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Startseite Allgemeines Bekanntmachung Nr. 12/25/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143 der Kommission „Landwein der Mosel (g.g.A.)“ vom: 13.02.2025
Allgemeines

Bekanntmachung Nr. 12/25/51 über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/1143 der Kommission „Landwein der Mosel (g.g.A.)“ vom: 13.02.2025

MIH83 (CC0), Pixabay
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Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 12/​25/​51
über einen Antrag auf Änderung der Produktspezifikation
einer geschützten geografischen Angabe
gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/​1143 der Kommission
„Landwein der Mosel (g.g.A.)“

Vom 13. Februar 2025

Gemäß § 22c des Weingesetzes veröffentlicht die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) den nachfolgenden Bescheid über den Antrag auf Änderung der Produktspezifikation einer geschützten geografischen Angabe für bestimmte Erzeugnisse des Weinbaus (Anlage).

Die Veröffentlichung des Antrags ist erforderlich, da gegenüber der ersten Fassung (Bekanntmachung Nr. 19/​24/​51 vom 14. August 2024 (BAnz AT 20.09.2024 B3)) wesentliche Änderungen vorgenommen wurden.

Die Unterlagen sind einsehbar unter folgendem Link:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein 

Bonn, den 13. Februar 2025

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Berghaus

Anlage

Bescheid

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine Unionsänderung der Produktspezifikation der geschützten geografischen Angabe „Landwein der Mosel“ gemäß Artikel 24 der Verordnung (EU) 2024/​1143 erfüllt sind.

Begründung:

Mit Schreiben vom 4. August 2022 (Posteingang) und 18. Juni 2024 (Posteingang geänderter Antrag) wurde unter Vorlage einer geänderten Produktspezifikation und eines geänderten Einzigen Dokuments eine Unionsänderung für die geschützte geografische Angabe „Landwein der Mosel“ beantragt.

Nach hiesiger Auffassung richtet sich die Antragsbefugnis für vor dem 13. Mai 2024 auf nationaler Ebene in zulässiger Weise eingereichte Anträge auch für das weitere Verfahren nach dem zum Zeitpunkt der Antragstellung auf nationaler Ebene geltenden Recht.

Die Veröffentlichung der Unterlagen erfolgte mit Bekanntmachung Nr. 19/​24/​51 vom 20. September 2024 (BAnz AT 20.09.2024 B3).

Einsprüche Dritter lagen nicht vor.

In der Anhörung des Fachausschusses und der Stellungnahmen der zuständigen Landesbehörden wurde Ihr Antrag unter der Voraussetzung befürwortet, dass die erforderlichen Änderungen in den Antragsunterlagen vorgenommen werden.

Mit E-Mail vom 11. Februar 2025 wurden geänderte Antragsunterlagen eingereicht und damit sind sämtliche Vorgaben des Fachausschusses erfüllt.

Der Antrag wird aufgrund wesentlicher Änderungen zusammen mit diesem Bescheid im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Mit Eintritt der Bestandskraft dieses Bescheides wird Ihr Antrag auf Unionsänderung an die Europäische Kommission weitergeleitet. Das nationale Vorverfahren ist damit abgeschlossen.

Hierüber erhalten Sie von uns gesondert Nachricht.

Eine endgültige Entscheidung über den Änderungsantrag erfolgt gemäß Artikel 24 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2024/​1143 in Verbindung mit Artikel 21 derselben Verordnung erst nach Prüfung durch die Europäische Kommission.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit Sitz in Bonn erhoben werden.

Im Auftrag

Antrag auf Änderung der Produktspezifikation (Unionsänderung)

1 Eingetragener Name:

Landwein der Mosel

1.1 Registriernummer im Register der Europäischen Kommission:

PGI-DE: A 1283

1.2 Art der geografischen Angabe:

⊠ Geschützte geografische Angabe – g.g.A.

☐ Geschützte Ursprungsbezeichnung – g.U.

2 Antragsteller:

2.1 Name der juristischen oder natürlichen Person:

Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Anbaugebiet Mosel – Schutzgemeinschaft Mosel –

2.2 Vollständige Anschrift:

Karl-Tesche-Straße 3
56073 Koblenz

2.3 Rechtsform:
(bei juristischen Personen)

2.4 Telefon/​Telefax/​E-Mail:

0261/​9 88 5-0
0261/​9 88 5-1000
wvmosel@bwv-net.de

3 Name der anerkannten Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen (Schutzgemeinschaft):

Organisation zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen für das Anbaugebiet Mosel – Schutzgemeinschaft Mosel –

3.1 Vollständige Anschrift:

Karl-Tesche-Straße 3
56073 Koblenz

3.2 Telefon/​Telefax/​E-Mail:

0261/​9 88 5-0
0261/​9 88 5-1000
wvmosel@bwv-net.de

4 Erläuterung des berechtigten Interesses:

Als anerkannte Schutzgemeinschaft besteht berechtigtes Interesse gemäß § 22g des Weingesetzes (WeinG).

5 Änderung:

