JUS AG & TAG

Published On: Montag, 14.11.2011By

Das Landgericht Hamburg hat die TAG, ehemals JUS AG, in I. Instanz bereits im März 2011 vollumfänglich zur Rückabwicklung verurteilt.

Im konkreten Fall wurde den Klägern eine noch zu sanierende Eigentumswohnung in Leipzig mit der Möglichkeit der erhöhten Sonderabschreibung gem. § 7 i EStG verkauft. Tatsächlich war die erworbene Wohnung aber bereits fast vollständig saniert, so dass die erhöhte steuerliche Absetzbarkeit im versprochenen Umfang vom Finanzamt versagt wurde. Gegen dieses Urteil hat die TAG Berufung eingelegt.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat zunächst in einem Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass die Berufung keine Aussichten auf Erfolg habe und der TAG die Rücknahme der Berufung nahe gelegt. Da die TAG dem nicht nachgekommen ist, hat das Hanseatische Oberlandesgericht die Berufung wie angekündigt vollumfänglich zurück gewiesen. Das Urteil des LG Hamburg ist damit rechtkräftig geworden. Die Kläger können den Wohnungskaufvertrag nunmehr rückabwickeln.Die JUS AG hatte sich Anfang 2000 auf den Verkauf und die Sanierung von hochwertigen denkmalgeschützten Wohnanlagen aus den 1920er und 1930er Jahren spezialisiert.

Quelle:Beitrag eines Users

One Comment

  1. pitbull Montag, 14.11.2011 at 12:56 - Reply

    peanuts – das kratzt den ketterer nicht die bohne und alle die nach ihm kamen auch nicht…

Leave A Comment