Das oh-oh Urteil

Published On: Sonntag, 13.11.2011By

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte von Scheinvätern gestärkt, die Unterhalt für ein fremdes Kind gezahlt haben. Haben sie die Vaterschaft erfolgreich angefochten, muss die Mutter den Namen des tatsächlichen Vaters nennen, wie der BGH entschied.

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