5.1 Die Änderung bezieht sich auf:
(Mehrfachauswahl möglich)

☐ Name der geschützten Herkunftsbezeichnung

⊠ Kategorie des Weinbauerzeugnisses

☐ Zusammenhang mit dem geografischen Gebiet

☐ Vermarktungsbeschränkungen

5.2 Beschreibung der Veränderungen:

a)
Kategorien von Weinerzeugnissen
Es werden die Kategorien Likörwein, Qualitätsschaumwein, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, Teilweise gegorener Traubenmost hinzugefügt.
b)
Beschreibung des Weines/​der Weinbauerzeugnisse und Analytische und/​oder organoleptische Eigenschaften
Für die hinzugefügten Kategorien mit Ausnahme der Kategorien Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure und Teilweise gegorener Traubenmost wird der Punkt Gesamtalkoholgehalt ergänzt und auf geltendes Recht verwiesen.
Zudem wird für die Erzeugnisse Perlwein und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, sowie für das Erzeugnis Qualitätsschaumwein für die möglichen Geschmacksangaben auf geltendes Recht verwiesen.
Der natürliche Mindestalkoholgehalt/​das Mindestmostgewicht der neuen Kategorien wird ergänzt.
Die hinzugefügten Kategorien werden organoleptisch beschrieben:
Likörwein
Likörweine variieren in ihrer Farbgebung in der Regel zwischen gelb, orange, rosa und rot mit braunen Reflexen. Likörweine sind meist von reifen Früchten der eingesetzten Rebsorten geprägt. Sie können ferner würzige Noten des Holzfasses aufweisen ebenso wie nussige und oxidative Noten. Ihre Restsüße kann beträchtlich variieren ebenso wie der Gerbstoffgehalt. Der Körper ist grundsätzlich voluminös und kann vom Alkohol dominiert werden. Es können eine breite Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie auch mögliche Trübungen vorliegen.
Qualitätsschaumwein
Die Qualitätsschaumweine sind durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers während der Herstellung geprägt. Dieses kann sich je nach Dauer des Hefelagers in meist dezenten nussigen und Briôche-Noten manifestieren. Der Ausbau der Grundweine in Kontakt mit Eichenholz kann mit Röst- und würzigen Aromen im Qualitätsschaumwein einhergehen. Qualitätsschaumweine probieren sich in der Regel frisch, säurebetont und nicht alkoholbetont. Die Restsüße kann von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß variieren. Das Farbspektrum reicht grundsätzlich von blassgelb mit grünen Reflexen bis lindenblütengelb, weist aber auch teils roséfarbene sowie verschiedene Rottöne auf.
Perlwein
Perlweine weisen durch die beschränkte Karbonisierung mittels Rückführung von aus im jeweiligen Gebinde durch alkoholische Gärung selbst entstandenem Kohlendioxid eine feine Perlage auf. Sie zeichnen sich meist durch ein leicht fruchtiges Aroma und eine gewisse Sortentypizität aus. Durch die Karbonisierung erhalten sie jedoch grundsätzlich eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten können je nach verwendetem Grundwein insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten sowie Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten hervortreten.
Darüber hinaus können Perlweine eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung aufweisen. Im Geruch kann eine verhaltene Sortentypizität und Fruchtausprägung vorliegen ebenso wie oxidative, phenolische oder auch reduktive Noten. Die Weine weisen in der Regel einen leichten bis mittleren Körper, gepaart mit einer dem Stil angepassten Säure und Süße auf. Je nach Weinstilistik können auch gerbstoffbetonte und säuremilde Perlweine vertreten sein.
Das Farbspektrum umfasst meist blassgelb mit grünlichen Reflexen über lindenblütengelb bis hin zu teils oranger Farbe mit rötlichen und braunen Reflexen sowie rosa und rot.
Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
Perlweine mit zugesetzter Kohlensäure weisen durch die beschränkte Karbonisierung mit exogener Kohlensäure eine dezente Perlage auf. Sie zeichnen sich meist durch ein leicht fruchtiges Aroma und eine gewisse Sorten­typizität aus, erhalten durch die Karbonisierung jedoch in der Regel eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten treten grundsätzlich leichte Aromen auf, die an exotische Früchte, Blumen sowie Himbeeren, Kirschen und Erdbeeren erinnern können. Das Farbspektrum umfasst in der Regel blassgelb mit grünlichen Reflexen bis lindenblütengelb, sowie rosa und rot.
Teilweise gegorener Traubenmost
Der teilweise gegorene Traubenmost wird durch eine prickelnde Gährungskohlensäure und die als Trübung wahrgenommene suspendierte Hefe geprägt. Er weist in der Regel eine merkliche Restsüße auf und je nach Rebsorte und Jahrgang meist eine dezente bis kräftige Säure. Die Alkoholwahrnehmung verbleibt grundsätzlich im Hintergrund. Somit hat der teilweise gegorene Traubenmost in der Regel einen mostigen, saftigen Charakter. Die Farbe variiert grundsätzlich von grün bis gelb mit Braunreflexen und einem milchig-weißen Akzent der suspendierten Hefe. Teilweise gegorener Traubenmost aus roten Trauben weist in der Regel eine hellrote bis intensiv rote Farbe mit milchigen Akzenten der suspendierten Hefe auf. Im Geruch dominieren meist mostige und hefige Aromanoten. Bei Verwendung aromatischer Rebsorten können auch blumige sowie würzige Nuancen auftreten ebenso wie fruchtige Beeren- und Steinfrüchte bei Verwendung erhitzter Rotmoste.
c)
Abgrenzung des Gebietes
Die Herstellungsmöglichkeit der g.g.A. Landwein der Mosel in einem anderen Gebiet desselben Bundeslandes oder eines angrenzenden Bundeslandes wird auf alle Erzeugnisse (umfasst alle Kategorien) ausgeweitet.
d)
Traditionelle Begriffe
Unter den fakultativen traditionellen Begriffen (Nummer 5 b) wird Federweisser/​Federweißer ergänzt.
e)
Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gem. der VO (EU) Nr. 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i ergibt
Es wird die Nummer 9.3 Kategorien von Weinbauerzeugnissen ergänzt. Darunter wird beschrieben, welche Voraussetzungen die einzelnen Kategorien erfüllen müssen und welche unterschiedlichen Prägungen der Erzeugnisse möglich sind:
9.3 Kategorien von Weinbauerzeugnissen
Die in den Nummern 9.1 und 9.2 beschriebenen Zusammenhänge verleihen in ihrem Zusammenspiel den im Gebiet erzeugten Trauben charakteristische und einzigartige Eigenschaften. Im Moseltal herrscht aufgrund des geschützten Taleinschnitts und des Flusslaufs ein für die geografische Breite vergleichsweise mildes Mesoklima, was den Reben ein gesundes Wachstum und den Trauben eine gleichmäßige Ausreifung ermöglicht. Die überwiegend südöstliche bis südwestliche Exposition der Weinberge sorgt – insbesondere in den Steil- und Steilstlagen – für eine lange Besonnung und einen hohen Eintrag von Sonnenenergie. Die Böden weisen eine gute Erwärmbarkeit auf und fördern durch ihre physikalischen und chemischen Eigenschaften das Wachstum der Reben, sodass eine aus­reichend lange Vegetationsphase und die Erzeugung von vollständig ausgereiften Trauben gewährleistet wird. Während die devonischen, kalkarmen Böden insbesondere der Rebsorte Riesling eine feine und würzige Mineralität verleihen können, eignen sich die Muschelkalk- und Keuperböden mit ihren höheren pH-Werten besonders gut für den Anbau von Burgundersorten, Auxerrois und Elbling. Der Winzer kann durch die fachgerechte Erstellung und Bewirtschaftung der Weinberge die Anbaubedingungen optimal nutzen und durch qualitätsfördernde Maßnahmen sowie die Wahl des Lesezeitpunkts Einfluss auf den Reifegrad und die Typizität der Trauben nehmen. So entstehen in den Weinbergen üblicherweise aromatische Trauben mit frischer Säurestruktur, moderatem Zuckergehalt und feiner Mineralität, die für die Typizität folgender aus ihnen hergestellten Kategorien von Weinbauerzeugnissen sorgen.
9.3.1 „Wein“
Die Herstellung erfolgt durch alkoholische Gärung von Trauben, Most oder Maische.
9.3.2 „Likörwein“
Die Herstellung erfolgt durch eine Unterbrechung des Gärprozesses mittels Alkohol.
9.3.3 „Qualitätsschaumwein“
Die Herstellung erfolgt mittels erster oder zweiter Gärung im Tank oder in der Flasche.
9.3.4 „Perlwein“
Die Herstellung erfolgt durch Rückführung von aus im jeweiligen Gebinde durch alkoholische Gärung selbst entstandenem Kohlendioxid. Nach dem Pétillant Naturel-Verfahren (PetNat) hergestellte Perlweine können eine Trübung durch die im Produkt enthaltenen Hefe- und Trubstoffe aufweisen.
9.3.5 „Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure“
Die Herstellung erfolgt durch Karbonisierung des Grundprodukts mittels exogener Kohlensäure.
9.3.6 „Teilweise gegorener Traubenmost“
Erzeugnisse dieser Kategorie befinden sich zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens im Prozess der alkoholischen Gärung. Sie besitzen aufgrund der darin enthaltenen Hefe ein trübes Aussehen und moussieren aufgrund der sich entwickelnden Gärungskohlensäure.
f)
Kontrollbehörde
Es wird eine formelle Änderung vorgenommen.

5.3 Begründung der Veränderung:

a)
Kategorien von Weinerzeugnissen
Die Kategorien Teilweise gegorener Traubenmost, Perlwein und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure werden ergänzt, um die Vermarktungsfähigkeit der Erzeugnisse und somit ihre Bedeutung für das Anbaugebiet zu erhalten.
Teilweise gegorener Traubenmost wird seit Jahrzehnten in nicht unerheblichen Maßen unter der Begrifflichkeit Federweisser/​Federweißer vermarktet. Diese Bezeichnung ist dem Verbraucher bestens bekannt und steht als Synonym für ein qualitativ hochwertigeres Erzeugnis. Aufgrund der Änderung der Weinverordnung ist die Bezeichnung Federweisser/​Federweißer, ebenso wie weitere bekannte Begriffe, nur noch erlaubt, sofern es sich um ein Erzeugnis mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe handelt. Um somit die weitere Vermarktung unter dem dem Verbraucher bekannten Begriff zu ermöglichen, ist es daher notwendig, die Kategorie Teilweise gegorener Traubenmost in die Produktspezifikation der g.g.A. Landwein der Mosel aufzu­nehmen. Da die bisherige Vermarktung im Bereich Landwein erfolgte und dies verschiedene Vorteile, wie z. B. ein erhöhter Hektoliterertrag, bietet, soll auch unter den neuen Begebenheiten eine Vermarktung im Bereich Landwein erfolgen, weshalb die Kategorie Teilweise gegorener Traubenmost in die Produktspezifikation der g.g.A. Landwein der Mosel aufgenommen werden soll. Diese Aufnahme der Kategorie Teilweise gegorener Traubenmost ist somit als Maßnahme des Bestandsschutzes anzusehen.
Die Kategorie Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure ist ebenfalls als Maßnahme des Bestandsschutzes zu betrachten, da auch dieses Erzeugnis seit Jahrzehnten in nicht unerheblichem Maße vermarktet wird. Bis zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes am 09.02.2021 (BVerwG Beschluss v. 09.02.2021 – 3 B 30/​20) wurde der Großteil dieser Produkte allerdings unter der Kategorie Perlwein vermarktet. Aufgrund des Beschlusses und der zugrunde liegenden Urteile ist nunmehr eine Vermarktung als Perlwein nur noch möglich, wenn die verwendete Kohlensäure endogen (also vom Erzeugnis selbst stammend) ist, und nicht mehr, wenn die Kohlensäure von außen zugeführt wird, auch nicht, wenn es sich dabei um Kohlensäure aus der Vergärung von anderen Weinen handelt. Da der Großteil der bisher vermarkteten Perlweine aber auf diese Weise hergestellt wird, ist es nunmehr notwendig, die Kategorie Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure in die Produktspezifikation aufzunehmen.
Um dieser dadurch entstandenen Unterscheidung von Perlwein und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure Rechnung zu tragen und keines dieser bisher im Bereich des Landweines vermarkteten Erzeugnisse auszuschließen, ist auch die Kategorie Perlwein in die g.g.A. Landwein der Mosel aufzunehmen. Obwohl die Produktion dieses Erzeugnisses sich in Grenzen hält, ist auch diese Hinzunahme der Kategorie eine Maßnahme des Bestandsschutzes.
Die Kategorie Qualitätsschaumwein ist in diesem Segment bisher wenig vertreten, allerdings soll den Erzeugern unter dem gegenüber „Deutscher Wein“ lukrativeren Namen g.g.A. Landwein der Mosel die Möglichkeit geboten werden, bestehende Kleinproduktionen auszuweiten, bzw. Winzer dazu ermutigt werden, auch diese Kategorie im Segment Landwein auszuprobieren, um dadurch bestenfalls das Segment des Landweins zu stärken und dadurch Profilierung zu schaffen.
b)
Beschreibung des Weines/​der Weinbauerzeugnisse und Analytische und/​oder organoleptische Eigenschaften
Da die Definition des Gesamtalkoholgehaltes auf Unionsebene nicht der des Gesamtalkoholgehaltes nach An­reicherung in der Produktspezifikation entspricht, ist dieser Punkt zur Vervollständigung zu ergänzen.
Die Produktspezifikation der g.g.A. Landwein der Mosel deckt bisher nur die Kategorie Wein und somit auch nur die Geschmacksangaben für Wein ab. Die Kategorien Perlwein und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure sowie das Erzeugnis Qualitätsschaumwein hingegen fordern andere Geschmacksangaben bzw. Voraussetzungen, die durch den Verweis auf geltendes Recht aufgenommen werden.
Die organoleptischen Beschreibungen wurden differenziert ausgestaltet, um die verschiedenen Erzeugnisse besser abbilden zu können.
c)
Abgrenzung des Gebietes
Die Herstellung dieser neu hinzugefügten Kategorien soll nicht strenger gehandhabt werden als die Herstellung der Kategorie Landwein. Damit soll gewährleistet werden, dass sich Weinerzeuger aus unterschiedlichen Gebieten für eine Produktion zusammenschließen können, um somit ein größeres Vermarktungspotential generieren zu können.
d)
Traditionelle Begriffe
Die Ergänzung findet statt, um den Begriff Federweisser/​Federweißer, der, gegenüber den anderen bekannten Begriffen, in eAmbrosia eingetragen ist, auch tatsächlich nutzen zu können.
e)
Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gem. der VO (EU) Nr. 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i ergibt
Diese Änderung ist notwendig, um den Zusammenhang zum Gebiet der g.g.A. Landwein der Mosel auch für die neu hinzugefügten Kategorien aufzuzeigen und damit ihre Einmaligkeit gegenüber anderen Anbaugebieten darzustellen.
f)
Kontrollbehörde
Die formelle Änderung wird vorgenommen, um geltendes Recht abzubilden.
Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen habe/​n.
Datum Unterschrift(en)

