrückstand: Insolvenzentschädigung (Konkursgeld)
Wenn dein Arbeitgeber Konkurs anmeldet oder Löhne dauerhaft nicht mehr zahlen kann, kannst du bei der Arbeitslosenkasse Insolvenzentschädigung beantragen. Das ist eine Art „Konkursgeld“, das offene Löhne für bis zu 4 Monate rückwirkend abdeckt.
Voraussetzungen:
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Du warst unselbstständig angestellt
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Dein Arbeitgeber ist in Konkurs gegangen oder es liegt ein definitiver Zahlungsstopp vor
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Du musst deine Lohnforderung belegen können
Wo beantragen:
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Bei deiner zuständigen Arbeitslosenkasse
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Formulare bekommst du beim RAV oder direkt bei der Kasse
Frist:
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Du musst die Insolvenzentschädigung innerhalb von 60 Tagen ab dem Zeitpunkt anmelden, an dem du von der Zahlungsunfähigkeit oder dem Konkurs erfährst.
4. Weitere Schritte
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Falls kein Konkursverfahren läuft, kannst du rechtlich gegen deinen Arbeitgeber vorgehen (Betreibung einleiten oder arbeitsrechtlich klagen).
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Ein Gespräch mit einer Rechtsberatung (z. B. Gewerkschaft, Rechtsschutz, oder eine kostenlose arbeitsrechtliche Beratung) kann sehr hilfreich sein.
Zusammenfassung – Was du tun musst:
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Lohn schriftlich einfordern (Mahnung mit Frist)
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Beim RAV melden, falls sich nichts tut
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Insolvenzentschädigung beantragen (innerhalb von 60 Tagen!)
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Belege sammeln (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Mahnschreiben)
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Rechtsberatung einholen, wenn nötig
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