Einziges Dokument

1 Eingetragener Name:

Landwein der Mosel

2 Art der geografischen Angabe:

Geschützte geografische Angabe g.g.A.

3 EU-Registriernummer:

PGI-DE: A 1283

4 Mitgliedstaat, zu dem das abgegrenzte Gebiet gehört:

Bundesrepublik Deutschland

5 Kategorie von Weinbauerzeugnissen:

Wein Perlwein
Likörwein Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure
Schaumwein Teilweise gegorener Traubenmost
Qualitätsschaumwein Wein aus eingetrockneten Trauben
Aromatischer Qualitätsschaumwein Wein aus überreifen Trauben

6 Beschreibung des Weines/​der Weine:

Organoleptische Eigenschaften (kurze Textbeschreibung):

Erzeugnis: Wein, weiß

Je nach Rebsorte oder Zusammenstellung einer Cuvée aus mehreren Rebsorten herrschen beim Weißwein grundsätzlich fruchtige Noten heimischer Kern- und Steinfrüchte und Zitrusfrüchte vor. Das Spektrum kann sich je nach Rebsorte um grüne, grasige und an Kräuter erinnernde Noten ebenso wie blumige Aspekte, Honig und getrocknete Früchte erweitern. Das Farbspektrum reicht in der Regel von einem blassen Gelb mit grünen Reflexen bis hin zu goldgelber Farbe. Insbesondere maischevergorene Weißweine können auch orangefarben mit rötlichen und braunen Reflexen erscheinen. Die Weißweine können weiterhin eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (z. B. durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind da­gegen nicht zulässig. Die Weißweine sind in der Regel von leichtem bis mittlerem Körper, gepaart mit einer dem Stil angepassten Säure und Süße. Je nach Weinstilistik können auch gerbstoffbetonte und säuremilde Weine vertreten sein. Im Geruch kann eine geringere Sortentypizität und Fruchtausprägung vorliegen. Möglich sind weiterhin gezielte oxidative, phenolische oder auch reduktive Noten von dezenter bis mäßiger Ausprägung.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% angehoben werden.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Roséweine, Blanc de Noir

Roséweine und Blanc de Noir-Weine werden aus roten Rebsorten hell gekeltert. Roséweine variieren farblich meist von zartrosa über eine Pink-Ausprägung bis hin zu hellrot mit möglichen braunen Reflexen, wohingegen Blanc de Noir-Weine weißweinfarben sind. Aufgrund der Anlehnung an die Weißweinbereitung dominieren insbesondere fruchtige Noten von Beerenfrüchten und Zitrusfrüchten. Roséweine sind mit ihrer in der Regel höheren Säure, dezenten Gerbstoffen, geringer Alkoholprägung und dezenter Restsüße geschmacklich eher bei den Weißweinen verortet. Es kann eine größere Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (z. B. durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% angehoben werden.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Wein, rot

Je nach Rebsorte oder Zusammenstellung einer Cuvée aus mehreren Rebsorten dominieren beim Rotwein im Geruch meist Fruchtnoten heimischer Stein- und Beerenfrüchte ebenso wie eingekochte und getrocknete Früchte. Hinzu können grüne und würzige Aspekte kommen. Das Farbspektrum reicht insbesondere von blassrot über eine mittlere Intensität bis hin zu einem tiefdunklen Violett mit teils intensiven braunen Reflexen. Darüber hinaus können Weinen auch eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (z. B. durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig. Die Weine weisen meist einen schlanken bis kräftigen Körper auf und zeichnen sich grundsätzlich durch eine milde bis spürbare Säure aus. Bei den Gerbstoffen reicht das Spektrum in der Regel von kaum wahrnehmbaren bis hin zu sehr dominanten Tanninen, die auch grüne Aspekte ausweisen können.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 12 Vol.-% angehoben werden.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Rotling

Die Rotlingweine haben je nach Wahl der Rebsorten meist eine schwache bis kräftige hellrote Farbe. Ihre Aromen sind grundsätzlich eher fruchtig, teilweise dezent würzig. Die jeweilige Fruchtausprägung kann je nach verwendeter Rebsorte variieren. Sie zeigen in der Regel ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit meist frischer Säurestruktur. Es kann eine größere Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (z. B. durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfälle) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% angehoben werden.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Likörwein

Likörweine variieren in ihrer Farbgebung in der Regel zwischen gelb, orange, rosa und rot mit braunen Reflexen. Likörweine sind meist von reifen Früchten der eingesetzten Rebsorten geprägt. Sie können ferner würzige Noten des Holzfasses aufweisen ebenso wie nussige und oxidative Noten. Ihre Restsüße kann beträchtlich variieren ebenso wie der Gerbstoffgehalt. Der Körper ist grundsätzlich voluminös und kann vom Alkohol dominiert werden. Es können eine breite Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie auch mögliche Trübungen vorliegen.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Qualitätsschaumwein

Die Qualitätsschaumweine sind durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers während der Herstellung geprägt. Dieses kann sich je nach Dauer des Hefelagers in meist dezenten nussigen und Briôche-Noten manifestieren. Der Ausbau der Grundweine in Kontakt mit Eichenholz kann mit Röst- und würzigen Aromen im Qualitätsschaumwein einhergehen. Qualitätsschaumweine probieren sich in der Regel frisch, säurebetont und nicht alkoholbetont. Die Restsüße kann von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß variieren. Das Farbspektrum reicht grundsätzlich von blassgelb mit grünen Reflexen bis lindenblütengelb, weist aber auch teils rosé­farbene sowie verschiedene Rottöne auf.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Perlwein

Perlweine weisen durch die beschränkte Karbonisierung mittels Rückführung von aus im jeweiligen Gebinde durch alkoholische Gärung selbst entstandenem Kohlendioxid eine feine Perlage auf. Sie zeichnen sich meist durch ein leicht fruchtiges Aroma und eine gewisse Sortentypizität aus. Durch die Karbonisierung erhalten sie jedoch grundsätzlich eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten können je nach verwendetem Grundwein insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten, sowie Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten hervortreten.

Darüber hinaus können Perlweine eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung aufweisen. Im Geruch kann eine verhaltene Sortentypizität und Fruchtausprägung vorliegen ebenso wie oxidative, phenolische oder auch reduktive Noten. Die Weine weisen in der Regel einen leichten bis mittleren Körper, gepaart mit einer dem Stil angepassten Säure und Süße auf. Je nach Weinstilistik können auch gerbstoffbetonte und säuremilde Perlweine vertreten sein.

Das Farbspektrum umfasst meist blassgelb mit grünlichen Reflexen über lindenblütengelb bis hin zu teils oranger Farbe mit rötlichen und braunen Reflexen sowie rosa und rot.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% bei Weiß- und Roséweinen sowie Rotling und 12 Vol.-% bei Rotwein angehoben werden.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure

Perlweine mit zugesetzter Kohlensäure weisen durch die beschränkte Karbonisierung mit exogener Kohlensäure eine dezente Perlage auf. Sie zeichnen sich meist durch ein leicht fruchtiges Aroma und eine gewisse Sortentypizität aus, erhalten durch die Karbonisierung jedoch in der Regel eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten treten grundsätzlich leichte Aromen auf, die an exotische Früchte, Blumen sowie Himbeeren, Kirschen und Erdbeeren erinnern können. Das Farbspektrum umfasst in der Regel blassgelb mit grünlichen Reflexen bis lindenblütengelb sowie rosa und rot.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% bei Weiß- und Roséweinen sowie Rotling und 12 Vol.-% bei Rotwein angehoben werden.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

Erzeugnis: Teilweise gegorener Traubenmost

Der teilweise gegorene Traubenmost wird durch eine prickelnde Gährungskohlensäure und die als Trübung wahrgenommene suspendierte Hefe geprägt. Er weist in der Regel eine merkliche Restsüße auf und je nach Rebsorte und Jahrgang meist eine dezente bis kräftige Säure. Die Alkoholwahrnehmung verbleibt grundsätzlich im Hintergrund. Somit hat der teilweise gegorene Traubenmost in der Regel einen mostigen, saftigen Charakter. Die Farbe variiert grundsätzlich von grün bis gelb mit Braunreflexen und einem milchig-weißen Akzent der suspendierten Hefe. Teilweise gegorener Traubenmost aus roten Trauben weist in der Regel eine hellrote bis intensiv rote Farbe mit milchigen Akzenten der suspendierten Hefe auf. Im Geruch dominieren meist mostige und hefige Aromanoten. Bei Verwendung aromatischer Rebsorten können auch blumige sowie würzige Nuancen auftreten ebenso wie fruchtige Beeren- und Steinfrüchte bei Verwendung erhitzter Rotmoste.

Der natürliche Alkoholgehalt darf durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% bei Weiß- und Roséweinen sowie Rotling und 12 Vol.-% bei Rotweinen angehoben werden.

Analysemerkmale:

Für Analysemerkmale ohne Zahlenangabe gilt geltendes Recht.

Maximaler Gesamtalkoholgehalt in Vol.-%
Minimal vorhandener Alkoholgehalt in Vol.-%
Mindestgesamtsäure
(in Milliäquivalent/​l oder g/​l ausgedrückt als Weinsäure)
Maximaler Gehalt an flüchtiger Säure in Milliäquivalent/​l
Höchstgehalt an Schwefeldioxid (mg/​l)

7 Traditionelle Bezeichnung:

a)
☐ Winzersekt
⊠ Landwein
☐ Prädikatswein
☐ Qualitätslikörwein, ergänzt durch b. A.
☐ Qualitätsperlwein, ergänzt durch b. A.
☐ Sekt b. A.
☐ Qualitätswein, auch ergänzt durch b. A.
b)
☐ Affentaler
☐ Classic
☐ Ehrentrudis
⊠ Federweisser
☐ Hock
☐ Liebfrau(en)milch
☐ Riesling-Hochgewächs
☐ Schillerwein
☐ Weißherbst
☐ Badisch Rotgold

8 Weinbereitungsverfahren:

8.1 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung:

Erzeugnis: Wein, Likörwein, Qualitätsschaumwein, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, Teilweise gegorener Traubenmost

Spezifische önologische Verfahren
Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht.
Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung
Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht.
Anbauverfahren
Beschreibung des Verfahrens: Es gilt geltendes Recht.

8.2 Hektarhöchsterträge in hl/​ha:

Der Hektarhöchstertrag ist auf 150hl/​ha festgesetzt

9 Zugelassene Keltertraubensorten:

Weiße Rebsorten

Adelfränkisch, Albalonga, Arinto, Arnsburger, Auxerrois, Bacchus, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Chardonnay, Chenin Blanc, Donauriesling, Ehrenbreitsteiner, Ehrenfelser, Faberrebe, Felicia, Fernão Pires, Fidelio, Findling, Gelber Kleinberger, Gelber Muskateller, Gelber Orleans, Gm 4-46, Gm 6414-17, Gm 9224-2, Gm 9337-1, Gm 9620-5, Goldmuskateller, Goldriesling, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Grünfränkisch, Gutenborner, Helios, Hibernal, Huxelrebe, Johanniter, Juwel, Kerner, Kernling, Morio Muskat, Müller Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Optima 113, Ortega, Pamina, Perle, Phoenix, Prinzipal, Regner, Reichensteiner, Rieslaner, Rinot, Rosa Chardonnay, Roter Elbling, Roter Gutedel, Roter Müller Thurgau, Roter Muskateller, Roter Riesling, Roter Traminer, Roter Veltliner, Ruländer, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvignon Gris, Sauvitage, Savagnin Blanc, Scheurebe, Schönburger, Siegerrebe, Solaris, Souvignier Gris, Viognier, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Heunisch, Weißer Riesling, Veritage.

Rote Rebsorten

Accent, Acolon, Allegro, Baron, Blauer Affenthaler, Blauer Elbling, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Bolero, Cabernet Bordo, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Franc, Cabernet Jura, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Cabertin, Dakapo, Divico, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Gamay noir, Grenache noir, Hartblau, Kleiner Fränkischer Burgunder, Lagrein, Laurot, Merlot, Monarch, Müllerrebe, Nebbiolo, Palas, Pinotin, Pinot Nova, Piroso, Primitivo, Prior, Reberger, Regent, Rondo, Rubinet, St. Laurent, Satin Noir, Schwarzer Elbling, Schwarzer Urban, Süßschwarz, Syrah, Tempranillo, Touriga nacional, VB 91-26-5.

10 Kurze Beschreibung des abgegrenzten geografischen Gebietes:

Die Erzeugnisse, die die geschützte geografische Angabe „Landwein der Mosel“ führen dürfen, müssen von den Rebflächen der Gemeinden und deren Ortsteilen Alf (1599), Alken (1375), Bausendorf (Bausendorf (2476), Olkenbach (2477)), Beilstein (1509), Bekond (2609), Bengel (2474), Bernkastel-Kues (Andel (2431), Bernkastel (2433), Kues (2432), Wehlen (2434)), Brauneberg (Brauneberg (2429), Filzen (2428)), Bremm (1516), Briedel (1601), Briedern (1510), Brodenbach (1373), Bruttig-Fankel (Bruttig (1506), Fankel (1507)), Bullay (1596), Burg (Mosel) (2460), Burgen (Landkreis Bernkastel-Wittlich) (2425), Burgen (Landkreis Mayen-Koblenz) (1371), Cochem (Cochem (1531), Cond (1533), Sehl (1532)), Detzem (2602), Dieblich (1378), Dreis (Landkreis Bernkastel-Wittlich) (2540), Ediger-Eller (Ediger (1514), Eller (1515)), Ellenz-Poltersdorf (1508), Enkirch (2459), Ensch (2605), Erden (2440), Ernst (1505), Esch (Landkreis Bernkastel-Wittlich) (2562), Fell (Fastrau (2619), Fell (2622)), Fisch (2735), Flußbach (2478), Föhren (2610), Graach an der Mosel (2437), Hatzenport (1370), Hetzerath (2559), Hockweiler (2787), Hupperath (2542), Igel (Igel (2788), Liersberg (2789)),Kenn (2614), Kesten (2427), Kinderbeuern (2475), Kinheim (2473), Kirf (Kirf (2717), Meurich (2718)), Klausen (Krames-Klausen (2563), Pohlbach (2564)), Klotten (1502), Klüsserath (2608), Kobern-Gondorf (Gondorf (1364), Kobern (1363)), Koblenz (Güls (1405), Koblenz (1401), Lay (1403), Metternich (1407), Moselweiß (1402)), Köwerich (2607), Kröv (2472), Langsur (Grewenich (2793), Langsur (2790), Metzdorf (2794)), Lehmen (Lehmen (1366), Moselsürsch (1367)), Leiwen (2601), Lieser (2436), Löf (Kattenes (1368), Löf (1369)), Lösnich (2441), Longen (2616), Longuich (2615), Maring-Noviand (2435), Mehring (Lörsch (2617), Mehring (2621)), Merzkirchen (2724), Mesenich (1511, 2791), Minheim (2576), Moselkern (1558), Müden (Mosel) (1557), Mülheim (Mosel) (2430), Neef (1597), Nehren (1513), Neumagen-Dhron (Dhron (2579), Neumagen (2580)), Niederfell (1377), Nittel (Köllig (2761), Nittel (2763), Rehlingen (2762)), Oberbillig (2767), Oberfell (1376), Ollmuth (2675), Onsdorf (2760), Osann-Monzel (Monzel (2566), Osann (2565)), Palzem (Esingen (2728), Helfant (2732), Kreuzweiler (2729), Palzem (2730), Wehr (2731)), Piesport (Niederemmel (2578), Piesport (2577)), Platten (2536), Pluwig (2670), Pölich (2603), Pommern (1546), Pünderich (1600), Ralingen (Edingen (2804), Godendorf (2803), Ralingen (2802), Wintersdorf (2799)), Reil (2471), Riol (2618), Rivenich (2561), Sankt Aldegund (1598), Schleich (2604), Schweich (Issel (2613), Schweich (2612)), Sehlem (2560), Senheim (1512), Starkenburg (2458), Tawern (Fellerich (2766), Tawern (2759)), Temmels (2765), Thörnich (2606), Traben-Trarbach (Traben (2452), Trarbach (2453), Wolf (2451)), Treis-Karden (Karden (1555), Treis (1556)), Trier (Biewer (2857), Filsch (2866), Irsch (2867), Kernscheid (2868), Kürenz (2864), Olewig (2863), St. Matthias (2861), Tarforst (2865), Trier (2856), Zewen (2860)), Trittenheim (2581), Ürzig (2439), Valwig (1504), Veldenz (2423), Wasserliesch (2768), Wellen (2764), Wincheringen (Bilzingen (2723), Söst (2734), Wincheringen (2733)), Winningen (1362), Wintrich (2426), Wittlich (Lüxem (2522), Neuerburg (2524), Wittlich (2521)), Zell (Mosel) (Kaimt (1594), Merl (1595), Zell (1593)), Zeltingen-Rachtig (2438) stammen.

Saarland

Zur geschützten Ursprungsbezeichnung gehören die Rebflächen der Gemeinde/​Ortsteile Perl (3570), Oberperl (3560), Perl/​Nennig (3540), Perl/​Sehndorf (3580).

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.

Erzeugnisse der g.g.A. Landwein der Mosel dürfen in einem anderen Gebiet hergestellt werden als dem Landweingebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind und das in der Kennzeichnung angegeben wird, sofern das Gebiet der Herstellung in demselben Bundesland oder in einem benachbarten Bundesland liegt.

11 Beschreibung des Zusammenhangs/​der Zusammenhänge mit dem geografischen Gebiet:

Das Weinbaugebiet erstreckt sich über mehrere naturräumliche Einheiten. Von Südwest nach Nordost sind zu unterscheiden: das obere Moseltal (Perl bis Konz), die Trierer Talweitung (Konz bis Schweich), das mittlere Moseltal (Schweich bis Moselkern) und das untere Moseltal (Moselkern bis Koblenz). Morphologisch kann man die Mosel grob in zwei Abschnitte untergliedern. In den naturräumlichen Einheiten Obermosel und Trierer Talweitung windet sich die Mosel in den recht weichen mesozoischen Gesteinen (Buntsandstein, Muschelkalk und Keuper) der Trierer Bucht. Dagegen mäandriert der Fluss in den naturräumlichen Einheiten Mittel- und Untermosel in einem in devonische Gesteine des Rheinischen Schiefergebirges eingeschnittenen engen Kerbtal. Im Weinbaugebiet findet man weinbaulich genutzte Flächen in Höhen von etwa 65 bis 375 m über NN. Im Durchschnitt befinden sich die Rebflächen in einer Höhe von 180 m über NN. Die Weinberge sind hauptsächlich SE-S-SW exponiert.

Im Weinbaugebiet dominieren bei Weitem devonische Gesteine. Zur Zeit des Devons lagerten sich in einem Meeresbecken Sedimente ab. In Küstennähe waren dies Sande, in Küstenferne Silte und Tone. Im Karbon wurden diese mittlerweile verfestigten Ablagerungen zu einem Gebirge („Rheinisches Schiefergebirge“) aufgefaltet. Heute finden wir in den Bereichen, in denen devonische Gesteine anstehen, hauptsächlich quarzitische Sandsteine, Quarzite und (Ton-)Schiefer. Im Buntsandstein lagerten sich im Bereich der heutigen Trierer Bucht Fluss- und Windablagerungen ab, die heute als Sandsteine in Erscheinung treten. In den folgenden Zeitabschnitten – Muschelkalk und Keuper – bildeten sich im Bereich der Trierer Bucht kalkhaltige Meeresablagerungen. Stellenweise sind sie mit Terrassenab­lagerungen und/​oder Lösslehm vergesellschaftet. Nur im Bereich der oberen Mosel sind Gesteine aus Keuper und Muschelkalk zu finden.

Die Wetterdaten stellen sich im Jahresmittel mit Tagesdurchschnittstemperaturen von 9,7 °C dar, in der Vegetationsperiode selbst beträgt die Durchschnittstemperatur 14,1 °C. Die Jahresniederschlagsmenge liegt durchschnittlich bei 760 mm, wobei 60 % der Niederschläge in der Vegetationsperiode fallen. Im Schnitt erhalten die Reben während der Vegetationsperiode eine direkte solare Einstrahlung von 652 000 WH/​m2. Die höchsten Einstrahlungswerte sind hierbei in den Steil- und Steilstlagen zu verzeichnen.

Geologie, klimatische Verhältnisse und die Exposition der Rebflächen geben dem Landwein seine charakteristischen Eigenschaften.

12 Weitere Bedingungen für die Aufmachung, Etikettierung sowie alle sonstigen wesentlichen Anforderungen:

Titel: Wein, Likörwein, Qualitätsschaumwein, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, Teilweise gegorener Traubenmost

Rechtsrahmen:

☐ EU-Recht

☐ Einzelstaatliches Recht

⊠ Von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation

Art der Bedingung:

☐ Abweichung in Bezug auf die Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet

☐ Verpackung im abgegrenzten geografischen Gebiet

⊠ zusätzliche Kennzeichnungsvorschriften

Beschreibung:

„Landwein der Mosel“ muss zu 100 % aus Trauben von Rebflächen der in Nummer 4 der Produktspezifikation benannten Gemeinden oder Gemarkungen stammen und der in Nummer 8 der Produktspezifikation zugelassenen Keltertraubensorten hergestellt werden.
Der Restzuckergehalt darf bei einem unter der Bezeichnung „Landwein der Mosel“ in Verkehr gebrachten Wein nicht den für die Angabe „halbtrocken“ höchstzulässigen Wert übersteigen.

13 Kontrollen:

Für die Kontrolle zuständige Behörden oder Zertifizierungsstellen:

Rheinland-Pfalz:

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Burgenlandstraße 7, 55543 Bad Kreuznach
Postfach 18 51, 55508 Bad Kreuznach

Telefon: 06 71/​79 3-0
Telefax: 06 71/​79 3-199
E-Mail: info@lwk-rlp.de 

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 112, 56068 Koblenz

Telefon: 02 61/​91 49-0
Telefax: 02 61/​91 49-19 0
E-Mail: poststelle@lua-rlp.de 

Saarland:

Landesamt für Verbraucherschutz
Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken

Telefon: 06 81/​99 78-0
Telefax: 06 81/​99 78-41 99
E-Mail: poststelle@lgv.saarland.de 

Landwirtschaftskammer für das Saarland
In der Kolling 310
66450 Bexbach

Telefon: 06 82 6/​82 89 5-0
Telefax: 06 82 6/​82 89 5-60
E-Mail: info@lwk-saarland.de 

14 Link zur Produktspezifikation:

www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein

Hiermit bestätige/​n ich/​wir, dass ich/​wir die beiliegenden Ausführungen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen habe/​n.
Datum Unterschrift(en)

Produktspezifikation für eine geschützte geografische Angabe
„Landwein der Mosel“

1 Geschützter Name

„Landwein der Mosel“

2 Kategorie von Weinerzeugnissen

Wein, Likörwein, Qualitätsschaumwein, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure, Teilweise gegorener Traubenmost

3 Beschreibung des Weines/​der Weine

3.1 Analytisch

Nachfolgend aufgeführte Analysewerte, die anhand einer physikalischen und chemischen Analyse gemäß Artikel 20 der VO (EU) 2019/​34 zu ermitteln sind, sind verbindlich vorgegebene Mindestwerte, die bei den angegebenen Weinsorten erreicht werden müssen, um die Bezeichnung verwenden zu dürfen:

Vorhandener Alkoholgehalt: Es gilt geltendes Recht.
Der natürliche Alkoholgehalt darf bei den Erzeugnissen Wein, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure und teilweise gegorener Traubenmost durch Anreicherung bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 11,5 Vol.-% bei Weiß- und Roséwein, Rotling und bis zu einem Gesamtalkoholgehalt von 12 Vol.-% bei Rotwein angehoben werden.
Der Gesamtalkoholgehalt nach Anreicherung außer für die Erzeugnisse Wein, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure und teilweise gegorener Traubenmost: Es gilt geltendes Recht.
Gesamtzuckergehalt: Der Restzuckergehalt darf bei einem unter der Bezeichnung „Landwein der Mosel“ in Verkehr gebrachten Wein nicht den für die Angabe „halbtrocken“ höchstzulässigen Wert übersteigen.
Für Qualitätsschaumwein, Perlwein, Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure werden die Geschmacksangaben durch geltendes Recht festgesetzt.
Gesamtsäure: Es gilt geltendes Recht.
Gehalte an flüchtiger Säure: Es gilt geltendes Recht.
Gesamtschwefeldioxidgehalte: Es gilt geltendes Recht.
Gehalt an Kohlendioxid: Es gilt geltendes Recht.

3.2 Natürlicher Mindestalkoholgehalt und Mindestmostgewicht (Angaben in Vol.-% Alkohol und °Öchsle)

Wein 5,5 Vol.-% und 47 °Öchsle
Qualitätsschaumwein
Rebsorten Weißer Elbling und Weißer Riesling 6,1 Vol.-% und 51 °Öchsle
alle übrigen Rebsorten 7,0 Vol.-% und 57 °Öchsle
Likörwein 12 Vol.-% und 89 °Öchsle
Perlwein 5,5 Vol.-% und 47 °Öchsle
Perlwein mit zugesetzter Kohlesäure 5,5 Vol.-% und 47 °Öchsle
Teilweise gegorener Traubenmost 5,5 Vol.-% und 47 °Öchsle

Das Mostgewicht im gärfähigen Gebinde muss dokumentiert werden.

3.3 Organoleptisch

Weißwein

Je nach Rebsorte oder Zusammenstellung einer Cuvée aus mehreren Rebsorten herrschen grundsätzlich fruchtige Noten heimischer Kern- und Steinfrüchte und Zitrusfrüchte vor. Das Spektrum kann sich je nach Rebsorte um grüne, grasige und an Kräuter erinnernde Noten ebenso wie blumige Aspekte, Honig und getrocknete Früchte erweitern. Das Farbspektrum reicht in der Regel von einem blassen Gelb mit grünen Reflexen bis hin zu goldgelber Farbe. Insbesondere maischevergorene Weißweine können auch orangefarben mit rötlichen und braunen Reflexen erscheinen. Die Weißweine können weiterhin eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (z. B. durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig. Die Weine sind in der Regel von leichtem bis mittlerem Körper, gepaart mit einer dem Stil angepassten Säure und Süße. Je nach Weinstilistik können auch gerbstoffbetonte und säuremilde Weine vertreten sein. Im Geruch kann eine geringere Sortentypizität und Fruchtausprägung vorliegen. Möglich sind weiterhin gezielte oxidative, phenolische oder auch reduktive Noten von dezenter bis mäßiger Ausprägung.

Roséwein, Blanc de Noir

Diese Weintypen werden aus roten Rebsorten hell gekeltert. Roséweine variieren farblich meist von zartrosa über eine Pink-Ausprägung bis hin zu hellrot mit möglichen braunen Reflexen, wohingegen Blanc de Noir-Weine weißweinfarben sind. Aufgrund der Anlehnung an die Weißweinbereitung dominieren insbesondere fruchtige Noten von Beerenfrüchten und Zitrusfrüchten. Roséweine sind mit ihrer in der Regel höheren Säure, dezenten Gerbstoffen, geringer Alkoholprägung und dezenter Restsüße geschmacklich eher bei den Weißweinen verortet. Es kann eine größere Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (z. B. durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Rotwein

Je nach Rebsorte oder Zusammenstellung einer Cuvée aus mehreren Rebsorten dominieren im Geruch meist Fruchtnoten heimischer Stein- und Beerenfrüchte ebenso wie eingekochte und getrocknete Früchte. Hinzu können grüne und würzige Aspekte kommen. Das Farbspektrum reicht insbesondere von blassrot über eine mittlere Intensität bis hin zu einem tiefdunklen Violett mit teils intensiven braunen Reflexen. Darüber hinaus können Weine auch eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (z. B. durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) aufweisen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig. Die Weine weisen meist einen schlanken bis kräftigen Körper auf und zeichnen sich grundsätzlich durch eine milde bis spürbare Säure aus. Bei den Gerbstoffen reicht das Spektrum in der Regel von kaum wahrnehmbaren bis hin zu sehr dominanten Tanninen, die auch grüne Aspekte ausweisen können.

Rotling

Die Rotlingweine haben je nach Wahl der Rebsorten meist eine schwache bis kräftige hellrote Farbe. Ihre Aromen sind grundsätzlich eher fruchtig, teilweise dezent würzig. Die jeweilige Fruchtausprägung kann je nach verwendeter Rebsorte variieren. Sie zeigen in der Regel ein filigranes bis gehaltvolles Geschmacksbild mit meist frischer Säurestruktur. Es kann eine größere Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung natürlichen Ursprungs (z. B. durch Gärungshefe, Mosttrub, Gerbstoff- und Kristallausfällungen) vorliegen. Durch Zusatz von Verarbeitungshilfsstoffen artifiziell erzeugte oder durch Weinfehler hervorgerufene Trübungen sind dagegen nicht zulässig.

Likörwein

Likörweine variieren in ihrer Farbgebung in der Regel zwischen gelb, orange, rosa und rot mit braunen Reflexen. Likörweine sind meist von reifen Früchten der eingesetzten Rebsorten geprägt. Sie können ferner würzige Noten des Holzfasses aufweisen ebenso wie nussige und oxidative Noten. Ihre Restsüße kann beträchtlich variieren ebenso wie der Gerbstoffgehalt. Der Körper ist grundsätzlich voluminös und kann vom Alkohol dominiert werden. Es können eine breite Vielfalt an Aromen- und Farbausprägungen sowie auch mögliche Trübungen vorliegen.

Qualitätsschaumwein

Die Qualitätsschaumweine sind durch die Weinart des Grundweins, die verwendeten Rebsorten und die Dauer des Hefelagers während der Herstellung geprägt. Dieses kann sich je nach Dauer des Hefelagers in meist dezenten nussigen und Briôche-Noten manifestieren. Der Ausbau der Grundweine in Kontakt mit Eichenholz kann mit Röst- und würzigen Aromen im Qualitätsschaumwein einhergehen. Qualitätsschaumweine probieren sich in der Regel frisch, säurebetont und nicht alkoholbetont. Die Restsüße kann von nicht wahrnehmbar bis deutlich süß variieren. Das Farbspektrum reicht grundsätzlich von blassgelb mit grünen Reflexen bis lindenblütengelb, weist aber auch teils rosé­farbene sowie verschiedene Rottöne auf.

Perlwein

Perlweine weisen durch die beschränkte Karbonisierung mittels Rückführung von aus im jeweiligen Gebinde durch alkoholische Gärung selbst entstandenem Kohlendioxid eine feine Perlage auf. Sie zeichnen sich meist durch ein leicht fruchtiges Aroma und eine gewisse Sortentypizität aus. Durch die Karbonisierung erhalten sie jedoch grundsätzlich eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten können je nach verwendetem Grundwein insbesondere blumige Aromen und exotische Fruchtnoten sowie Himbeer-, Kirsch- und Erdbeernoten hervortreten.

Darüber hinaus können Perlweine eine stabile oder durch Aufschütteln wahrnehmbare Trübung aufweisen. Im Geruch kann eine verhaltene Sortentypizität und Fruchtausprägung vorliegen ebenso wie oxidative, phenolische oder auch reduktive Noten. Die Weine weisen in der Regel einen leichten bis mittleren Körper, gepaart mit einer dem Stil angepassten Säure und Süße auf. Je nach Weinstilistik können auch gerbstoffbetonte und säuremilde Perlweine vertreten sein.

Das Farbspektrum umfasst meist blassgelb mit grünlichen Reflexen über lindenblütengelb bis hin zu teils oranger Farbe mit rötlichen und braunen Reflexen sowie rosa und rot.

Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure

Perlweine mit zugesetzter Kohlensäure weisen durch die beschränkte Karbonisierung mit exogener Kohlensäure eine dezente Perlage auf. Sie zeichnen sich meist durch ein leicht fruchtiges Aroma und eine gewisse Sortentypizität aus, erhalten durch die Karbonisierung jedoch in der Regel eine zusätzliche Frische und Spritzigkeit. Bei den häufig verwendeten aromatischen Rebsorten treten grundsätzlich leichte Aromen auf, die an exotische Früchte, Blumen sowie Himbeeren, Kirschen und Erdbeeren erinnern können. Das Farbspektrum umfasst in der Regel blassgelb mit grünlichen Reflexen bis lindenblütengelb sowie rosa und rot.

Teilweise gegorener Traubenmost

Der teilweise gegorene Traubenmost wird durch eine prickelnde Gährungskohlensäure und die als Trübung wahrgenommene suspendierte Hefe geprägt. Er weist in der Regel eine merkliche Restsüße auf und je nach Rebsorte und Jahrgang meist eine dezente bis kräftige Säure. Die Alkoholwahrnehmung verbleibt grundsätzlich im Hintergrund. Somit hat der teilweise gegorene Traubenmost in der Regel einen mostigen, saftigen Charakter. Die Farbe variiert grundsätzlich von grün bis gelb mit Braunreflexen und einem milchig-weißen Akzent der suspendierten Hefe. Teilweise gegorener Traubenmost aus roten Trauben weist in der Regel eine hellrote bis intensiv rote Farbe mit milchigen Akzenten der suspendierten Hefe auf. Im Geruch dominieren meist mostige und hefige Aromanoten. Bei Verwendung aromatischer Rebsorten können auch blumige sowie würzige Nuancen auftreten ebenso wie fruchtige Beeren- und Steinfrüchte bei Verwendung erhitzter Rotmoste.

4 Abgrenzung des Gebietes

Rheinland-Pfalz

Die Erzeugnisse, die die geschützte geografische Angabe „Landwein der Mosel“ führen dürfen, müssen aus den Gemeinden und deren Ortsteilen Alf (1599), Alken (1375), Bausendorf (Bausendorf (2476), Olkenbach (2477)), Beilstein (1509), Bekond (2609), Bengel (2474), Bernkastel-Kues (Andel (2431), Bernkastel (2433), Kues (2432), Wehlen (2434)), Brauneberg (Brauneberg (2429), Filzen (2428)), Bremm (1516), Briedel (1601), Briedern (1510), Brodenbach (1373), Bruttig-Fankel (Bruttig (1506), Fankel (1507)), Bullay (1596), Burg (Mosel) (2460), Burgen (Landkreis Bernkastel-Wittlich) (2425), Burgen (Landkreis Mayen-Koblenz) (1371), Cochem (Cochem (1531), Cond (1533), Sehl (1532)), Detzem (2602), Dieblich (1378), Dreis (Landkreis Bernkastel-Wittlich) (2540), Ediger-Eller (Ediger (1514), Eller (1515)), Ellenz-Poltersdorf (1508), Enkirch (2459), Ensch (2605), Erden (2440), Ernst (1505), Esch (Landkreis Bernkastel-Wittlich) (2562), Fell (Fastrau (2619), Fell (2622)), Fisch (2735), Flußbach (2478), Föhren (2610), Graach an der Mosel (2437), Hatzenport (1370), Hetzerath (2559), Hockweiler (2787), Hupperath (2542), Igel (Igel (2788), Liersberg (2789)), Kenn (2614), Kesten (2427), Kinderbeuern (2475), Kinheim (2473), Kirf (Kirf (2717), Meurich (2718)), Klausen (Krames-Klausen (2563), Pohlbach (2564)), Klotten (1502), Klüsserath (2608), Kobern-Gondorf (Gondorf (1364), Kobern (1363)), Koblenz (Güls (1405), Koblenz (1401), Lay (1403), Metternich (1407), Moselweiß (1402)), Köwerich (2607), Kröv (2472), Langsur (Grewenich (2793), Langsur (2790), Metzdorf (2794)), Lehmen (Lehmen (1366), Moselsürsch (1367)), Leiwen (2601), Lieser (2436), Löf (Kattenes (1368), Löf (1369)), Lösnich (2441), Longen (2616), Longuich (2615), Maring-Noviand (2435), Mehring (Lörsch (2617), Mehring (2621)), Merzkirchen (2724), Mesenich (1511, 2791), Minheim (2576), Moselkern (1558), Müden (Mosel) (1557), Mülheim (Mosel) (2430), Neef (1597), Nehren (1513), Neumagen-Dhron (Dhron (2579), Neumagen (2580)), Niederfell (1377), Nittel (Köllig (2761), Nittel (2763), Rehlingen (2762)), Oberbillig (2767), Oberfell (1376), Ollmuth (2675), Onsdorf (2760), Osann-Monzel (Monzel (2566), Osann (2565)), Palzem (Esingen (2728), Helfant (2732), Kreuzweiler (2729), Palzem (2730), Wehr (2731)), Piesport (Niederemmel (2578), Piesport (2577)), Platten (2536), Pluwig (2670), Pölich (2603), Pommern (1546), Pünderich (1600), Ralingen (Edingen (2804), Godendorf (2803), Ralingen (2802), Wintersdorf (2799)), Reil (2471), Riol (2618), Rivenich (2561), Sankt Aldegund (1598), Schleich (2604), Schweich (Issel (2613), Schweich (2612)), Sehlem (2560), Senheim (1512), Starkenburg (2458), Tawern (Fellerich (2766), Tawern (2759)), Temmels (2765), Thörnich (2606), Traben-Trarbach (Traben (2452), Trarbach (2453), Wolf (2451)), Treis-Karden (Karden (1555), Treis (1556)), Trier (Biewer (2857), Filsch (2866), Irsch (2867), Kernscheid (2868), Kürenz (2864), Olewig (2863), St. Matthias (2861), Tarforst (2865), Trier (2856), Zewen (2860)), Trittenheim (2581), Ürzig (2439), Valwig (1504), Veldenz (2423), Wasserliesch (2768), Wellen (2764), Wincheringen (Bilzingen (2723), Söst (2734), Wincheringen (2733)), Winningen (1362), Wintrich (2426), Wittlich (Lüxem (2522), Neuerburg (2524), Wittlich (2521)), Zell (Mosel) (Kaimt (1594), Merl (1595), Zell (1593)), Zeltingen-Rachtig (2438) stammen.

Saarland

Zur geschützten geografischen Angabe „Landwein der Mosel“ gehören im Saarland die Rebflächen der Gemeinde/​Ortsteile Perl (3570), Oberperl (3560), Perl/​Nennig (3540), Perl/​Sehndorf (3580).

Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus den Karten mit den parzellenmäßig abgegrenzten Rebflächen der oben genannten Gemeinden, welche unter www.ble.de/​eu-qualitaetskennzeichen-wein einsehbar sind.

Erzeugnisse der g.g.A. Landwein der Mosel dürfen in einem anderen Gebiet hergestellt werden als dem Landweingebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind und das in der Kennzeichnung angegeben wird, sofern das Gebiet der Herstellung in demselben Bundesland oder in einem benachbarten Bundesland liegt.

5 Traditionelle Begriffe

a)
Landwein: Die Kennzeichnung mit dem traditionellen Begriff „Landwein“ wird durch die Nennung des Namens der g.g.A. bereits erfüllt.
b)
Federweisser/​Federweißer

6 Spezifische önologische Verfahren zur Weinbereitung sowie die einschlägigen Einschränkungen für die Weinbereitung

6.1 Spezifisch önologisches Verfahren: Es gilt geltendes Recht.

6.2 Einschlägige Einschränkungen bei der Weinbereitung: Es gilt geltendes Recht.

6.3 Anbauverfahren: Es gilt geltendes Recht.

7 Höchstertrag je Hektar

Der Hektarhöchstertrag ist für Rebflächen des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlandes jeweils auf 150 hl/​ha festgesetzt.

8 Zugelassene Keltertraubensorten

Weiße Rebsorten

Adelfränkisch, Albalonga, Arinto, Arnsburger, Auxerrois, Bacchus, Bronner, Cabernet Blanc, Calardis Blanc, Chardonnay, Chenin Blanc, Donauriesling, Ehrenbreitsteiner, Ehrenfelser, Faberrebe, Felicia, Fernão Pires, Fidelio, Findling, Gelber Kleinberger, Gelber Muskateller, Gelber Orleans, Gm 4-46, Gm 6414-17, Gm 9224-2, Gm 9337-1, Gm 9620-5, Goldmuskateller, Goldriesling, Grüner Silvaner, Grüner Veltliner, Grünfränkisch, Gutenborner, Helios, Hibernal, Huxelrebe, Johanniter, Juwel, Kerner, Kernling, Morio Muskat, Müller Thurgau, Muscaris, Muskat Ottonel, Optima 113, Ortega, Pamina, Perle, Phoenix, Prinzipal, Regner, Reichensteiner, Rieslaner, Rinot, Rosa Chardonnay, Roter Elbling, Roter Gutedel, Roter Müller Thurgau, Roter Muskateller, Roter Riesling, Roter Traminer, Roter Veltliner, Ruländer, Saphira, Sauvignac, Sauvignon Blanc, Sauvignon Gris, Sauvitage, Savagnin Blanc, Scheurebe, Schönburger, Siegerrebe, Solaris, Souvignier Gris, Viognier, Weißer Burgunder, Weißer Elbling, Weißer Gutedel, Weißer Heunisch, Weißer Riesling, Veritage.

Rote Rebsorten

Accent, Acolon, Allegro, Baron, Blauer Affenthaler, Blauer Elbling, Blauer Frühburgunder, Blauer Limberger, Blauer Portugieser, Blauer Spätburgunder, Blauer Trollinger, Blauer Zweigelt, Bolero, Cabernet Bordo, Cabernet Cortis, Cabernet Cubin, Cabernet Dorio, Cabernet Dorsa, Cabernet Franc, Cabernet Jura, Cabernet Mitos, Cabernet Sauvignon, Cabertin, Dakapo, Divico, Domina, Dornfelder, Dunkelfelder, Gamay noir, Grenache noir, Hartblau, Kleiner Fränkischer Burgunder, Lagrein, Laurot, Merlot, Monarch, Müllerrebe, Nebbiolo, Palas, Pinotin, Pinot Nova, Piroso, Primitivo, Prior, Reberger, Regent, Rondo, Rubinet, St. Laurent, Satin Noir, Schwarzer Elbling, Schwarzer Urban, Süßschwarz, Syrah, Tempranillo, Touriga nacional, VB 91-26-5.

9 Angaben, aus denen sich der Zusammenhang gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/​2013 Artikel 93 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i ergibt

9.1 Geografische Verhältnisse

9.1.1 Landschaft und Morphologie

Das Weinbaugebiet erstreckt sich über mehrere naturräumliche Einheiten. Von Südwest nach Nordost sind zu unterscheiden: das obere Moseltal (Perl bis Konz), die Trierer Talweitung (Konz bis Schweich), das mittlere Moseltal (Schweich bis Moselkern) und das untere Moseltal (Moselkern bis Koblenz). Morphologisch kann man die Mosel grob in zwei Abschnitte untergliedern. In den naturräumlichen Einheiten Obermosel und Trierer Talweitung windet sich die Mosel in den recht weichen mesozoischen Gesteinen (Buntsandstein, Muschelkalk und Keuper) der Trierer Bucht. Dagegen mäandriert der Fluss in den naturräumlichen Einheiten Mittel- und Untermosel in einem in devonische Gesteine des Rheinischen Schiefergebirges eingeschnittenen engen Kerbtal. Im Weinbaugebiet findet man weinbaulich genutzte Flächen in Höhen von etwa 65 bis 375 m über NN. Im Durchschnitt befinden sich die Rebflächen in einer Höhe von 180 m über NN. Die Weinberge sind hauptsächlich SE-S-SW exponiert.

9.1.2 Geologie

Im Weinbaugebiet dominieren bei Weitem devonische Gesteine. Zur Zeit des Devons lagerten sich in einem Meeresbecken Sedimente ab. In Küstennähe waren dies Sande, in Küstenferne Silte und Tone. Im Karbon wurden diese mittlerweile verfestigten Ablagerungen zu einem Gebirge („Rheinisches Schiefergebirge“) aufgefaltet. Heute finden wir in den Bereichen, in denen devonische Gesteine anstehen, hauptsächlich quarzitische Sandsteine, Quarzite und (Ton-)Schiefer. Im Buntsandstein lagerten sich im Bereich der heutigen Trierer Bucht Fluss- und Windablagerungen ab, die heute als Sandsteine in Erscheinung treten. In den folgenden Zeitabschnitten – Muschelkalk und Keuper – bildeten sich im Bereich der Trierer Bucht kalkhaltige Meeresablagerungen. Stellenweise sind sie mit Terrassenablagerungen und/​oder Lösslehm vergesellschaftet. Nur im Bereich der oberen Mosel sind Gesteine aus Keuper und Muschelkalk zu finden.

9.2 Natürliche Einflüsse

Die Wetterdaten stellen sich im Jahresmittel mit Tagesdurchschnittstemperaturen von 9,7 °C dar, in der Vegetationsperiode selbst beträgt die Durchschnittstemperatur 14,1 °C. Die Jahresniederschlagsmenge liegt durchschnittlich bei 760 mm, wobei 60 % der Niederschläge in der Vegetationsperiode fallen. Im Schnitt erhalten die Reben während der Vegetationsperiode eine direkte solare Einstrahlung von 652 000 WH/​m2. Die höchsten Einstrahlungswerte sind hierbei in den Steil- und Steilstlagen zu verzeichnen.

9.3 Kategorien von Weinbauerzeugnissen

Die in den Nummern 9.1 und 9.2 beschriebenen Zusammenhänge verleihen in ihrem Zusammenspiel den im Gebiet erzeugten Trauben charakteristische und einzigartige Eigenschaften. Im Tal der Mosel herrscht aufgrund des geschützten Taleinschnitts und des Flusslaufs ein für die geografische Breite vergleichsweise mildes Mesoklima, was den Reben ein gesundes Wachstum und den Trauben eine gleichmäßige Ausreifung ermöglicht. Die überwiegend südöstliche bis südwestliche Exposition der Weinberge sorgt – insbesondere in den Steil- und Steilstlagen – für eine lange Besonnung und einen hohen Eintrag von Sonnenenergie. Die Böden weisen eine gute Erwärmbarkeit auf und fördern durch ihre physikalischen und chemischen Eigenschaften das Wachstum der Reben, sodass eine ausreichend lange Vege­tationsphase und die Erzeugung von vollständig ausgereiften Trauben gewährleistet wird.

Auf den devonischen, kalkarmen Böden kann insbesondere die Rebsorte Riesling eine feine und würzige Mineralität entwickeln.

Der Winzer kann durch die fachgerechte Erstellung und Bewirtschaftung der Weinberge die Anbaubedingungen optimal nutzen und durch qualitätsfördernde Maßnahmen sowie die Wahl des Lesezeitpunkts Einfluss auf den Reifegrad und die Typizität der Trauben nehmen.

So entstehen in den Weinbergen üblicherweise aromatische Trauben mit frischer bis rassiger Säurestruktur, mode­ratem Zuckergehalt und feiner Mineralität, die für die Typizität folgender aus ihnen hergestellten Kategorien von Weinbauerzeugnissen sorgen.

9.3.1 „Wein“

Die Herstellung erfolgt durch alkoholische Gärung von Trauben, Most oder Maische.

9.3.2 „Likörwein“

Die Herstellung erfolgt durch eine Unterbrechung des Gärprozesses mittels Alkohol.

9.3.3 „Qualitätsschaumwein“

Die Herstellung erfolgt mittels erster oder zweiter Gärung im Tank oder in der Flasche.

9.3.4 „Perlwein“

Die Herstellung erfolgt durch Rückführung von aus im jeweiligen Gebinde durch alkoholische Gärung selbst entstandenem Kohlendioxid. Nach dem Pétillant Naturel-Verfahren (PetNat) hergestellte Perlweine können eine Trübung durch die im Produkt enthaltenen Hefe- und Trubstoffe aufweisen.

9.3.5 „Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure“

Die Herstellung erfolgt durch Karbonisierung des Grundprodukts mittels exogener Kohlensäure.

9.3.6 „Teilweise gegorener Traubenmost“

Erzeugnisse dieser Kategorie befinden sich zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens im Prozess der alkoholischen Gärung. Sie besitzen aufgrund der darin enthaltenen Hefe ein trübes Aussehen und moussieren aufgrund der sich entwickelnden Gärungskohlensäure.

10 Sonstige Anforderung von einer die g.U./​g.g.A. verwaltenden Organisation

Erzeugnisse der g.g.A. „Landwein der Mosel“ müssen zu 100 % aus Trauben von Rebflächen der in Nummer 4 benannten Gemeinden oder Gemarkungen stammen und der in Nummer 8 zugelassenen Keltertraubensorten hergestellt werden.
Der Restzuckergehalt darf bei einem unter der Bezeichnung „Landwein der Mosel“ in Verkehr gebrachten Wein nicht den für die Angabe „halbtrocken“ höchstzulässigen Wert übersteigen.

11 Name und Anschrift der Behörde, die die Einhaltung der Bestimmungen der Produktspezifikation kontrol­liert, und ihre besonderen Aufgaben

11.1 Name und Anschrift

Rheinland-Pfalz

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
Mainzer Straße 112, 56068 Koblenz

Telefon: 02 61/​91 49-0
Telefax: 02 61/​91 49-19 0
E-Mail: poststelle@lua.rlp.de 

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Burgenlandstraße 7, 55543 Bad Kreuznach
Postfach 18 51, 55508 Bad Kreuznach

Telefon: 06 71/​79 3-0
Telefax: 06 71/​79 3-199
E-Mail: info@lwk-rlp.de 

Saarland

Landesamt für Verbraucherschutz
Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken

Telefon: 06 81/​99 78-0
Telefax: 06 81/​99 78-41 99
E-Mail: poststelle@lgv.saarland.de 

Landwirtschaftskammer für das Saarland
In der Kolling 310
66450 Bexbach

Telefon: 06 82 6/​82 89 5-0
Telefax: 06 82 6/​82 89 5-60
E-Mail: info@lwk-saarland.de 

11.2 Aufgaben

11.2.1 Genehmigung von Neuanpflanzungen und Wiederbepflanzungen

Die Kontrolle der Ausübung der Genehmigung der von der BLE erteilten Neuanpflanzungsgenehmigungen obliegt in Rheinland-Pfalz der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz und im Saarland der Landwirtschaftskammer für das Saarland.

Neu- und Wiederbepflanzungen von Rebflächen, deren Ernte zu Herstellung von Erzeugnissen der g.g.A. Landwein der Mosel verwendet werden dürfen, werden systematisch vor Ort überprüft.

11.2.2 Entgegennahme der Meldungen und Kontrolle der Erntemengen

Die Weinbaubetriebe melden der jeweils zuständigen Landwirtschaftskammer die Erntemengen nach Rebsorte, die unter der g.g.A. vermarktet werden können. Diese Angaben werden bezüglich des zulässigen Hektarhöchstertrages geprüft.

11.2.3 Kontrolle der Produktspezifikationen

Eine Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikation erfolgt für Rheinland-Pfalz durch das Landesuntersuchungsamt und für das Saarland durch die Landwirtschaftskammer für das Saarland. Die Kontrollen der Weinbereitungsunternehmen werden in Form von Stichproben sichergestellt. Hierbei werden die Weinhersteller ohne Terminankündigung vor Ort aufgesucht und alle Schritte der Traubenanlieferung, Weinbereitung und Vermarktung geprüft.

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